24 Stundenpflege zu Hause

Der heutige Lebensstandard bringt wie selbstverständlich mit sich, dass die Menschen wesentlich älter werden als zu früheren Zeiten. Durch diesen Wandel können im Alter jedoch auch Probleme entstehen, wenn es um das Thema Pflege im Alter geht. Oftmals sind die Angehörigen der pflegebedürftigen Person überfordert oder stoßen allgemein an Ihre Grenzen, wenn es darum geht […]

Es geht ans Eingemachte

Leitbild Pflegeberufe

Stationsleiter von Vitos Weil-Lahn diskutieren gemeinsam das Leitbild Die Verschmelzung zweier Gesellschaften ist eine gute Gelegenheit, sich auszutauschen, über den eigenen Tellerrand zu blicken und gegenseitig voneinander zu lernen. In Hinblick auf die gemeinsam zu gestaltende Zukunft, ist es auch eine tolle Gelegenheit, über das neue Leitbild und seine konkrete Umsetzung ins Gespräch zu kommen. […]

X-beliebige Ärzte


Frau Hirth-Guh, 50 Jahre alt, hatte seit längerem schwere Magenprobleme und fand sich deswegen in so einem Krankenhaus ein.
Wir machten das, was so ein Standardkrankenhaus da halt so tut: Blutuntersuchung, Ultraschall und am Folgetag noch eine Magenspiegelung.
„Hmpf, und die Magenspiegelung machen sie?!“ fragte Frau Hirth-Guh und beäugte mich misstrauisch.
„Äh nein, das wird unser kompetenter, gastroenterologischer Oberarzt machen“, erklärte ich.
„Aha! Und wer ist dieser Oberarzt genau?“, fragte Frau Hirth-Guh weiter, die sich nicht von einem X-beliebigen Arzt magenspiegeln lassen wollte (wer will das schon).
„Der Herr Dr. Brinkstein, wird die Magenspiegelung machen“, sagte ich beruhigend, „der ist ein Spezialist für Magen-Darmerkrankungen. Sie haben ihn vorhin schon getroffen, als wir zusammen den Ultraschall gemacht haben. Erinnern sie sich?“
„Ahhhhh“, sagte Frau Hirth-Guh und machte eine Pause, „Also von dem würde ich mir auch kein Bein amputieren lassen!“
„Äh ja“, sagte ich und machte ebenfalls eine Pause, „Ich auch nicht.“
(Da fuck?)

Dr. Karl Blum und Gabriele Gumbrich neue Vorstände des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Dr. Karl Blum und Gabriele Gumbrich wurden als neue Vorstände des Deutschen Krankenhausinstituts e.V. (DKI) berufen. Sie lösen den bisherigen Vorstand Dr. med. Andreas Weigand ab, der zur KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH wechselt. Weiterhin wird das Institut durch den seit Ende 2015 amtierenden Präsidenten des Kuratoriums des Deutschen Krankenhausinstituts, Wolfgang Pföhler, repräsentiert. Die DKI GmbH, als Tochtergesellschaft des DKI e. V. wird künftig von Gabriele Gumbrich geleitet. Mit Blum und Gumbrich übernehmen zwei langjährige Mitarbeiter die Leitung des DKI e.V. Beide sind seit 1994 für das DKI tätig, Dr. Karl Blum als Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Gabriele Gumbrich als Geschäftsführerin der Deutsches Krankenhausinstitut GmbH und Leiterin des Geschäftsbereichs Qualifikation. Mit der Ernennung von Blum und Gumbrich soll vor allem die Kombination von Expertisen aus der DKI-Forschung und DKI-Beratung verstärkt werden. Gumbrich: „Krankenhäuser, die wir beraten, erhalten nicht nur Unterstützung bei der Analyse und/oder Implementierung ihrer Prozesse, sondern auch bei der Erfolgsmessung ihrer Veränderungsmaßnahmen.“ Neue Wege geht das DKI auch in der Forschung. Blum: „Neben der bewährten Krankenhausforschung für unsere Träger und die Krankenhäuser wollen wir künftig die sektorübergreifende Forschung intensivieren. Zu diesem Zweck setzen wir verstärkt auf Kooperationen mit Projektpartnern und Einrichtungen aus anderen Bereichen.“ Das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI) in Düsseldorf ist seit über 60 Jahren eine fest etablierte Größe im deutschen Gesundheitswesen und das einzige Unternehmen der Branche, das Forschungs-, Krankenhausberatungs- und Fortbildungsleistungen aus einer Hand anbietet. Träger des DKI sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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RESIST – Antibiotika bewusst anwenden – Resistenzen vermeiden

