Behandlungsfehler: Patienten nicht mit Beweisführung belasten

Der AOK-Bundesverband begrüßt die Forderung des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, die Beweislast für Patienten zum Nachweis von medizinischen Behandlungsfehlern zu erleichtern. „Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der Beweisführung belastet werden“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld. Litsch verweist darauf, dass alle AOKs ihren Versicherten ein umfassendes Behandlungsfehlermanagement bieten. Damit dies noch besser greifen könne, müsse es zusätzlich klare Informationspflichten der Leistungserbringer gegenüber Patienten und Krankenkassen geben, wenn Behandlungsfehler erkannt worden sind oder diese für den medizinischen Profi offensichtlich werden. Litsch: „Auch die Herausgabe von Unterlagen seitens der Ärzte und Kliniken muss weiter verbessert werden. Zu oft wird das den Versicherten und Krankenkassen verwehrt, so dass die Transparenz über den mutmaßlichen Behandlungsfehler am Ende auf der Strecke bleibt.“ In diesem Zusammenhang wiederholt der AOK-Bundesverband seine Forderung nach einem Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern. „Patienten, die von einem schweren Behandlungsfehler betroffen sind, brauchen über einen langen Zeitraum emotionale und finanzielle Unterstützung.“ Zusätzlich müsse die Fehlerprävention intensiviert werden. So sollten Mediziner vor einer Therapie oder Operation noch klarer mit den Patienten besprechen, warum eine bestimmte Methode geeignet ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Risiken auftreten können. Auch die Variante der Nicht-Behandlung müsse den Patienten erläutert werden. Martin Litsch: „Nur so befähigen wir Patienten zu einer gemeinsamen Therapieentscheidung mit ihren Ärzten auf Augenhöhe.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Notfallversorgung bedarf funktionierendes Patientensteuerungssystem

Zum Aufruf des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Dialog über eine besser abgestimmte Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist. Die Krankenhäuser weisen den Vorwurf zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr fordern die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen ist dies mit Sicherheit nicht. Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden, wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Bewertungsausschuss einzuberufen und den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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EU-Richtlinie: Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern Ausnahme für Heilberufe

Die Apotheker aus Frankreich und Deutschland fordern die Regierungen beider Länder dazu auf, die Heilberufe von einer geplanten EU-Richtlinie zur Berufsreglementierung auszunehmen. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren Jean-Pierre Paccioni, Präsident des Ordre National des Pharmaciens (ONP), und Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, an die Wirtschafts- und Gesundheitsminister in Paris und Berlin, ihren Einfluss in der EU geltend zu machen. Brüssel zufolge müssten die Mitgliedstaaten vor dem Erlass neuen Berufsrechts immer erst dessen Verhältnismäßigkeit begründen. Für einen hohen Patientenschutz mahnen die Apotheker an, dass Gesundheitsdienstleistungen nicht ökonomischen Aspekten des EU-Binnenmarktes unterworfen werden dürfen, sondern Belange des Allgemeinwohls berücksichtigen müssen. „Im Bewusstsein der ganz besonderen Verbindung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich und angesichts unserer sehr ähnlichen Regulierungsmodelle für das Apothekenwesen haben wir eine enge Kooperation zu diesem Thema initiiert“, schreiben Paccioni und Schmidt. „Gemeinsam appellieren wir an Sie als in unseren Ländern für dieses Dossier zuständige Minister, Ihren Einfluss in den bevorstehenden politischen Verhandlungen im Rat geltend zu machen und ausdrücklich eine Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe zu fordern.“ Weiter heißt es bei den ONP- und ABDA-Präsidenten: „Eine gemeinsame Initiative aus Deutschland und Frankreich würde ein starkes politisches Signal an die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darstellen.“ Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im Januar im Zuge eines „Dienstleistungspakets“ einen Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen vorgelegt. Die maltesische Ratspräsidentschaft strebt noch im Mai eine politische Einigung dazu an. Bundestag und Bundesrat sowie beide Kammern in Frankreich (Senat und Nationalversammlung) haben schon Subsidiaritätsrügen ausgesprochen. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Deutschlands Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Änderungsbedarf angemahnt – ebenso wie Europas Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dies unter Mitwirkung des Zusammenschlusses der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU) getan haben. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Chancen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Risiken der Kostenübernahmen

