Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Parallel sollte herausgefunden werden, wie Medikationspläne erstellt und eingesetzt werden sollten, um von Patienten, aber auch von Ärzten und Apothekern, akzeptiert zu werden und breite Anwendung zu finden. Dazu wurde jetzt das Modellprojekt PRIMA abgeschlossen, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurde. Die Abkürzung PRIMA steht für ‚Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung‘. „Wir haben zweierlei untersucht: Zunächst wollten wir wissen, wie gut Patienten diesen Medikationsplan verstehen“, sagte Studienleiter Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Anschließend haben wir untersucht, wie ein elektronischer Medikationsplan von Ärzten und Apothekern gemeinsam nach definierten Qualitätsstandards erstellt und fortgeschrieben werden kann.“ Im Rahmen von PRIMA wurden zunächst 40 Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, anhand eines strukturierten Interviews befragt. Schulz: „Die Ergebnisse waren eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Patienten will einen Medikationsplan und würde davon profitieren.“ In PRIMA wurde erstmals die Verknüpfung zwischen Arztpraxis- und Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt. Elf Paare aus je einem Arzt und einem Apotheker testeten den elektronischen Austausch von Medikationsplänen mit rund 200 Patienten. „Wir haben schnell gemerkt: Bei vielen Arzneimitteln unterscheiden sich die Angaben in der Arztpraxis-Software im Detail von denen der Apotheken. Da sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagte Schulz. „Arztpraxen- und Apothekencomputer können nur dann miteinander richtig kommunizieren, wenn sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dafür haben wir in PRIMA eine neues Daten-Austauschformat genutzt und verschiedene Standards festgelegt.“ Eine zentrale Erkenntnis aus PRIMA: Der Medikationsplan ist nur dann in die ambulante Routineversorgung integrierbar, wenn es eine technische Infrastruktur zum datenschutzkonformen Austausch zwischen Arztpraxen- und Apothekenverwaltungssystem gibt. Schulz: „Ein Medikationsplan, der die Patientensicherheit verbessern soll, muss fünf Qualitätskriterien erfüllen: Er muss aktuell und vollständig sein sowie kontinuierlich fortgeschrieben werden. Viertens ist die Bewertung der gesamten Medikation durch Arzt und Apotheker wichtig. Fünftens verstehen Patienten ihren Medikationsplan nur, wenn er ihnen erläutert wird und alle Angaben patientenfreundlich formuliert sind.“ Projektpartner in PRIMA waren die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Landesapothekerverbände (LAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Sachsen und Thüringen, die Freie Universität Berlin sowie die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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