„Antibiotika bewusst verschreiben und einnehmen“, darum geht es in dem neuen Versorgungsprogramm RESIST, das der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Innovationsfonds entwickelt hat. Seit dem 1.7.2017 können sich Ersatzkassen-Versicherte der BARMER, TK, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK in den KV-Bezirken Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland und Westfalen-Lippe mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt im Rahmen des Versorgungsprogramms RESIST von einem Haus-, Kinder-, HNO-Arzt oder einem Facharzt für Innere Medizin speziell beraten lassen. Bislang haben 600 Ärzte ein spezielles Online-Schulungsprogramm abgeschlossen, um das Konzept in den Praxisalltag zu integrieren – zum Start der Atemwegssaison im Herbst werden es etwa 3000 sein. Etwa eine Million Ersatzkassen-Versicherte werden so bis zum 30. Juni 2019 von RESIST profitieren. Im Anschluss daran wird entschieden, ob das Projekt in die Regelversorgung übernommen wird. „Unser Ziel ist es, Ärzte und Patienten zu einem sensibleren Umgang mit Antibiotika zu bewegen und dadurch die Qualität der Versorgung zu verbessern“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Auch wenn Deutschland bei den Antibiotika-Verordnungen im europäischen Vergleich im unteren Drittel liegt, mit circa 38 bis 40 Millionen Verordnungen pro Jahr, ist das immer noch zu viel. Laut dem Antibiotika-Report der DAK-Gesundheit aus 2014 sind schätzungsweise 30 Prozent aller Antibiotika-Verordnungen unnötig.“ Dies gilt insbesondere für Atemwegserkrankungen, denn viele Antibiotikarezepte werden wegen eigentlich harmlosen Atemwegsinfekten ausgestellt. Da diese jedoch zu 90 Prozent von Viren ausgelöst werden, sind Antibiotika auch deshalb meist wirkungslos. Zudem steigt das Risiko von Resistenzbildungen. Prof. Dr. Attila Altiner, Direktor der Universitätsmedizin Rostock, erklärt das so: „Oft spielt die von Ärzten empfundene Erwartungshaltung der Patienten eine Rolle. Manche Patienten denken z. B., dass sie mit einem Antibiotikum schneller wieder gesund werden. Die Erwartungshaltung der Patienten wird aber häufig überschätzt. Auch werden aus der falschen Annahme heraus damit auf der ‚sicheren Seite‘ zu stehen, noch zu oft Breitspektrum-Antibiotika verordnet. Deutschland muss sich im internationalen Vergleich in Bezug auf einen rationalen Umgang mit Antibiotika in der ambulanten Versorgung aber nicht verstecken. RESIST schafft hier den Rahmen, noch besser zu werden.“ Das Projekt RESIST setzt auf Aufklärung und auf die Arzt-Patienten-Kommunikation. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, sagt: „Besonders begrüße ich es, dass das Projekt nicht nur auf die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen zielt, indem wir Ärzte unser Verordnungsverhalten überdenken und parallel die Patienten sensibilisieren, sondern dass wir mit RESIST auch das ausführliche Arzt-Patienten-Gespräch fördern. Dementsprechend setzt RESIST eine Behandlungssituation voraus, in der eine ausführliche Beratung nötig ist. Dieser Ansatz ist richtig und sollte zielstrebig verfolgt werden.“ Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Das Projekt RESIST wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, und zwar durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Erste Ergebnisse sollen Ende 2019 vorliegen. Patienten aus den genannten Regionen sollten sich bei ihren Ärzten erkundigen, ob sie an dem Projekt teilnehmen. Interessierte Ärzte, die an dem Projekt teilnehmen wollen, sollten sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des vdek

