5000 Produkte mit Siegel zertifiziert

Das Verbraucherinteresse an Naturkosmetik nimmt stetig zu. Woran erkennt man beim Kauf, welche Kriterien für Naturkosmetik bei der Auswahl der Inhaltsstoffe und bei der Herstellung berücksichtigt werden? Welche Verlässlichkeit bietet die Bezeichnung „Naturkosmetik“? Die Verwendung des Begriffes „Naturkosmetik“ ist gesetzlich

Da steht *was* auf dem Rezept?!? (3)

Da mache ich demnächst eine neue Serie draus, wenn das so weitergeht. Ihr dürft mir Eure „Fundstücke“ übrigens auch gerne mailen! Dafür, dass die Patientin bald 90 Jahre alt ist, geht es ihr gesundheitlich trotz Spitalaustrittsrezept nicht so schlecht – zumindest den Medikamenten nach. Schmerzmittel nur als Reservemedikation (und ziemlich niedrig dosiert), Blutdruckmedikament und Cholesterinsenker […]

Optimale Versorgung – Wohin bei gesundheitlichen Problemen?

ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann spricht über die Finanzierung der Bereitschaftsdienste und über Konzepte, wie Patientinnen und Patienten bestmöglich rund um die Uhr versorgt werden können. Wann reicht es, den niedergelassenen Arzt aufzusuchen und wann muss es die Notfallambulanz des Krankenhauses sein? In Hamburg wird die 116 117, die Nummer des Bereitschaftsdienstes ab dem […]

Geeigneter Mückenschutz für Allergiker

Duftstoffallergiker und Menschen mit empfindlicher Haut, bzw. Bronchien und auch unsere Kinder müssen in dieser Jahreszeit mal wieder besonders aufpassen. Immer häufiger berichten Betroffenen über Insektensticke (Mücke, Bremse etc.) die sich stark entzünden und sogar Allergien auslösen können. Umso wichtiger

Nur jedes vierte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel (23,7 Prozent) ist zur Jahresmitte teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent (2008) über 42 Prozent (2012) auf 23 Prozent (2016). Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, derweil zu: Im Jahr 2007 waren es noch 1,6 Mrd. Euro, 2012 schon 1,9 Mrd. Euro, inzwischen sind es mehr als 2,1 Mrd. Euro (2016). „Die Versorgung der Patienten durch die Apotheken wird durch Rabattverträge teilweise erschwert, und es gibt zusätzlichen Erklärungsbedarf. Aber die Krankenkassen sparen dadurch jedes Jahr mehrere Milliarden Euro ein“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. „Es ist unverständlich, warum die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an diesen Ersparnissen beteiligen.“ Groeneveld weiter: „Jede Krankenkasse hat bei jedem Rabattvertrag die Chance, ihre Versicherten zu entlasten, indem sie ihnen die Zuzahlung erlässt, zumal die Kostenvorteile aus den Rabattverträgen weiter ansteigen.“ Zum Hintergrund: Ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller führt dazu, dass die Versicherten der Krankenkasse auf Rezept nur die Medikamente ihres Vertragspartners erhalten, während der Pharmahersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewährt. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. Im Jahr 2016 haben die Krankenkassen durch Rabattverträge rund 3,9 Mrd. Euro eingespart. Im ersten Quartal 2017 beliefen sich die Ersparnisse schon auf 950 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Kein Pauschalpreis für die Zahnreinigung (PZR)

Eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.07.2016 (Az. 6 U 136/15) verbietet die Bewerbung der Zahnreinigung mit einem Pauschalpreis. Der Fall Der beklagte Zahnarzt bot auf einem Portal die Zahnreinigung (PZR) für Patienten zu einem Festpreis an. Die berufsständige Vertretung der Zahnärzte Hessen verlangte daher Unterlassung eines solchen Angebotes. Ihrer Ansicht nach verstoße der Zahnarzt damit gegen die

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