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Studien zum Forschungsstand zu Kaiserschnitten veröffentlicht – BM Gröhe: Kaiserschnitte nur dann, wenn sie medizinisch notwendig sind
Das Bundesministerium für Gesundheit hat vier Studien zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu Kaiserschnitten gefördert, die heute veröffentlicht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Deshalb sollten Kaiserschnitte nur dann vorgenommen werden, wenn sie medizinisch auch wirklich notwendig sind. Wichtig ist jetzt, dass die zuständigen Fachgesellschaften eine hochwertige Leitlinie erarbeiten, damit künftig Entscheidungen für oder gegen einen Kaiserschnitt auf einer noch besseren wissenschaftlichen Grundlage erfolgen können. Die jetzt vorliegenden Studien sind ein wichtiger Beitrag für die Erarbeitung dieser Leitlinie und die Übernahme weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Geburtshilfe. Im Zentrum muss immer der Schutz von Mutter und Kind stehen.“ Die vier Forschungsprojekte mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 150.000 Euro haben sich mit wichtigen Versorgungsfragen befasst: Beratung der Schwangeren, Zeitpunkt des geplanten Kaiserschnitts, Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren beim Kaiserschnitt und Zustand der Frau nach Kaiserschnitt. Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studien fließen in eine interdisziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ ein, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet wird und eine wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe für Ärzte darstellt. Die Arbeit der ebenfalls geförderten Koordinierungsstelle „Kaiserschnittforschung“ an der Universität Frankfurt wird noch bis März 2017 fortgesetzt, um die Leitlinienentwicklung weiterhin zu unterstützen. Die Studien und weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Kaiserschnitt-Studien Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Gröhe: „Unabhängige Forschung für verlässliche Gesundheitsinformationen“
Ab sofort fördert das Bundesministerium für Gesundheit die deutsche Vertretung der Cochrane Collaboration in Freiburg, die Cochrane Deutschland Stiftung, mit jährlich bis zu einer Million Euro. Heute verschickte das Bundesverwaltungsamt den offiziellen Förderbescheid an die Stiftung. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir brauchen unabhängige Forschung, die den Stand der Erkenntnisse immer wieder wissenschaftlich auf den Prüfstand stellt und uns so verlässliche Informationen über die besten Behandlungsmethoden liefert. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Bund die Arbeit von Cochrane in Deutschland mit der Cochrane Deutschland Stiftung endlich nachhaltig fördern kann.“ Die Cochrane Collaboration ist ein globales unabhängiges Netzwerk von klinischen Forscherinnen und Forschern, Ärztinnen und Ärzten, weiteren Angehörigen der Gesundheitsfachberufe sowie von Patientinnen und Patienten. Cochrane erarbeitet unabhängige, verlässliche und öffentlich zugängliche Gesundheitsinformationen. Für Ärztinnen und Ärzte sind die Cochrane-Arbeiten eine wichtige Informationsquelle. Außerdem leisten die in Freiburg durchgeführten Schulungen und Workshops bedeutsame Beiträge zur Verbreitung der Kenntnisse über Inhalte und Methodik der evidenzbasierten Medizin. Ziel der evidenzbasierten Medizin ist es, dass in erster Linie solche Therapien eingesetzt werden, deren Wirksamkeit und Nutzen durch hochwertige wissenschaftliche Studien belegt wurden. So wird die Qualität der medizinischen Versorgung weiter verbessert. Um eine dauerhafte Sicherung der wichtigen Arbeiten von Cochrane zu gewährleisten, wurde am 26. Oktober 2017 die unabhängige und gemeinnützige Cochrane Deutschland Stiftung in Freiburg gegründet. Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung ist derzeit Professor Gerd Antes. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir haben daher die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten. Zudem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. So stellen wir die Weichen dafür, dass seelisch kranke Menschen auch in Zukunft gut versorgt sind.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden. Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag für verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln. Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden. Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um u. a. eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf den Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 Mittel aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,5 Mrd. € zugeführt, um einmalige Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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