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weiter.gehen: Positionen der AOK zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017

„Den Wettbewerb um die beste Versorgung gewinnt man nicht mit Trippelschritten, sondern mit umfassenden und tiefgreifenden Reformen. Deshalb müssen wir den Trend unbedingt umkehren und den Krankenkassen wieder mehr Gestaltungsspielraum zukommen lassen“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, bei der Vorstellung der gesundheitspolitischen Positionen der AOK zur Bundestagswahl 2017. „Wozu wir diesen Raum nutzen wollen, zeigen wir mit unserem Positionspapier, das den passenden Titel ‚weiter.gehen‘ trägt.“ Eines der wichtigsten Handlungsfelder bleibt laut AOK die Qualitätsoffensive im Krankenhaus. Litsch verweist auf die rund 10 Milliarden Euro, die die Kliniken bis 2020 zusätzlich erhalten. „Dieses Geld stammt von den Beitragszahlern und muss in besserer Versorgung der Patienten ankommen.“ Um die Patienten vor schlechter Behandlungsqualität im Krankenhaus zu schützen, gebe es nur eine Antwort. Und die lautet, dass die Krankenkassen diese Leistungen gar nicht mehr finanzieren“, so Litsch. „Um bessere Qualität umsetzen zu können, brauchen wir mehr Vertragsmöglichkeiten außerhalb der kollektiven Regelversorgung.“ Mehr Spielraum bräuchten die Gesetzlichen Krankenkassen auch bei der Arzneimittelversorgung. Litsch: „Weil Leistungserbringer um ihre Margen fürchteten, wurden die kassenindividuellen Verträge für Krebsmedikamente und Impfstoffe aufgehoben und damit die Chance auf eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Arzneimittelversorgung vertan. Diese Einschränkungen sollten rückgängig gemacht werden.“ Erst mit regionalen Verträgen könne der Versorgungsbedarf bestmöglich ausgefüllt werden. Für die nächste Wahlperiode müsse es ein deutliches Bekenntnis der Politik zum Wettbewerb um die beste Versorgung geben, fordert auch Jens Martin Hoyer, Stellvertretender Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Voraussetzung dafür sei die systematische Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), mit der sich die Politik ebenfalls auseinandersetzen müsse. „Eine wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen ist der beste Weg, denn viele der zur Zeit vorliegenden Änderungswünsche sind zwar kassenarten- und kassenindividuell nachvollziehbar, ordnungspolitisch aber Unfug“, so Hoyer. Sie hätten nur das Ziel, Geld aus dem Gesundheitsfonds so zu verteilen, dass die eigene Krankenkasse beziehungsweise Kassenart mehr und die Wettbewerber weniger Zuweisungen erhielten. „Wer Volkserkrankungen wie Diabetes aus dem Ausgleich verbannt, fördert ein längst vergangenes Geschäftsmodell, das junge und gesunde Versicherte bevorzugt. Besser und zielführender ist es, alle Krankheiten im Finanzausgleich zu berücksichtigen.“ In der Diskussion um die Weiterentwicklung des Morbi-RSA heiße es häufig, dass der Finanzausgleich zu einem verzerrten Wettbewerb führen würde und verantwortlich für unterschiedliche Deckungsbeiträge sowie Überschüsse sei. „Doch die Überschüsse der AOK sind nicht auf den Morbi-RSA zurückzuführen, sondern in erster Linie auf einen effizienten Mitteleinsatz“, sagt Jens Martin Hoyer. Über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg habe die AOK Anstrengungen unternommen und sich Wettbewerbsvorteile erarbeitet. Die Leistungsausgaben der AOK hätten sich seit 2010 kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt entwickelt. Allein 2016 entspreche das 1,1 Milliarden Euro weniger Ausgaben als bei der Konkurrenz. Für die nächste Legislatur gesetzt sei auch das Thema Digitalisierung, so der Vorstandsvorsitzende Litsch. Allein mit dem jüngsten E-Health-Gesetz werde die zugesagte umfassende Vernetzung von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern 2018 nicht gelingen. Wichtige Anwendungen wie die Patientenakte blieben weiter auf der Strecke, weil die Entscheidungsstrukturen der Telematik nicht funktionierten und falsche Richtungsentscheidungen getroffen würden. „Der Gesetzgeber setzt nicht auf Patientensouveränität. Medizinische Daten der Behandlungsdokumentation dürfen nur in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken eingesehen werden. Nach unserer Ansicht sollten Versicherte aber einen direkten und einfachen Zugriff auf die geplante Patientenakte bekommen, sodass sie ihre Daten am Ort ihrer Wahl lesen und kommentieren können.“ Das geplante Patientenfach sei hierfür keine geeignete Lösung. Patienten vor den eigenen Daten „schützen“ zu wollen, zeuge von einem seltsamen Verständnis von Datenschutz. Litsch verweist auf das digitale Gesundheitsnetzwerk, das die AOK entwickele und im ersten Schritt eine digitale Patientenakte vorsehe. Bei den jetzt schon möglichen digitalen telemedizinischen Anwendungen drückt die AOK aufs Tempo: „Mit ihrem Einsatz können wir der bestehenden Über- und Unterversorgung im Gesundheitswesen entgegenwirken. Das derzeit geltende Fernbehandlungsverbot ohne ärztlichen Erstkontakt hemmt aber den Ausbau telemedizinischer Leistungen und lässt viel von diesem Potential ungenutzt. Wir plädieren daher für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots“, so Litsch. Über die Positionen der AOK zur Bundestagswahl 2017 können Sie sich auf www.gesunde-wahl.de und unter #weitergehen informieren.

