Um die Mittagszeit (zu der wir – da eine der wenigen, die offen haben- immer sehr beschäftigt sind) kommt eine Stammkundin mit einem Rezept. Frau Slozny*. Ich sage jetzt Stammkundin, auch wenn ich sie tatsächlich seit längerer Zeit nicht mehr gesehen habe. Sie ist eher der komplizierte Typ und wir mussten schon diverse Male etwas abklären für sie oder spezielle Bestellungen direkt (nicht von unserem Grossisten) kommen lassen. Machen wir nach Möglichkeit alles. Ich denke nur manchmal ist den Leuten nicht ganz bewusst, wenn sie Extrawünsche haben, was da alles dahintersteckt.
Jetzt bringt sie also ein neues Rezept, ein Dauerrezept und hüpft schon ungeduldig von einem Bein zum anderen, während ich die Medikamente zusammensuche und anschreibe. Dabei fällt mir auf, dass wir ein Medikament nicht hier haben und dass ihre Krankenkassendaten, nicht mehr aktuell sind. Sie war seit Ende letztem Jahr nicht mehr hier …
„Haben Sie mir noch ihre neue Krankenkassenkarte?“ frage ich sie deshalb.
Frau Slozny: „Oh … ich habe im Moment keine Krankenkasse …“
Das ist sehr seltsam, denn in der Schweiz ist es obligatorisch, dass man zumindest eine Grundversicherung hat. Und mit obligatorisch meine ich: gesetzlich vorgeschrieben. Dafür kann auch jeder und jede sich versichern lassen (sogar wenn man illegal hier wäre).
Frau Slozny: „… Aber Sie können das über die Unfallversicherung nehmen: ich brauche das, weil ich ein wiederauftretendes Problem habe, das stammt noch von dem Unfall von 2012.“
Ich schaue im PC und sehe, dass da ein Kommentar ist von wegen der Unfallversicherung: der Unfall von 2012 gilt laut letzter Auskunft vor einem Jahr als abgeschlossen. Das haben sie uns das letzte Mal mitgeteilt, als wir etwas darüber abrechnen wollten, weshalb ich das dann über die Krankenkasse machen musste.
Pharmama: „Das kann ich versuchen- aber dann brauche ich vorher einen neuen Unfallschein von Ihnen dafür. Und das eine Medikament, das nicht von der Grundversicherung übernommen wird, wird auch nicht von der Unfallversicherung übernommen, das müssen sie sowieso selber bezahlen. Ich würde vorschlagen, Sie bezahlen das im Moment alles zusammen und können dann nachher in Ruhe abklären, wie das aussieht wegen der Versicherung.“
Damit ist Frau Slozny widerstrebend einverstanden. Sie hat aber nicht genug Geld dabei und bezahlt und nimmt erst mal nur einen Teil mit– sie will morgen vorbeikommen und den Rest beziehen, respektive alles zahlen.
…
Am nächsten Tag macht sie das Ganze noch etwas komplizierter, indem sie meine Kollegin überredet, dass wir das jetzt schon über die Unfallkasse abrechnen sollen (ohne die dafür nötigen Unterlagen zu haben). Meine Kollegin gibt dann den bestellten Teil tatsächlich ab, ohne dass die Frau bezahlt… und darf dafür grad auf ein neues Rezept noch ein paar Katheter bestellen.
Aus kaufmännischer Sicht bin ich nicht erfreut.
…
Als sie die Katheter abholen kommt habe ich sie wieder (oder sie mich) … und ich poche auf die Bezahlung der Produkte … auch der schon abgegebenen. Wie gesagt: Damit ich das einer Versicherung abrechnen kann brauche ich den Nachweis der Versicherungsdeckung. Und es liegt in ihrer Verantwortung mir das zu bringen.
Sie bezahlt das bisher bezogene eher widerstrebend.
Frau Slozny: „Ich brauche aber noch mehr vom Rezept. Könnten Sie nicht schauen, dass sie für die neuen Sachen von der SUVA die Bestätigung bekommen? Ich habe das schon angemeldet, sie sagen da ganz sicher zu.“
Pharmama: „Ich kann nachfragen – (für Stammkunden machen wir wirklich viel). Haben Sie mir noch ein paar Angaben? Wie ist das genaue Unfalldatum? Ihre Adresse stimmt noch mit Wollaustrasse 12?“
Frau Slozny: „Ah, nein. Da wohne ich nicht mehr. Und ich gehe in einer Woche für ein paar Monate nach Moskau. Ein Sprachaufenthalt.“
(Nun – das könnte die Erklärung sein für die fehlende Krankenkasse: sie hat sich abgemeldet. Das kann man bei längerem Auslandaufenthalt … es stellt sich nur die Frage, wie viel Sinn das macht, vor allem wenn man sie dann doch braucht, wie nun offensichtlich.)
Pharmama: „Oookay – wie sind Sie erreichbar?“
Frau Slozny: „Ich habe auch keinen Telefonanschluss mehr. Aber sie können mich via mail erreichen.“
Nachforschungen der Pharmaassistentin ergeben später: Bei der SUVA wurde der Fall tatsächlich neu angemeldet, aber … das ist auch das Problem: das dauert etwas, bis der Fall bearbeitet wird und dann bestätigt. Das geht länger als die eine Woche.
Also Rekapitulation: Die Frau hat keine Krankenkasse (mehr). Die Unfallkasse hat den Fall eben erst (wieder) neu bekommen und stellt noch keine Bestätigung aus. Ab nächste Woche ist die Frau nicht mehr in der Schweiz – und auch sonst ist sie schwer erreichbar.
Ja, tut mir leid, aber da gibt es nur eins: es wird auch weiterhin bis zur Bestätigung alles gleich in der Apotheke bezahlt, sonst gebe ich nichts ab. Rechtlich ist das auch so: der Patient muss mir den Nachweis seiner Versicherung bringen – ich muss das nicht gratis abgeben. Was gut ist, denn mit den Kathetern wären das fast 500 Franken.
Per mail – eine andere Kontaktmöglichkeit haben wir nicht von ihr – informieren wir sie darüber. Sie ist zwar nicht sehr erfreut, aber es bleibt ihr nicht viel übrig. Wenn sie noch die Krankenkasse hätte, würde ich das erst mal darüber machen, aber so kann ich das ja auch nicht. Wenn sie das zum Geld sparen gemacht hat, hat sich das jedenfalls nicht ausgezahlt.
(Wird fortgesetzt).
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