„Der Europatag ist ein guter Anlass, sich die positiven Auswirkungen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einmal mehr vor Augen zu führen. Durch die EU-Patientenrechte-Richtlinie haben die Bürger der EU bei geplanten Krankenhausbehandlungen grenzüberschreitende Wahlfreiheit. Dies ist gerade in den grenznahen Regionen von großer versorgungspolitischer Bedeutung. Die positive Bedeutung der EU-weiten Zusammenarbeit zeige sich zudem an den Europäischen Referenznetzwerken. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist für die Forschung bei „seltenen Erkrankungen“ von fundamentaler Bedeutung. Für Menschen, die von „seltenen Krankheiten“ betroffen sind, ist diese Bündelung des Wissens oftmals die einzige Chance adäquaten Zugang zur Behandlung oder überhaupt zur Diagnose ihrer seltenen und hochkomplexen Erkrankungen zu erhalten“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Es gibt 24 Referenznetzwerke, von denen fünf aus Deutschland koordiniert werden. Insgesamt beteiligen sich über 900 Einrichtungen (Abteilungen und Krankenhäuser), alleine aus Deutschland sind es 121 Abteilungen/Institute von 58 Trägern. Die erste Kooperationsphase ist auf fünf Jahre angelegt. Es gibt aber auch nach wie vor unbefriedigende Entwicklungen der EU-weiten Gesundheitsversorgung. Obwohl seit Jahren installiert, funktioniert die Erstattung der Behandlungskosten gerade bei nicht geplanten Behandlungen, insbesondere bei Notfällen, durch die EU-Länder in vielen Fällen nur unbefriedigend. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) der GKV hat mehr als 1 Milliarde Euro Außenstände, weil die Herkunftsstaaten bzw. deren Sozialversicherungssysteme säumig sind bzw. Zahlungen verweigern. Hier müssten viel konsequenter Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission geltend gemacht werden. Auch viele Krankenhäuser haben Inkassoprobleme bei ausländischen Patienten. Pro Jahr gibt es Zahlungsausfälle von ca. 50 Millionen Euro“, so Baum. PPressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Drei Jahre Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Staatssekretär Laumann stellt Bericht zu Entwicklungen im Gesundheitswesen vor

Staatssekretär Karl-Josef Laumann zieht Zwischenbilanz: Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat heute in Berlin seinen Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen vorgestellt. Darin lobt er u. a. die Fortschritte bei der Pflege sowie die Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. In einigen Bereichen sieht der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte jedoch weiteren Handlungsbedarf.   So fordert Laumann beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“   Darüber hinaus spricht sich Laumann für einen noch größeren Patientennutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Mit dem E-Health-Gesetz seien die Telematik und die elektronische Gesundheitskarte auf den richtigen Weg gebracht worden.  Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber noch weiter verbessert werden: „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können. Damit könnten sie beispielsweise jederzeit ihre Patientenakte einsehen – ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten ist die Neuorganisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen – etwa bei der Erstellung von Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Laut Gesetz können bis zu einem Viertel der Verwaltungsratsmitglieder des MDK ganz legal hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Zudem erlässt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für den MDK. Ich sehe hier einen klaren Handlungsbedarf. Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher muss er personell wie inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, sagt Laumann. Im Bereich der Pflege spricht sich Laumann v. a. für die Errichtung einer Bundespflegekammer aus. Damit müsse die Mitbestimmung der Pflege in der Selbstverwaltung ausgebaut werden: „Wenn in der Selbstverwaltung über Pflegethemen entschieden wird, sitzt die Pflege selbst nicht mit am Tisch. Das muss sich ändern. Wenn es um Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung oder Ausbildungsinhalte geht, kann es nicht sein, dass die Pflege bei den Entscheidungen außen vor bleibt. Die Bundespflegekammer sollte die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten – und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen. Auch im Pflege-Qualitätsausschuss muss sie die zentrale Stimme der Pflege sein.“ Der ausführliche Bericht von Staatssekretär Laumann sowie die kompletten Unterlagen zur Pressekonferenz können auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten unter www.patientenbeauftragter.de abgerufen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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An den Wünschen der Patienten geht kein Weg vorbei

Ein Beitrag von Prof. Heinz Lohmann, wissenschaftlicher Leiter des Managementkongresses Krankenhaus Klinik Rehabilitation des Hauptstadtkongresses. Die Gesundheitswirtschaft hat keine andere Wahl. Sie muss sich der Digitalisierung stellen. Letztlich werden das die Patienten erzwingen. Sie werden nämlich jetzt auch Konsumenten. Was den anderen Branchen seit vielen Jahren bereits widerfahren ist, erreicht derzeit den Gesundheitsmarkt, die Stärkung […]