Eine extrem seltene Erkrankung der Augen ist das Peters-Plus-System, dass lediglich 20 Mal bisher dokumentiert werden konnte. Auch Krause-Kivlin-Syndrom genannt, handelt es sich um eine Entwicklungsstörung, die unter anderem den vorderen Augenabschnitt betrifft.
Verursacht wird diese Veränderung durch eine Mutation eines Gens mit Namen Beta-1,3 Glactosyltransferase. Die Symptome weißen zunächst auf eine Peterssche Anomalie hin, wobei es sich um eine Unterentwicklung der vorderen Augenkammer handelt. Typisch sind Hornhauttrübungen und Verdünnungen der Hornhaut sowie Verklebungen der Regenbogenhaut. Betroffen kann ein Auge sein, aber auch beide. Eventuell sind die betroffenen Augen kleiner. Etwa bei der Hälfte der Kinder, die unter dieser Krankheit leiden, ist der Augeninnendruck erhöht. Ein weiteres Zeichen dafür ist das sogenannte Augenzittern.
Zu den Symptomen des Syndroms gehören außerdem Minderwuchs von Füßen, Beinen und Händen, sowie eine außergewöhnliche Gelenkbeweglichkeit. Der Kopf der Kinder ist meist klein, ebenso die Ohren. Das Gesicht ist oft rund ausgeprägt und der Nasensteg schmal. Entwicklungsverzögerungen sind ebenso zu beobachten, wie Verengungen oder Verschlüsse des Gehörganges. Weitere typische körperliche Einschränkungen sind Herz- oder Nierenfehler sowie Erkrankungen der Atemwege.
Je nach Ausprägung des Syndroms besteht eine mehr oder minder starke Sehbehinderung. Die Fehlbildung kann nicht behoben werden. Eine Therapie kann jedoch mildernd wirken. Operationen sind möglich, bis hin zu einer Hornhauttransplantation.
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(GÖTTINGEN) Sind gerade mit dem Wohnmobil in Göttingen auf dem Marktplatz angekommen und haben gleich Mecker vom OB bekommen – das Wohnmobil würde nicht gerade dazu beitragen, den Rathausplatz zu verschönern. War wohl gerade sehr viel los in der Universitätsstadt – Sportfest und anderes. Durften dennoch mit dem Pflegemobil auf dem Rathausplatz stehen bleiben. (Zi)
Aktuelle BZgA-Studie zeigt Trendwende beim Rauschtrinken junger Männer – Alkoholkonsum bei jungen Menschen aber weiterhin zu hoch
Die Drogenbeauftragte hat heute gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die repräsentative Studie „Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014″ vorgestellt. Die Ergebnisse der BZgA-Studie zeigen, dass sich 12,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren mindestens einmal im Monat in einen Rausch trinken, bei den 18- bis 25-Jährigen sind es 35,4 Prozent. Seit der Befragung 2008 – ein Jahr vor dem Start der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ – ist ein deutlicher Rückgang erkennbar (20,4 Prozent/40,8 Prozent). Marlene Mortler: „Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger Alkohol. Sie nehmen zunehmend Abstand vom gefährlichen Rauschtrinken. Das ist insgesamt eine erfreuliche Entwicklung. Dennoch ist Alkohol nach wie vor das Suchtmittel Nummer eins bei jungen Menschen. Bei bestimmten Personengruppen, wie etwa jungen Frauen, müssen wir genau hinschauen. Übermäßiger Alkoholkonsum darf nicht bagatellisiert werden. Es ist daher gut, dass es uns gelungen ist, das Nationale Gesundheitsziel ‚Alkoholkonsum reduzieren‘ im Präventionsgesetz zu verankern. Der zu hohe Alkoholkonsum ist eines der gravierendsten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland. Die Erfolge der BZgA-Kampagne ‚Alkohol? Kenn Dein Limit.‘ bestärken uns, weiter konsequent auf Prävention zu setzen.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Die Studie der BZgA zum Alkoholkonsum junger Menschen zeigt positive, aber auch kritische Entwicklungen. So freue ich mich, dass das häufige Rauschtrinken (mindestens vier Mal pro Monat) bei den 18- bis 25-jährigen Männern mit 15,6 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit 2004 liegt. 2012 betrug der Anteil noch 19,4 Prozent. Und auch in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen ist das häufige Rauschtrinken rückläufig und liegt nun bei 4,3 Prozent. Leider ist ein Rückgang beim Rauschtrinken bei den weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen noch nicht auszumachen. Positiv ist aber festzuhalten, dass sie insgesamt deutlich weniger und seltener Alkohol konsumieren als ihre männlichen Altersgenossen.“ Die Gesamtentwicklung beim Alkoholkonsum zeigt: Immer mehr Jüngere zwischen 12 bis 17 Jahren verzichten vollständig auf Alkohol. 33 Prozent in dieser Altersgruppe geben an, noch nie Alkohol getrunken zu haben. Im Jahr 2001 waren es lediglich 13 Prozent. „Insgesamt konsumieren junge Menschen aber nach wie vor deutlich zu viel Alkohol. Hier gilt es, die Präventionsanstrengungen weiter fortzusetzen, um beide Geschlechter mit geeigneten Maßnahmen in ihren Lebenswelten zu erreichen“, so Thaiss. Mit „Alkohol? Kenn Dein Limit.