Hallo liebe Zöliakie Austausch Leser, wie bereits in unserer Facebookgruppe angekündigt haben wir für Euch zum Markieren in der Küche Aufkleber machen lassen. Sie sind sehr plakativ und durch die Farben Grün und Rot ist sofort erkennbar was glutenhaltig und
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Vegane Produkte – keine Sicherheit für Allergiker!
Vegane Produkte sollten frei sein von tierischen Bestandteilen, so sollte man meinen. Weit gefehlt. Die meisten Hersteller können eine Fremdkontamination mit tierischen Bestandteilen wie Milch oder Hühnerei nicht ausschließen, dies ergab eine Umfrage des Deutschen Allergie- und Asthmabundes. Einzig die
RNA-Impfstoff: Universelle Influenza-Vakzine im Tierversuch erfolgreich
Forscher sind der Entwicklung eines universellen Influenza-Impfstoffs einen Schritt näher gekommen. Lesen Sie weiter auf: RNA-Impfstoff: Universelle Influenza-Vakzine im Tierversuch erfolgreich Quelle: Ärzte Zeitung | Immunologie Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.