Sonne und Babyhaut … schon gewusst?

Dermatologen empfehlen, Babys und Kleinkinder während der ersten zwölf Monate überhaupt nicht der direkten Sonnenbestrahlung auszusetzen. Stattdessen sollte man das Kind nur im Schatten liegen oder spielen lassen und auch dort mit Kleidung und Sonnenhut schützen. Unterwegs sind Sonnenschirmchen oder

Psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in Berlin. Das Berliner Modell?

Ein Beitrag von Friedrich Kiesinger, Geschäftsführer der Albatros gem. Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen mbH. Viele Geflüchtete sind durch die Fluchtursachen, die Fluchterfahrung, die Isolation im Gastland, so wie die oft lange ungewiss bleibende Zukunft oder Perspektivlosigkeit in der neuen Heimat starken Belastungen ausgesetzt, was  häufig zu psychischen Erkrankungen führt. Angesichts großer Herausforderungen in […]

Vorsicht bei Zöliakie-Schnelltests

Die Selbstdiagnose von Krankheiten wir bei der Bevölkerung immer beliebter. Viele Personen, welche diverse Symptome aufweisen, googeln zunächst einmal im Internet, was ihnen fehlen könnte. Dies betrifft auch das Krankheitsbild der Zöliakie. Die Pharma-Industrie hat diesen Trend wahrgenommen und bringt

Solidarität und Wettbewerb – Wie viel Sand ist im Morbi-RSA-Getriebe?

Ein Beitrag von Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. Wettbewerb und Sozialversicherung – das ist nicht selbstverständlich. Bedeutende Sozialversicherungszweige funktionieren ohne Wettbewerb, die Rentenversicherung zum Beispiel. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Politik für Wettbewerb entschieden, weil sie zu Recht der Auffassung ist, dass dadurch Innovationen entstehen. Dass die Gesundheitsversorgung der Menschen […]

