Solide Finanzen bleiben Zukunftsaufgabe

„Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben dafür gesorgt, dass die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt weiterhin gut ist. Das ist ein gutes Signal für die Solidargemeinschaft der 71 Millionen gesetzlich Versicherten. Allerdings dürfen die guten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Rekordeinnahmen auch so hohe Ausgaben wie noch nie gegenüberstehen. Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind daher unverzichtbar“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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2016 gaben Apotheken rund 28 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab

Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel muss gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. „Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist wichtig, dass diese Hinweise auch von Patienten beachtet werden.“ Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. Im Jahr 2016 gaben die deutschen Apotheken zulasten der GKV rund 27,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das DAPI. Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Etwa ein Drittel der 27,7 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8,4 Mio. Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden. Kiefer: „Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Finanz-Reserven der Krankenkassen steigen auf 16,7 Milliarden Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 612 Millionen Euro erzielt. Damit steigen die Finanz-Reserven der Krankenkassen auf rund 16,7 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die gesetzliche Krankenversicherung steht auch weiterhin gut da. Das ist Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält und einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Politik ist gefordert, diese Entwicklung weiter zu befördern. Was mich besonders freut: Die Kassenzahlen zeigen, dass die deutlichen Verbesserungen, die wir bei der Gesundheitsförderung und in der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen.“  Einnahmen in Höhe von rund 58,2 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2017 Ausgaben von rund 57,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,9 Prozent gestiegen. Im 1. Quartal 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 406 Millionen Euro ausgewiesen. Im Gesamtjahr 2016 gab es auf Basis der jetzt vorliegenden endgültigen Finanzergebnisse ein Plus von 1,62 Milliarden Euro, welches somit im Vergleich zu den vorläufigen Rechnungsergebnissen noch einmal um rund 240 Mio. Euro höher ausfiel. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 361 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 155 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 27 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 17 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 58 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte einen Ausgabenüberhang von 6 Millionen Euro.  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,4 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über dem Ausgabenanstieg der Krankenkassen. Moderate Ausgabenzuwächse  Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2017 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent, im 1. Quartal 2016 hatte der Zuwachs bei 4,0 Prozent, im Gesamtjahr 2016 bei 4,2 Prozent gelegen. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten lediglich bei rund 2,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0 Prozent (je Versicherten um 2,7 Prozent), die Verwaltungskosten um 2,3 Prozent (je Versicherten um 1,1 Prozent). Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen  Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2017 absolut um 3,8 Prozent und um 2,6 Prozent je Versicherten gestiegen. Bei den aktuellen Ausgabenzuwächsen ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für innovative Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C in den ersten drei Monaten 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich niedriger ausfielen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Quartal 2017 um rund 14 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2016 auf rund 950 Millionen Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Quartal 2017 um rund 5 Prozent (je Versicherten um rund 3,7 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit im Jahr 2014 unbegründet zu niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungsabschlüssen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Ausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um rund 13 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,2 Prozent (je Versicherten 2,0 Prozent), beim Zahnersatz 0,3 Prozent (je Versicherten 0,9 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Quartal in diesen Leistungsbereichen noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten lediglich Schätzcharakter und lassen daher nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2017 absolut um 3,3 Prozent (je Versicherten um 2,1 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März gut 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser teils noch nicht vollständig finanzwirksam geworden sind. Deutlich überproportionale Zuwächse beim Krankengeld mit einer Veränderungsrate von 7,4 Prozent (6,1 Prozent je Versicherten) sind auch auf eine niedrige Ausgangsbasis im 1. Quartal 2016 zurückzuführen, in dem die Ausgaben leicht zurückgingen. Hier ist im weiteren Jahresverlauf mit einer Abflachung zu rechnen. Demgegenüber weisen die Ausgaben für Heilmittel (4,6 Prozent absolut) und Hilfsmittel (1,4 Prozent absolut) unerwartet niedrigere Zuwächse auf, die erheblich von den Anstiegen der Vorjahre abweichen. Bei Heilmitteln ist davon auszugehen, dass Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer zu erheblichen Teilen erst nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam werden. Bei der häuslichen Krankenpflege ist nach vielen Jahren mit zumeist zweistelligen Zuwachsraten im 1. Quartal 2017 erstmals ein deutlich moderaterer Anstieg von 5,0 Prozent (je Versicherten 3,8 Prozent) festzustellen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen weiteren absoluten Zuwachs von rund 16 Prozent, nachdem in diesem Bereich bereits 2016 ein Zuwachs von rund 46 Prozent erzielt wurde. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Präventi
on nach dem Individualansatz gingen […]

