Drogen oder Essen?

Vor nicht allzu langer Zeit erreichte mich hier ein Kommentar, den ich nicht freigegeben habe … ich denke, man sieht, wieso, wenn man das liest. Ich finde es immer wieder erstaunlich und auch ziemlich traurig, was die Sucht so aus den Leuten macht. Hier gut sichtbar, dass die Sucht einen höheren Stellenwert einnimmt als selbst […]

Linea nigra

Linear nigra ist eine braune dunklere linke typisch in der schwangerschaft, kommt von der linear Alba als die melanozyten werden während der Schwangerschaft stimuliert.

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Welt-Asthmatag DAAB setzt auf Aufklärung

Welche Medikamente werden “Wie” richtig angewendet? Für eine gute Behandlung des Asthmas ist die richtige und regelmäßige  Einnahme der verschriebenen Medikation wichtig. Für die Asthma-Therapie werden zwei Medikamentengruppen eingesetzt: Entzündungshemmende (Cortison-Wirkstoffe) und Bronchien-erweiternde Medikamente (kurz- und langwirksam). Entzündungshemmende Asthmasprays/Pulverinhalatoren zur

KKH fordert einheitliche Aufsicht für alle Krankenkassen

Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH

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DKG unterstützt „Aktion Saubere Hände“

„Dank unserer vielseitigen und effektiven Bemühungen um eine verbesserte Krankenhaushygiene konnte der Anstieg von Infektionen im Krankenhaus mit multiresistenten Keimen gestoppt werden“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich des Welttags der Handhygiene am 5. Mai. Patientensicherheit ist in deutschen Krankenhäusern gelebter Alltag. Die DKG hat bisher zahlreiche Maßnahmen initiiert bzw. unterstützt, die dem Patientenschutz dienen. Dazu zählt beispielsweise die bundesweite „Aktion Saubere Hände“ (ASH), die sich für hygienische Händedesinfektion als erwiesenermaßen wirksames Mittel gegen Keime einsetzt. Bis Mitte 2016 haben sich unter anderem 1.062 Krankenhäuser an der Aktion beteiligt. „In puncto Hygiene nehmen die deutschen Krankenhäuser sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle ein“, betont Baum. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung dieser ohnehin hohen Hygienestandards zeigt sich auch in der personellen Ausstattung. So hat sich die Anzahl der Krankenhaushygieniker seit 2010 fast verdoppelt. Bei den Hygienefachkräften in der Pflege konnten bis 2015 binnen drei Jahren eine Steigerung von 23 Prozent erreicht werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gesundheitsexperten kritisieren Kindermarketing der Lebensmittelindustrie und fordern Werbeverbot im Internet

