Hier der direkte Link zum Beitrag in die Facebookgruppe Zöliakie Austausch mit Fragen und Antworten von Suna. Vielen Dank Suna für deine tollen türkischen Rezepte in der Facebookgruppe und hier am Blog. Drucken Türkische Açma Autor: Suna Sever Esen Rezepttyp: Sonst.Gebäck Kategorie:
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Einzelfallbestätigung statt elektronischer Gesundheitskarte rechtens
10. Dezember 2014 | “Der Druck wächst. Nachdem die
Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) nicht verstummt,
schrecken die Krankenkassen auch vor unlauteren Mitteln nicht zurück.
„Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte“,
steht auf einem Plakat der Bundesärztlichen Kassenvereinigung, das
demnächst in vielen Arztpraxen aushängen dürfte. Weiter heißt es dort:
Bei Patienten, die ab Januar keine elektronische Gesundheitskarte
vorlegen könnten, seien Ärzte und Psychotherapeuten künftig
verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.” Und weiter heißt es bei Verdi: “Doch das ist falsch. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, betont Jan
Kuhlmann von der Initiative Patientendaten. Schließlich gebe es ein
entsprechendes Ersatzverfahren, wenn jemand keine gültige
Versicherungskarte habe. Auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt
dies auf seiner Website: „Alternativ“, heißt es dort, „kann auch eine
Einzelfallbestätigung der Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der
Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, vorgelegt werden.“ Nur wenn
der Patient einen solchen Nachweis nicht innerhalb des Quartals vorlege,
müsse er die Behandlungskosten privat bezahlen.”
Bericht der Gewerkschaft VERDI 10.12.2014, weiter lesen hier:
https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++674bf734-8083-11e4-ba25-5254008a33df
Changes to gluten free prescribing in Lincolnshire
The CCGs in Lincolnshire have made the decision to continue following the national prescribing guidelines for the number of units each month, but have restricted the products available to bread, bread mixes and flour. … lesen Sie weiter! Quelle: :
Kennzeichnung der Kosmetika – wichtige Information für Kontaktallergiker
Die Inhaltsstoffe der Kosmetika müssen auf den Produkten EU-weit einheitlich und vollständig angegeben werden. Alle Bestandteile in Shampoos, Lotion & Co. werden mit ihren englischen bzw. botanischen Fachbezeichnungen auf der Verpackung genannt. Eine Ausnahme sind Duftstoffe, die unter der Sammelbezeichnung „Parfum“ oder „Fragrance“ angegeben werden, nur für die 26 allergieauslösenden Duftstoffe gibt es eine Deklarationspflicht. […]