Aus drei wurden fünf – Pflegereform

Die jüngste Pflegereform ist nun mittlerweile etwa 100 Tage alt und zeigt die ersten Auswirkungen.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird seit 1. Januar 2017 neu definiert. Die Pflegebedürftigen werden nicht mehr in drei Pflegestufen sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt.

Der bisher nach Pflegeminuten ermittelte Pflegeaufwand gehört der Vergangenheit an. Neben den bisher entscheidenden körperlichen Einschränkungen, werden seit Januar 2017 auch geistige und seelische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Von dieser Neuregelung profitieren hauptsächlich Menschen mit Demenz.
Für die Erhebung des Pflegegrades werden insgesamt sechs Lebensbereiche beäugt, die unterschiedlich gewichtet in das Endergebnis der Pflegebegutachtung einfließen. Dazu gehören:

  • die Mobilität (10 Prozent)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (beide Lebensbereiche zusammen 15 Prozent)
  • die Selbstversorgung (40 Prozent)
  • die Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und ihr selbstständiger Umgang mit ihnen sowie mit Belastungen (20 Prozent) sowie
  • die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent).

Im ersten Quartal nach der Pflegereform wurden deutschlandweit bei 80 000 Menschen Leistungen von der Pflegekasse bewilligt. Nach dem alten Gesetz hätten Sie nichts bekommen. Insgesamt geht der MDK für das Jahr 2017 von etwa 200000 zusätzlichen Personen im Pflegesystem.

Die Leistungen der Pflegereform seit 1. Januar 2017:

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld              –        316 €        545 €        728 €       901 €
Pflegesachleisungen              –        689 €       1289 €       1612 €       1995 €
Tages-/Nachtpflege              –        689 €       1298 €       1612 €       1995 €
Stationäre Pflege        125 €        770 €       1262 €       1775 €       2005 €
Entlasungspflege        125 €        125 €        125 €        125 €        125 €

Wie bei jeder Reform gibt es leider auch bei der Pflegereform Verlierer. Für Menschen mit ausschließlich körperliche Einschränkungen ist es nun sehr schwer die Voraussetzungen für einen hohen Pflegegrad zu erfüllen. Außerdem sinkt in den niedrigen Pflegegraden der Zuschuss für die stationäre Versorgung.

Quelle: MDK, Spiegel Online, Main Post