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Vorstand und Delegierte der KV Nordrhein votieren für Zurückhaltung bei Einstieg in Telematik-Infrastruktur

Bei der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 23. Juni, nahmen die aktuellen Entwicklungen bei der Telematik-Infrastruktur und beim bevorstehenden Online-Rollout großen Raum ein. Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband kürzlich auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt haben, sollen sich die Praxen bis Ende 2018 mit der für die Anbindung an die sektorenübergreifende Telematik-Infrastruktur (TI) erforderliche Technik ausstatten. Aber: „Gespräche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Bundesministerium für Gesundheit über eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Juli 2019 laufen bereits“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Der ursprüngliche Zeitplan wird nicht einzuhalten sein – schon deshalb, weil die Industrie derzeit keinen zertifizierten Konnektor ausliefern kann. Wir hoffen, dass die notwendigen IT-Komponenten ab dem dritten Quartal erhältlich sind und empfehlen unseren Mitgliedern daher, kein ,Windhundrennen‘ zu starten und den Praxis-Einstieg in die TI mit kühlem Kopf zu gestalten“, sagte Bergmann. Die KV Nordrhein versorgt ihre Mitglieder mit umfangreichen Informationen zum Thema – unter anderem auf der heute aktivierten Webseite www.online-rollout.de, auf der sie kontinuierlich über die weiteren Schritte informieren wird. „Service und Kommunikation sind uns bei dieser komplexen Thematik besonders wichtig“, so Bergmann. Aufwertung der psychotherapeutischen Vergütung Weiteres Thema in seinem Bericht waren aktuelle Entscheidungen der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Die zur Wochenmitte durch den Bewertungsausschuss vorgenommene Entscheidung, die Vergütung für die neuen Psychotherapie-Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung rückwirkend zum 1. April zu erhöhen, bewertete Bergmann als eine aus Sicht der KVNO ausgesprochen positive Entscheidung. An den entscheidenden Beratungen des Bewertungsausschusses war Bergmann direkt beteiligt. Ausbau der Weiterbildungsförderung Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, informierte die Delegierten über verstärkte Aktivitäten bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung – unter anderem über die Arbeit an einer neuen „Sicherstellungs-Richtlinie“, zusammen mit den Beratenden Fachausschüssen der KVNO, und die Bildung einer „Task Force“ für zentrale Sicherstellungsfragen. Bereits ab Juli wird die fachärztliche Förderung der Weiterbildung um die Fachbereiche der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Hautärzte und der ärztlichen Psychotherapeuten erweitert. Bei der Reform der Bedarfsplanung im Ruhrgebiet warnte König vor einem sofortigen Wegfall der bestehenden Sonderregelungen – die KVNO plädiert für eine schrittweise Angleichung der hausärztlichen Arztdichte an das Bundesniveau nach einer zehnjährigen Übergangsphase. Abwarten bei NRW-Gesundheitspolitik Auch das aktuelle politische Geschehen in Nordrhein-Westfalen war ein Thema auf der VV, insbesondere die gesundheitspolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung von CDU und FDP. König begrüßte explizit die geplante Förderung zur Männergesundheit – „das ist mehr als sinnvoll.“ Gespannt sei er auf die genannten „Strukturveränderungen“ bei den Krankenhäusern – ansonsten gelte es, abzuwarten, wie die „Schlagworte“ im Vertrag mit Leben gefüllt werden, so König. Bildung eines HVM-Ausschusses Auf Antrag des Hauptausschusses beschlossen die Delegierten die Einrichtung eines HVM-Ausschusses, der sich künftig aus fünf Mitgliedern des Hauptausschusses der KVNO sowie jeweils einem in der VV gewählten Mitglied aus den hausärztlichen, fachärztlichen, psychotherapeutischen und aus dem Versorgungsbereich der ermächtigten und angestellten Ärzte bestehen wird. Der Ausschuss soll den Vorstand in allen Fragen der Honorierung der Vertragsärzte beraten. Einen Antrag zur Einrichtung eines Arbeitsausschusses zur Laborreform, mit der die strukturelle Unterfinanzierung dieses Bereichs beendet werden soll, überwiesen die Delegierten an den Vorstand. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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