Mehr als 60 Prozent aller Webseiten für Lebensmittel beinhalten spezielle Elemente, mit denen Minderjährige ge-zielt zum Konsum animiert werden sollen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Hamburg im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Auffällig dabei: Unter den 301 untersuchten Internetauftritten rangieren besonders viele Unternehmen, die sich auf EU-Ebene freiwillig dazu verpflichtet haben, auf das Kindermarketing ganz zu verzichten. In den meisten Fällen handelt es sich zudem um Produkte mit zu hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt, die das Risiko einer kindlichen Adipositas stark erhöhen. „Damit wir dieses Problem in den Griff bekommen, brauchen wir vor allem im Onlinebereich und TV ein Kindermarketingverbot für Lebensmittel“, fordert deshalb der Abteilungsleiter Prävention beim AOK-Bundesverband, Dr. Kai Kolpatzik. Laut einer aktuellen Hochrechnung der Universität Hamburg kommen Kinder täglich zwischen acht und 22 Mal mit Online-Werbeaktivitäten von Lebensmittelherstellern in Kontakt. Typisch für Kindermarketing ist der Einsatz von Prominenten, Comics sowie Onlinespielen. „Vor allem im Bereich der sozialen Medien haben die Lockrufe von Süßwarenherstellern und ähnlichen Anbietern deutlich zugenommen“, warnt Dr. Tobias Effertz, Studienleiter und Privatdozent an der Universität Hamburg. „Damit werden Kinder immer häufiger und drastischer von Werbung für ungesunde Lebensmittel angesprochen, ohne dass deren Eltern dies wirksam verhindern können.“ Bei der Ausweitung des Kindermarketings im Onlinebereich spielt die Vernetzung von Internetauftritten der Unternehmen mit sozialen Medien wie Facebook und Co. eine besondere Rolle: Das „Liken“ und Teilen solcher Beiträge sorgt laut Effertz zum einen dafür, dass sich Kinder anders als bei Fernsehwerbung aktiver mit den Werbeinhalten auseinandersetzen. Zum anderen profitieren die Unternehmen von einem besonders starken Multiplikatoreneffekt. „Die direkte Empfehlung und Weitergabe von Onlineinhalten durch Freunde erzeugt im Regelfall eine besonders hohe Glaubwürdigkeit“, erklärt Effertz. Die Studie zeigt auch, dass viele Unternehmen Kinder und Eltern täuschen. So sind es vor allem Produzenten von für Kinder ungeeigneten Lebensmitteln, die im Internet oder auf der Verpackung ihrem Produkt einen Gesundheitsnutzen suggerieren. Kolpatzik sieht diese Entwicklung kritisch: „Die mobile Welt zeigt in diesem Fall besonders deutlich ihre Schattenseite. Junge Menschen sind heutzutage überall und jederzeit erreichbar und damit ein stückweit der Industrie und ihren Tricks ausgeliefert. Es ist ärgerlich, wenn wir als AOK in Schulen und Kindergärten über gesunde Ernährung aufklären und dieses Engagement gleichzeitig von der profitorientierten Lebensmittelindustrie durch aggressive Marketingstrategien konterkariert wird.“ Beide Gesundheitsexperten äußern sich besorgt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge, kein Lebensmittelmarketing bei Kindern zu betreiben, wirkungslos bleibe. Sie verweisen darauf, dass Unternehmen, die die Selbstverpflichtung eingegangen sind, im Social-Media-Bereich noch stärker als die Nicht-Teilnehmer werben. Außerdem sei im Vergleich zu ähnlichen Stichproben aus den Vorjahren das Ausmaß genutzter Kindermarketingmaßnahmen bei Pledge-Mitgliedern eher angestiegen. Die Marketingmethoden der Lebensmittelindustrie werden auch auf dem 1. Deutschen Zuckerreduktionsgipfel diskutiert, den der AOK-Bundesverband erstmalig am 28. Juni in Berlin veranstaltet. Die Studie der Universität Hamburg wurde im Auftrag des AOK-Bundesverbandes erstellt. Sie steht wie weitere Inforrmationen zum Thema unter folgendem Link zum Download bereit: www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2017/index_18508.html  

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Sicherheit geht vor: Apotheker kontrollieren täglich Arzneimittel und Wirkstoffe

Kontrolle muss sein – vor allem bei so sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Deutschlands Apotheker haben ein umfassendes Kontrollsystem aufgebaut, um ihren Patienten sichere und hochwertige Medikamente zu bieten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Jede der rund 20.000 wohnortnahen Apotheken kontrolliert die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln ebenso wie industriell hergestellte Fertigarzneimittel.“ Ausgangsstoffe sind Wirk- und Hilfsstoffe, die der Apotheker in der vom Arzt vorgeschriebenen Dosierung z.B. in eine Salbengrundlage einarbeitet. Jede Substanz muss vor der Verwendung vom Apothekenteam auf Identität geprüft werden. Kiefer: „Jeder kann in der Küche ein weißes Pulver durch Probieren als Salz oder Zucker identifizieren. So einfach ist es in der Apotheke nicht. Dort werden die vielen unterschiedlichen Substanzen im Labor geprüft.“ Die Arzneibücher oder der Deutsche Arzneimittel Codex (DAC) schreiben dem Apotheker vor, welche Methoden zur Identitätsprüfung geeignet sind. In den Apotheken werden für die Identitätsprüfung oft technische Geräte genutzt, zum Beispiel für die Bestimmung des Schmelzpunkts eines Salzes. Die Bundesapothekerkammer aktualisiert ihre Leitlinie zur Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe regelmäßig. Jede wohnortnahe Apotheke kontrolliert zusätzlich an jedem Werktag mindestens ein industriell hergestelltes Fertigarzneimittel. Insgesamt prüfen die wohnortnahen Apotheken damit pro Jahr mehr als 6 Millionen Stichproben auf mögliche Qualitätsmängel. Ein neues Informationsblatt fasst zusammen, wie Arzneimittel kontrolliert werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – Gesetzliche Fristen eingehalten

Finanzierung Telematik-Infrastruktur – Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Die Vereinbarung liegt in Eckpunkten vor, die nun noch bis Mitte Mai ausformuliert werden. Sie gilt ab 1. Juli 2017 und bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Im Einzelnen wurde vereinbart: Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES): 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist. Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, das Marktgeschehen zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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