Bei COPD wird durch die Überblähung Stress auf die Atemwege ausgeübt, und dieser Stress führt zur Produktion von Entzündungs-Mediatoren. Reduziert man die Überblähung, geht auch die Entzündung zurück. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/938037/ausgepraegte-copd-vorteil-lamalaba-kombination.html
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„Mir war gleich klar, dass er mich liebt“
Vlad ist HIV-positiv, Stephan HIV-negativ. Seit fast zwei Jahren sind sie ein Paar. Kondome benutzen sie nicht: Vlads Medikamente schützen Stephan. Uns erzählen die beiden Berliner, wie sie über HIV und Sex geredet haben – und über die Liebe.
COPD: „Wir leben im Zeitalter der dualen Bronchodilatation!“
Gelingt es, die Lunge von COPD-Patienten effizient zu entblähen, kann dies auch die Herzleistung steigern. So fällt es den Betroffenen leichter, sich wieder mehr zu bewegen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/955266/copd-wir-leben-zeitalter-dualen-bronchodilatation.html
2019 Spahns Digitalgesetz: Mit Vollgas gegen Datenschutz und Bürgerrechte
Pressemitteilung Freie Ärzteschaft e.V. 4.11.2019
Mit seinem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) attackiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn massiv den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger. „Was Spahn gerade im Schweinsgalopp und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt durch den Bundestag bringen will, ist ein Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht“, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Montag in Hamburg. „Wir fordern die Bundestagsabgeordneten daher auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und im Sinne der Bürger dem Gesetz nicht zuzustimmen. Patientendaten bedürfen eines besonderen Schutzes.“
Am kommenden Donnerstag steht das DVG zur Abstimmung im Bundestag. Mit dem Gesetz will Spahn den Weg frei machen für die größte Sammlung von Patientendaten in Deutschland. Das Einverständnis der Bürger hat er dafür nicht vorgesehen. Lüder betont: „Das Gesetz bricht damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also ein Grundrecht. Das heißt: Jeder Bürger darf laut unserer Verfassung selbst entscheiden, was mit seinen Daten passiert.“ Dem DVG zufolge sollen aber die Daten – etwa Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort – von 73 Millionen gesetzlich Versicherten ungefragt, ohne Widerspruchsmöglichkeit und Löschfristen für die Forschung verwendet werden können. Das verstoße auch gegen die Datenschutzgrundverordnung.
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