Bitkom: Notfalldatensatz kann Leben retten

Unfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit: Im Notfall zählt jede Minute. Der Arzt muss vor allem rasch wissen, mit wem er es zu tun hat. Medizinische Daten über den Patienten müssen in diesem Fall unverzüglich bereit stehen, doch Patienten sind im Notfall oft nicht mehr in der Lage, selbst Auskunft zu geben. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet für die medizinische Versorgung im Notfall neue Möglichkeiten: Auf ihr können in einem Notfalldatensatz alle für diese Situation relevanten medizinischen Informationen gespeichert sein: chronische Erkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Angehörigen und besondere Hinweise, beispielsweise auf Schwangerschaft oder Implantate. Die große Mehrheit der Bundesbürger möchte solche Notfalldaten auf der Karte speichern lassen. Neun von zehn Deutschen (93 Prozent) wollen Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten auf der Karte hinterlegen. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat. „Rettung und Behandlung sind im Notfall ein Wettlauf gegen die Zeit. Der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte hilft Ärzten in dieser kritischen Phase, zügig die richtigen Entscheidungen zu treffen und zum Beispiel Wechselwirkungen von Medikamenten abzuwenden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das ist gerade in einer alternden Gesellschaft wichtig, denn ältere Menschen leiden oft an diversen Vorerkrankungen und nehmen entsprechende Medikamente.“

Auch die Blutgruppe (91 Prozent), Medikamente, die man regelmäßig einnimmt (85 Prozent), Angaben über Implantate und Prothesen (82 Prozent) sowie chronische Erkrankungen (78 Prozent) würde die große Mehrheit der Bundesbürger im Notfalldatensatz speichern. Zwei Drittel (67 Prozent) wollen Angaben aus dem Impfpass im Notfalldatensatz speichern lassen. Mehr als jeder Dritte (39 Prozent) will sogar seine komplette Behandlungshistorie auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen. Lediglich 4 Prozent wollen keinerlei Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte speichern lassen.

Ab 2018 sollen nach aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums Patienten die Möglichkeit erhalten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auf Wunsch des Patienten auch Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinterlegt werden.

Weitere Ergebnisse aus der Verbraucherbefragung zum Thema E-Health sind hierverfügbar.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.003 Personen ab 14 Jahren befragt, darunter 798 Internetnutzer und 698 Smartphone-Nutzer.

Pressemitteilung des Bitkom

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