Ein Beitrag von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Bundesverband Medizintechnologie – BVMed, Berlin.
Die Digitalisierung wird die Medizin revolutionieren. Sie wird helfen, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten. Das ist auch erforderlich, damit wir die Herausforderungen durch eine immer älter werdende Gesellschaft mit mehr chronisch Erkrankten meistern können. Die Digitalisierung wird helfen, Krankheiten früher zu erkennen, die Dauer der Klinikaufenthalte zu verkürzen und durch Telemedizin, Apps oder Pflegeroboter länger mobil zu leben.
Ein Beispiel ist die Telekardiologie. Dabei geht es um die telemedizinische Versorgung und Nachsorge von Patienten mit Herzschrittmachern. In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Telekardiologie die Mortalität senkt und die Lebensqualität der Patienten durch ein besseres Sicherheitsgefühl steigert. Gleichzeitig hilft sie, Kosten zu sparen, da sie zu einer deutlichen Verringerung von Krankenhausaufenthalten führt.
Ein weiteres Beispiel aus der BVMed-Mitgliedschaft sind Therapieempfehlungen durch Big Data-Anwendungen. Dadurch wird ein personalisiertes Krebsmanagement durch moderne Diagnostik-Software unter Einschluss der DNA-Sequenzierung von Tumorgewebe ermöglicht.
Ein drittes Beispiel ist der „closed loop“ für Diabetiker. Damit ist ein System gemeint, das den Blutzuckerspiegel misst und automatisch die richtige Menge Insulin abgibt. Durch moderne Medizintechnologien, bessere Sensoren und ausgefeiltere Algorithmen wird diese technische „künstliche Bauchspeicheldrüse“ nun Realität.
Die konkrete Umsetzung inklusive Vergütung ist bei vielen digitalen Lösungen hingegen noch ausbaufähig. Ein Beispiel hierfür ist die Telekardiologie, die nicht sachgerecht vergütet wird.
Bei der digitalen Vernetzung der Gesundheitsakteure und -prozesse bedarf es der umgehenden Einbindung sonstiger Leistungserbringer, beispielsweise der Hilfsmittel-Leistungserbringer, in die Telematikinfrastruktur. Wichtig sind zudem die ganzheitliche Digitalisierung der Versorgungsprozesse, der einheitliche Ausbau digitaler Anwendungen und die Interoperabilität der bestehenden Anwendungen. Für gesundheitsbezogene Apps, die eine medizinische und therapeutische Zweckbestimmung haben, sind die bewährten regulatorischen Rahmenbedingungen für Medizinprodukte zu adaptieren und weiterzuentwickeln.
Um Digitalisierung im Sinne der Patienten und für die Versorgungsforschung nutzen zu können, brauchen wir sinnvolle Datenschutzregelungen, die die Datennutzung zu diesen Zwecken ermöglichen. Wir brauchen beim Datenschutz vor allem einen mehr risikobasierten und stärker standardisierten Ansatz.