AOK Bayern finanziert innovatives Schulgartenprogramm

Neues Präventionsangebot für Schulen: Die AOK Bayern fördert jetzt das Schulprogramm „GemüseAckerdemie“, das sich an Grund- und weiterführende Schulen der 3. bis 8. Jahrgangsstufe richtet. Bei dem Programm geht es um die Themen gesunde Ernährung, nachhaltiger Konsum und Wertschätzung von Lebensmitteln. Dazu wird zunächst an zwölf bayerischen Schulen ein Schulgarten als interaktiver Lernort eingerichtet. Durch den hohen Praxisbezug und die Einbindung des Programms in den Lehrplan sollen das Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowie soziale Kompetenzen von Schülern gefördert werden. „Das innovative Bildungsprogramm ergänzt sehr gut unsere Initiative ‚Gesunde Kinder – gesunde Zukunft‘, mit der wir uns bereits seit Jahren für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen engagieren“, so Dr. Annette Scheder, Leiterin des Bereichs Gesundheitsförderung bei der AOK Bayern. Die „GemüseAckerdemie“ hat bereits mehrere Auszeichnungen erhalten, unter anderem von Angela Merkel als startsocial-Bundessieger und vom Bundespräsidenten als „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“. Der gemeinnützige Verein Ackerdemia hat das Programm entwickelt und mittlerweile an über 100 Schulen in ganz Deutschland umgesetzt. Zusammen mit den Experten der „GemüseAckerdemie“ legen Schüler in klassenübergreifenden Teams einen Schulacker an, auf dem sie verschiedene Gemüsesorten anbauen. Die Schüler lernen dabei die gesamte Wertschöpfungskette – von Anbau und Pflege über Ernte und Vermarktung. Auch Eltern werden in das Projekt einbezogen – etwa als Abnehmer des Gemüses oder als ehrenamtliche Mentoren. Zudem gibt es für Schüler eine interaktive Lernplattform mit vielen kreativen Anbautipps und Rezeptideen für zu Hause. Das Programm läuft über ein ganzes Jahr, in der folgenden Ackersaison bewirtschaften neue Klassen den Schulgarten. Pressemitteilung der AOK Bayern

The post AOK Bayern finanziert innovatives Schulgartenprogramm appeared first on Healthcare Netzwerk.

Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden.  Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst  Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände

The post Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein appeared first on Healthcare Netzwerk.

BDPK lehnt Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen ab

Der BDPK lehnt die Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind. Deutlich wird dies an der Formulierung in § 137i Abs. 1 SGB V des Gesetzentwurfs, wonach Personalverlagerungseffekte aus anderen Krankenhausbereichen zu vermeiden sind. Ein solches Organisationsverständnis von Krankenhausabteilungen mit unverrückbarer Personalstruktur geht an der Praxis abteilungsübergreifender Einsatzplanung des Personals vorbei. Folglich müssten bspw. Betten bei Erkrankung von Mitarbeitern in einer Abteilung geschlossen werden, während das Personal in einer anderen, nicht voll belegten Abteilung, nicht ausgelastet wäre. Zudem lässt sich der Bedarf an pflegerischem Personal nicht zentral für alle Krankenhäuser definieren, betont Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Unterschiede in der Patientenstruktur, Organisation und Ausstattung stellen fixe Personalmindestzahlen infrage. Jede Klinik hat heute bereits für sich Personaluntergrenzen definiert, die auf die jeweiligen Besonderheiten abgestimmt sind.“ Der BDPK appelliert an die Gesundheitspolitiker dringend vorab die Bereiche, in denen Personaluntergrenzen wirken sollen, festzulegen. Zudem sind Umsetzung und Praxistauglichkeit zu evaluieren. Erst anschließend kann mit gesicherter Erkenntnis über eine gesetzliche Verankerung entschieden werden. Pressemitteilung  des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

The post BDPK lehnt Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen ab appeared first on Healthcare Netzwerk.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie? CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = […]

Therapieresistentes Erysipel?

Wir präsentieren den Fall eines 39-jährigen männlichen Patienten mit therapieresistenten Hautveränderungen im Bereich des M. pectoralis major rechts. Trotz unauffälliger Hautbiopsie wurde vor allem wegen einer B‑Symptomatik eine… … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.springermedizin.at/fachbereiche-a-z/a-h/dermatologie/?full=58364