BDPK kritisiert Gesetz zur Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen

Der BDPK lehnt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Einführung von bundeseinheitlich verbindlichen Personaluntergrenzen ab, weil sie in den Krankenhäusern nicht rechtssicher anwendbar sind.

Krankenhäuser sollen damit verpflichtet werden, mehr Personal einzustellen. „Der Schuss könnte nach hinten losgehen“, sagt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK anlässlich der heutigen Beratung im Deutschen Bundestag. Der Verband führt dafür folgende Gründe an:

•    Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für den Zusammenhang zwischen einer höheren Zahl von Pflegekräften und einer für den Patienten messbar besseren Versorgungsqualität. Grundlage für die Gesetzesinitiative ist ein Gutachten, das inhaltlich und methodisch hoch umstritten ist.
•    Eine verbindliche Personaluntergrenze birgt die Gefahr, zum unüberwindbaren Standard zu werden. Es ist nicht anzunehmen, dass zukünftig eine bessere Personalausstattung von den Krankenkassen finanziert werden wird.
•    Eine politisch gut gemeinte Entlastung der Pflege bringt die Krankenhausverantwortlichen in Haftungsprobleme, wenn sich die Vorgaben nicht erfüllen lassen. Besondere Schwierigkeiten sieht der BDPK für kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Schließung von Abteilungen wäre die Konsequenz.

Der BDPK plädiert dafür, statt zentraler Mindestvorgaben die notwendige Personalausstattung für eine gute Patientenversorgung vor Ort zu regeln. Nicht jedes Krankenhaus ist mit dem anderen vergleichbar. Wenn die Bundesregierung trotz der vorgetragenen Kritik an der Einführung zentraler Vorgaben festhalten will, sollte zuerst die konkrete Personaluntergrenze beziffert, die Machbarkeit und die Auswirkungen für die Krankenhäuser evaluiert werden, bevor eine gesetzliche Verpflichtung verabschiedet wird.

Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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