Hautkrebs als Berufskrankheit anerkanntIm Januar 2015 wurde der Hautkrebs als Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen. Dies war ein erfolgreicher Schritt zur Verbesserung der arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Beschäftigten. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stellte jedoch kürzlich in einer
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