“ hat die BZgA einen Schwerpunkt ihrer Präventionsaktivitäten auf Maßnahmen in der Lebenswelt der Jugendlichen gelegt. Die Kampagne unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene dabei, einen kritischen und bewussten Umgang mit Alkohol zu lernen. Damit leistet die BZgA einen zentralen Beitrag zum Nationalen Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“. Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV): „Wir unterstützen ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ seit dem Start der Kampagne im Jahr 2009. Wenn Jugendliche einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol lernen, hilft ihnen das im ganzen weiteren Leben. Die heute vorgestellten Zahlen zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind. Die Jugendlichen wissen dieses Engagement auch zu schätzen, das zeigt die hohe Akzeptanz der Kampagne in der Zielgruppe.“ Zukünftig setzt die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ verstärkt auf Online-Kommunikation mit der Zielgruppe. Über soziale Netzwerke und Online-Plattformen wie YouTube wird der Dialog mit der jungen Zielgruppe geführt und direkt auf Feedback zu den Kampagneninhalten reagiert. Ab Juli informiert der „Alkohol? Kenn Dein Limit.“-Kampagnenblog mit jungen Bloggerinnen und Bloggern zu zielgruppenrelevanten Themen und bietet damit eine weitere Diskussions-Option. Alle genannten Maßnahmen dienen der Information und verstärkten Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol. Hinweise und Tipps für einen risikoarmen Alkoholkonsum sind damit leicht abrufbar, so dass „Alkohol? Kenn dein Limit.“ in der Lebenswelt der jungen Menschen ganz konkreten Nutzen entfaltet. Ein Faktenblatt mit ausgewählten Ergebnissen der Studie „Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014″ finden Sie unter: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention Die Studie ist abrufbar unter: http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/ Informationen zum Nationalen Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ finden Sie unter: http://gesundheitsziele.de/cgi-bin/render.cgi?__cms_page=nationale_gz_alkoholkonsum Informationen zu den Alkoholpräventionskampagnen der BZgA: http://www.kenn-dein-limit.info (Jugendliche ab 16 Jahren) http://www.kenn-dein-limit.de (Erwachsene) http://www.null-alkohol-voll-power.de (Jugendliche unter 16 Jahren) Weitere Informationen unter: http://www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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KV Nordrhein will Versorgung von Flüchtlingen aktiv mitgestalten
Die Versorgung und Integration der Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht suchen, sei eine „Jahrhundertaufgabe“, sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens beim Sommerempfang der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Mittwoch, 2. September. Auch in der einen Tag später anberaumten Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein nahm die ärztliche Versorgung der Menschen breiten Raum ein. Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, berichtete von den aktuellen, von der KV Nordrhein unterstützten Bemühungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die Versorgung der Flüchtlinge flächendeckend zu organisieren. „Wir haben mit dem Gesundheitsministerium Gespräche geführt und sind dabei, einen Vertrag zu schließen, der die Versorgung der Menschen in den Erstaufnahmestellen regeln soll. Wir bringen uns aktiv in die Abstimmungsprozesse ein, obwohl wir eigentlich nur für die Versorgung von GKV-Versicherten zuständig sind“, sagte Potthoff. „Aber wir könnten diese Versorgung leisten, und die Abwicklung über die KV wäre sinnvoll.“ Ab wann die Vereinbarung greift, steht noch nicht fest, da das Innenministerium sie noch prüfen muss. „Tatsache ist, dass täglich Flüchtlinge kommen und sie unversorgt bleiben“, so Potthoff. Neben der Versorgung in den Erstaufnahmestellen gelte es, so Potthoff, die Versorgung der Menschen zu erleichtern, die bereits auf die Kommunen verteilt wurden. Den Rahmenvertrag, den die Landesregierung hierzu mit der Mehrzahl der Krankenkassen zur Versorgung der Flüchtlinge bereits geschlossen hat, beurteilte Potthoff im Prinzip positiv. „Da Ärzte die eGK für Flüchtlinge nicht als besondere Karte erkennen können, müssen die Bedingungen im Einzelnen aber klar geregelt sein.“ Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung, nahm schon zu Beginn der Sitzung Stellung zur aktuellen Situation. „Wir werden diese immense Herausforderung nicht auf gewohnten administrativen Pfaden bewältigen, sondern nur mit großem Engagement, Hilfsbereitschaft, Mut zu unkonventionellen Maßnahmen und schnellen politischen Entscheidungen“, sagte Bergmann. „Ich bin sicher, dass die Mitglieder, die Vertreterversammlung und die Verwaltung der KV Nordrhein bereit sind, ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Aufgabe zu leisten und das zu tun, was sie immer tun: Hilfe für Menschen zu leisten und zu organisieren.“ Satzung geändert Ein wesentlicher Punkt in der VV waren Satzungsänderungen, die mit Blick auf die Wahlen im kommenden Jahr von großer Bedeutung sind. Die im Satzungsausschuss der VV vorbereitete und nun beschlossene Änderung der Satzung sieht vor, dass künftig mindestens 18 Sitze jeweils für Haus- und Fachärzte, sechs Sitze für Ermächtigte/angestellte Ärzte sowie fünf Sitze für Psychotherapeuten reserviert sind. Damit haben Haus- und Fachärzte eine Sperrminorität bei Abstimmungen in der Versammlung, die einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen. Neu geregelt wurde auch, dass bei den Wahlen der Vorsitzenden der VV und der ärztlichen Delegierten der KV Nordrhein in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) jeweils ein Vertreter nur auf Vorschlag der hausärztlichen und der fachärztlichen Vertreter zu wählen ist. Mit aufgenommen wurde ein Passus, der das Recht zur Fraktionsbildung formuliert – trotz der Bedenken des Landesgesundheitsministeriums, das nähere Bestimmungen zur Fraktionsbildung in der Satzung fordert. Diese werden nun im Satzungsausschuss im Detail erarbeitet. Umfrage: Mehr barrierearme Praxen In seinem Bericht ging KVNO-Chef Peter Potthoff unter anderem auf die jüngsten Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Barrierefreiheit ein. Rund 60 Prozent von 13.000 befragten Praxen in Nordrhein machten detaillierte Angaben, nach denen fast die Hälfte der Praxen einen barrierearmen Zugang und eine, wenn auch nicht umfassende, behindertengerechte Ausstattung aufweisen. Damit hat sich der Anteil der barrierearmen Praxen in Nordrhein in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent erhöht. Kritik übte Potthoff an der geplanten Novelle der Landesbauordnung, die zu bürokratisch sei und den Aus- und Umbau von Praxen eher bremse. Ein Antrag aus dem Notdienstausschuss der Vertreterversammlung, der eine vollständige und zeitnahe Umsetzung der Notdienstreform gemäß der gefassten Beschlusslage forderte, wurde an den Vorstand verwiesen. Am Samstag, den 26. September, werden die Delegierten in einer weiteren Sonder-Vertreterversammlung über eine baldige Überarbeitung der Notdienstordnung beraten. Zu den jüngsten Berichtigungen hausärztlicher Abrechnungen bei der Chronikerpauschale, die von mehreren Krankenkassen verlangt worden waren und in Honorarrückforderungen mündeten, nahm Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein, Stellung. „Wir sind uns im Klaren darüber, wie viel Unmut die Honorarrückforderung hervorgerufen hat. Aber die Beanstandung der Krankenkassen war korrekt, sodass wir keine andere Möglichkeit haben, als das zu berichtigen.“ Die KV Nordrhein habe niemandem einen Vorwurf gemacht, weil die administrativen Bedingungen und die Leistungslegende es den Ärzten schwer machen.“ Termin-Servicestellen: Eigene Lösung in Nordrhein Brautmeier ging auch auf das Thema Termin-Servicestellen ein. „Wir werden eine eigene Lösung für Nordrhein entwickeln müssen, weil eine auf Bundesebene entwickelte Software nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen würde.“ Die KV sei verpflichtet, die Servicestellen anzubieten und werde das auch tun. „Wir müssen aber noch regeln, wie wir ausreichend Termine bereitstellen können, wenn die Meldung freiwillig erfolgt – und wir keine Möglichkeit haben, die Ärzte für die zusätzlichen Termine zu honorieren.“ Bei der Förderung der hausärztlichen Grundvergütung präsentierte Brautmeier Zahlen zur Inanspruchnahme der Förderung von nichtärztlichen Praxisassistentinnen und des Zuschlags für die Sozialpädiatrie in Nordrhein. Danach nahmen im ersten Quartal 373 Praxen (759 Hausärzte) die so genannte „NäPa“-Förderung in Anspruch. 302 Pädiater rechneten den Sozialpädiatrie-Zuschlag ab. „Insgesamt haben wir damit im ersten Quartal dieses Jahres ein gutes Viertel der extrabudgetär zur Verfügung stehenden Förderung von Haus- und Kinderärzten ausgeschöpft.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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