Über 93 Prozent der Baden-Württemberger wollen Hausarzt als Lotsen

Die AOK Baden-Württemberg, der Hausärzteverband im Land sowie MEDI Baden-Württemberg sehen sich in ihrem jahrelangen Engagement für ihr gemeinsames Haus- und Facharztprogramm bestätigt. Wie eine aktuelle repräsentative Befragung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS zeigt, halten mehr als 93 % der Baden-Württemberger die bestehende Verpflichtung der Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung (HZV) für sinnvoll. Auch in den übrigen Teilen der Republik sind 87 % der Befragten dieser Meinung. Dort weiß jedoch nur weniger als die Hälfte (41,5 %) überhaupt, dass auch ihre Krankenkasse einen Hausarztvertrag anbietet – in Baden-Württemberg sind es zwei von drei. In einem gemeinsamen Forderungspapier zur Bundestagswahl begründen die Vertragspartner im Südwesten diesen Unterschied damit, dass derzeit außerhalb Baden-Württembergs solche Selektivverträge im Interesse der Versicherten nicht genug ausgeschöpft würden. Im Südwesten dagegen sorge der seit neun Jahren voranschreitende alternative Aufbau der Regelversorgung durch Haus- und Facharztverträge nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit. Um den Versorgungswettbewerb zu beleben, hat der Gesetzgeber 2008 alle Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge als Alternative zur Kollektivversorgung anzubieten. Das nutzt insbesondere chronisch kranken und älteren Patienten, die einer intensiven und koordinierten Versorgung bedürfen. Bundesweit nehmen 4,3 Millionen Versicherte an Hausarztverträgen teil, davon über ein Drittel allein bei der AOK Baden-Württemberg. Auch die Monopolkommission beklagt in ihrem Sondergutachten vom März 2017 wettbewerbliche Defizite, weil sich Selektivverträge bundesweit noch nicht durchsetzen konnten. Das vermindere die Effizienz der Krankenversicherung und führe zu unnötigen Kosten für die Beitragszahler. „Das zentralistisch gesteuerte Kollektivvertragssystem besitzt eine Monopolstruktur, die man nicht von innen heraus erneuern kann – dazu braucht es wie in anderen Branchen Konkurrenz von außen”, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die neue Bundesregierung sollte dringend klare Signale für echten Versorgungswettbewerb setzen. Die Krankenkassen müssen durch die richtigen Anreize nachhaltig dafür interessiert werden, selektivvertragliche Alternativen zu entwickeln und ihren Versicherten auf freiwilliger Basis anzubieten“, sagt Hermann. Dass dies nachweislich zu einer besseren Versorgung als in der Regelversorgung führt, zeigen die Haus- und Facharztverträge von AOK und Bosch BKK in Baden-Württemberg. Diese wurden gemeinsam mit dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg als Vollversorgungsverträge außerhalb des KV-Systems konzipiert – und nicht wie die meisten anderen Selektivverträge lediglich als punktuelle Ergänzung. Davon profitieren derzeit schon fast 1,5 Millionen Versicherte – insbesondere Versicherte, die Versorgung brauchen. 4.000 teilnehmende Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie über 1.700 Fachärzte und Psychotherapeuten stellen diese gezieltere und besser strukturierte Versorgung sicher. „Wir sehen, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen beim Aufbau neuer patientenorientierter Strukturen und besserer Arbeitsbedingungen für die ambulante Ärzteschaft auch finanziell jedes Jahr mehr Früchte tragen“, betont Hermann. „Die Gesamtausgaben liegen nach einer mehrjährigen An¬laufphase deutlich niedriger als es die Ausgaben in der Regelversorgung sein würden”. Diese Anlaufphase ermöglichte der Gesetzgeber im Jahr 2014 durch die Abschaffung der Refinan-zierungsklausel (§ 73b Abs. 5a SGB V a.F.) allen Krankenkassen. Aber trotz des Wegfalls die¬ses Investitionshemmnisses kommt die bundesweite Verbreitung der HZV nur langsam voran. Die Teilnehmerzahl an HZV-Verträgen ist bundesweit von 3,2 Millionen Ende 2013 auf gerade mal rund 4,3 Millionen Versicherte Ende 2016 gestiegen. Die Partner fordern daher vom Gesetzgeber, dass das Recht der Versicherten auf eine HZV dauerhaft Krankenkassenpflicht bleibt. Und zusätzlich müssten Blockaden zum Nachteil der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte und Versicherten unterbunden werden. Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, dazu: „Außerhalb Baden-Württembergs gibt es einzelne KVen, die das notwendige Verfahren zur Honorarbereinigung zum Nachteil der ärztlichen Teilnehmer an den Selektivverträgen durchführen. Auch einige Anbieter von Arzt-Informationssystemen behindern die Umsetzung, indem sie die notwendige Vertrags¬software nicht oder nicht vorschriftsmäßig anbieten.“ Neben den Hausarztverträgen werden auch die gesetzlichen Möglichkeiten zum Abschluss von Ver-trägen zur besonderen fachärztlichen Versorgung bundesweit kaum genutzt. Dr. Werner Baum-gärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, er-klärt dazu: „Es gibt zu wenige Anreize für die Krankenkassen, Facharztverträge nach § 140a SGB V abzuschließen, weil es in der ‚Hängematte Kollektivvertrag‘ sehr bequem ist. Die Kassen sehen kei-nen wirklichen Vorteil, wofür sich die Anstrengung lohnen würde. Mit den jetzigen Rahmenbedingun-gen wird es ausgesprochen schwierig, überhaupt irgendeinen Selektivvertrag außerhalb von Baden-Württemberg abzuschließen.“ Der Gesetzgeber muss daher auch Facharztverträge für Krankenkas-sen verpflichtend machen oder zumindest eine Bonifizierung für diejenigen Krankenkassen vorse-hen, die Verträge freiwillig abschließen, lautet folglich eine weitere Forderung der Vertragspartner. Baumgärtner weist in diesem Zusammenhang auf eine problematische Entwicklungstendenz hin: „Bestrebungen nach einer weiteren Subspezialisierung der Ärzte im ambulanten Sektor sind fatal – etwa im Bereich Geriatrie. Diese Zerfledderung würde eine koordinierte Versorgung gerade bei älteren Patienten noch weiter erschweren. Was wir brauchen, sind mehr funktionierende Selektivverträge!“ Wie die Verträge in Baden-Württemberg belegen, würden dadurch allein bei Herzkranken pro Jahr fast 4.000 unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert. Damit gerade die wichtige Abstimmung zwischen Krankenhaus und weiterbehandelnden Ärzten besser funktioniert, seien auch hier Selektivverträge das Mittel der Wahl, so die Vertragspartner: „Bislang gibt es keine Verträge mit Kliniken, die gesicherte Qualitätsstandards für bestimmte Ein¬griffe gewährleisten oder ein koordiniertes Entlassmanagement mit den ambulanten Ärzten ermögli¬chen“ so AOK-Chef Hermann. Deshalb müsse jetzt auch der Ordnungsrahmen im Klinikbereich kon-sequent auf einen funktionalen Versorgungswettbewerb ausgerichtet werden, der die selektivver-traglichen Spielräume für Krankenkassen und Krankenhäuser deutlich erweitert. Die Bevölkerungs-umfrage unterstreicht auch die Bedeutung dieser Forderung: Danach wären 50 Prozent der Befrag-ten bereit, die Krankenkasse zu wechseln, wenn diese mit besonders qualitätsorientierten Ärzten und Krankenhäusern eng zusammenarbeitet. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Änderung des §291d SGB V: Auf bewährte und internationale Standards bei Schnittstellen setzen

