Southampton – Zwei gängige Erkältungstherapien untersucht haben Wissenschaftler um Paul Little von der University of Southampton. Ergebnis: Ibuprofen könnte bei akuten Infekten des oberen Respirationstraktes die Erkrankungsdauer im Vergleich zu Paracetamol verlängern und Dampfinhalationen zeigen keinen klinischen Nutzen. Die Forscher
Related Posts
"eGK und Telematik sofort benden"
Einstimmiger Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen am 21.11.2014
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
/ Style Definitions /
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:”Normale Tabelle”;
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-priority:99;
mso-style-qformat:yes;
mso-style-parent:””;
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:11.0pt;
font-family:”Calibri”,”sans-serif”;
mso-ascii-font-family:Calibri;
mso-ascii-theme-font:minor-latin;
mso-fareast-font-family:”Times New Roman”;
mso-fareast-theme-font:minor-fareast;
mso-hansi-font-family:Calibri;
mso-hansi-theme-font:minor-latin;
mso-bidi-font-family:”Times New Roman”;
mso-bidi-theme-font:minor-bidi;}
eGK
und Telematik
sofort beenden
Die Vertreterversammlung der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
bekräftigt ihre Ablehnung des mit der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) gestarteten Aufbaus neuer Überwachungs-, Kontroll- und
Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen.
Der Abgleich und die Aktualisierung von
Stammdaten der Versicherten als erster der geplanten sogenannten
Mehrwertdienste der eGK ist Angelegenheit der verwaltungsmäßig tätigen
Krankenkassen und nicht Aufgabe der auf Diagnose, Therapie und Prophylaxe von
Krankheiten ausgerichteten Arzt- oder Zahnarztpraxen.
Die Vertreterversammlung
der KZVN fordert die Bundesregierung auf, die weitere Entwicklung der
elektronischen Gesundheitskarte mit den dafür geplanten sogenannten
Mehrwertdiensten sofort zu beenden.
Begründung:
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht
aller Bürger ist grundrechtlich geschützt. Eingriffe in dieses Recht sind nur
mit höherrangigen Rechtsgütern zu begründen. Die (vorgeblich) kostengünstigere
und effizientere Steuerung von Patienten, Ärzten und Behandlungsabläufen durch
gesetzliche Krankenkassen ist kein solches Gut. Die Digitalisierung von
Patientendaten, Behandlungsdaten, Arbeitsabläufen und Verwaltungsprozessen darf
nur soweit eingesetzt werden, wie sie den Patienten, ihrer Gesundheit und
Genesung dient. Die Hoheit über seine Daten muss in der Hand des Patienten
liegen.
Im Übrigen ist davon auszugehen, dass ein
Schutz vor Diebstahl der sensiblen Gesundheitsdaten nahezu der gesamten
deutschen Bevölkerung auf Dauer nicht sichergestellt werden kann. Ein
Datenmissbrauch ist vorprogrammiert.
Milder Februar: Pollenbelastung bricht Rekorde
Zweistellige Temperaturen und kräftige Sonne im Winter – das lässt auch die Bäume sprießen. In manchen Orten erreichte die Belastung mit Erlenpollen neue Rekorde, die Birken könnten schon bald folgen. Lesen Sie weiter auf: Milder Februar: Pollenbelastung bricht Rekorde Quelle: SPIEGEL ONLINE | Heuschnupfen Titelbild/Grafik by SPIEGEL ONLINE
Für TK-Versicherte gibt es ab sofort einen Sondervertrag
Hautärzte könnten ab sofort eher bereit sein, ein teures innerliches Medikament zu verschreiben und Psoriatiker besser zu betreuen. Das macht ein „Versorgungsvertrag“ möglich, den es erstmals für mittelschwere und schwere Schuppenflechte gibt. Die Regelungen gelten […] Den Beitrag Für TK-Versicherte gibt es ab sofort einen Sondervertrag im Psoriasis-Netz weiterlesen. Ach übrigens: Mit einem Abo könntest […]