Engagement der Krankenkassen in Sachen Prävention unterstützen

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Ein Beitrag von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Das Präventionsgesetz von 2015 macht es möglich: Die gesetzlichen Krankenkassen können deutlich mehr in Prävention und Gesundheitsförderung investieren. Die Ersatzkassen nehmen dabei vor allem die Prävention in Lebenswelten, den sogenannten Settings, in den Blick. Dazu zählen z. B. Kindergärten, Schulen, Pflegeheime, Kommunen und Betriebe. Ihr Augenmerk richten die Ersatzkassen dabei besonders auf die sogenannten vulnerablen Zielgruppen, wie beispielsweise Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund, die erfahrungsgemäß durch die klassischen Präventionsangebote der Krankenkassen, wie Gesundheitskurse usw., bisher nur schwer zu erreichen sind. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gibt in den Lebenswelten bereits heute rund 136 Millionen Euro pro Jahr aus. Es heißt also auf die Menschen zuzugehen und sich mit Hilfe von Partnern Zugang zu ihren Lebenswelten zu verschaffen. Deshalb setzen die Ersatzkassen hier verstärkt auf Zusammenarbeit.

Zum Beispiel im Projekt GESUND! der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB), in dem Beschäftigte mit Lernschwierigkeiten einer Berliner Werkstatt in einem Kurs zu „Gesundheitsforschern“ ausgebildet und so an die Gesundheitsförderung herangeführt wurden. Oder im Projekt „Gesund-Bewusst-Aktiv: Gesundheitsförderung für Migrant_innen im Quartier“, das in Kooperation mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) die gesundheitliche Situation für Migranten in den Quartieren nachhaltig verbessern soll.

Um auch pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen Angebote zu unterbreiten, wird der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Auftrag seiner Mitgliedskassen einen bundesweiten Ideenwettbewerb ausrufen. Gesucht werden innovative Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die speziell auf die Bedürfnisse und die Lebenssituation von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen zugeschnitten sind. Maßgebliche Kriterien bei der Bewertung der eingereichten Projekte und Konzepte sind deren Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Niedrigschwelligkeit.

Und insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wurden inzwischen kassenübergreifend regionale Koordinierungsstellen zur betrieblichen Gesundheitsförderung eingerichtet, die u. a. umfassende Informationen über Leistungen der Krankenkassen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Regionen bereitstellen. Auch ein entsprechendes Webportal wurde hierzu eingerichtet.

Doch bei allem Engagement darf nicht vergessen werden, dass Prävention und Gesundheitsförderung auch Geld kosten.

Leider nimmt die Bundesregierung hier einseitig die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen in die Verantwortung. Prävention ist und bleibt jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich Länder, Kommunen und die Private Krankenversicherung stärker finanziell beteiligen sollten. Auch müssen die Finanzierungssystematik und die wettbewerblichen Rahmenbedingungen in der GKV so gestaltet werden, dass ein besonderes Engagement in Sachen Prävention gefördert und nicht bestraft wird. Eine von den Ersatzkassen dringend geforderte Reform des Morbi-RSA sollte dies im Blick haben.

Veranstaltungstipps:

Mittwoch, 21. Juni 2017  von 11:30 – 13:00 Uhr
Präventionsgesetz – eine Zwischenbilanz

Donnerstag, 22. Juni 2017 von 09:00 – 10:30 Uhr
Der Morbi-RSA als Grundlage für fairen Kassenwettbewerb