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt mit der Änderung des §291d SGB V den Vorstoß des Gesetzgebers zur Sicherstellung von Datenportabilität. Hierbei rät die Industrie, auf etablierte nationale und internationale Standards zu setzen.  Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag eine Änderung im §291d SGB V beschlossen, die besagt, dass in IT-Systeme, die in der ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zur Anwendung von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, standardisierte Schnittstellen zur Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren sind. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ist nun in § 291d Absatz 6 eine verpflichtende Umsetzung der Schnittstellen mit einer Frist von zwei Jahren vorgesehen, über die der Bundesrat am 7. Juli abstimmen soll. Diese Frist beginnt mit der Aufnahme der Schnittstellenspezifikationen in das Interoperabilitätsverzeichnis nach §291e SGB V. Die geänderten Regelungen betreffen dabei neben PVS- und KIS-Systemen nun auch elektronische Programme für Infektionsschutzmeldungen sowie solche für die Verordnung von Arzneimitteln. Als Industrieverband der Softwarehersteller im Gesundheitsbereich begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. grundsätzlich alle Aktivitäten zur Schaffung von Datenportabilität und Interoperabilität. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es für die Datenübernahme bei Systemwechsel zumindest im ambulanten Bereich seit Jahren bewährte Standards gibt: „Dies ist die Prozessbeschreibung „bvitg-transfer“ in Kombination mit dem etablierten Datenaustauschstandard „xBDT“. Der xBDT definiert weit mehr übertragbare Daten als nur die Teilmenge der Informationen aus der (kassen)-vertragsärztlichen Versorgung und garantiert deshalb über den Gesetzesauftrag hinaus eine alle Versorgungsbereiche umfassende Datenkonvertierung bei einem Systemwechsel. Mit Blick auf die Gesetzgebung hoffen wir dabei, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf diese bewährten Standards setzen und gleichzeitig auf die Definition neuer Schnittstellen verzichten wird,“ so Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Vorstandes des bvitg. Zudem gilt es zu beachten, dass für die verpflichtende Integration der Schnittstellen in jede Installation der  Praxisverwaltungssysteme und deren laufende Pflege Aufwendungen für alle Nutzer entstehen werden. „Bisher wurden die Kosten der permanent zu pflegenden Datenübernahmeschnittstellen im Einzelfall von jenen Praxen getragen, die eine Datenübernahme wünschten. Mit der gesetzlichen Regelung der verpflichtenden Integration in alle Installationen werden diese Kosten zukünftig auch von allen Praxen zu tragen sein – unabhängig davon, ob sie diese überhaupt nutzen möchten,“ erläutert Jens Naumann, stellvertretender Vorsitzender des bvitg. „Wir hoffen sehr, dass den Ärzten diese Mehraufwendungen durch entsprechende Honoraranpassungen erstattet werden.“ Des Weiteren ist die Vielschichtigkeit in der Umsetzung nicht zu unterschätzen: Neben dem niedergelassenen Bereich sind gemäß Gesetzesvorgabe Regelungen auch für den stationären Bereich zu treffen, in dem die Herausforderung auf Grund der Komplexität der Systemlandschaft und damit verbundener Datenarten nochmals herausfordernder ist. „Hier muss sowohl an die Daten in den KIS-Systemen selbst sowie in RIS- bzw. PACS-Systemen gedacht werden – und an die vielen unterschiedlichen Fachbereiche und Kliniken mit jeweils eigenen Anforderungen; von der Rettungsstelle über OPs und Intensivstation bis hin zur stationären Pflege. Deshalb sollten die Schnittstellen hier für die systemneutrale Archivierung und Datenübertragung auf internationale offene Standards wie beispielsweise HL7 und IHE ansetzen, um hier den Aufwand zu verringern und der Komplexität des Datenbestands gerecht zu werden. Im Gegensatz zur ambulanten Welt kann hier in Deutschland auf keinen in der Praxis bewährten Standard Bezug genommen werden. Hier ist Basisarbeit nötig, für die der bvitg seine Unterstützung anbietet “, erklärt Matthias Meierhofer.

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