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Impfmanagement für Praxissoftware medatixx

Für die Praxissoftware medatixx gibt es mit x.impfen jetzt ein professionelles Impfmanagement. „Viele unserer Anwender haben sich dieses Modul gewünscht. Ab sofort steht es zur Verfügung“, so medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann. Über eine Schnittstelle ist x.impfen tief in die Software medatixx integriert. Im Krankenblatt des Patienten wird hier sowie in der App medatixx mobile unter anderem nun auch der Impfstatus angezeigt. Mit x.impfen lässt sich der Impfstatus nach den Indikationen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts prüfen. Impfpläne sowie die Terminierung von Auffrischungsimpfungen werden automatisch erstellt. Ein integriertes Informationssystem hält Merkblätter, Aufklärungsbögen, Atteste und weitere Informationen für Patienten bereit. Alle marktgängigen Impfstoffe sowie impfrelevante Gefährdungsgrößen sind mit einem komplexen Warn- und Informationssystem für den Arzt verbunden. Das neue Modul enthält Reiseimpfungen und Länderinformationen sowie ein Recall-System. Ebenso ist es möglich, in x.impfen die vorrätigen Impfstoffe in der Lagerhaltung zu verwalten. Geht ein Impfstoff zur Neige, kann er rechtzeitig nachbestellt werden. Darüber hinaus bietet das neue Modul eine integrierte Rezeptschreibung sowie Vorschläge für Abrechnungsziffern. Wie bei der Praxissoftware medatixx brauchen sich die Anwender auch bei x.impfen nicht um Updates zu kümmern. Diese erfolgen automatisch über ein Selbst-Update. Neben dem Impfmanagement haben die medatixx-Entwickler weitere Neuerungen umgesetzt. Für Medikamente werden Teilbarkeitsinformationen und besondere Verabreichungsformen angezeigt, zum Beispiel ob Tabletten auch gemörsert werden können. Ebenso können sich die Anwender über die Möglichkeit freuen, andere Packungsgrößen desselben Medikaments direkt aus einem Workflow heraus zu verordnen. Damit entfällt die erneute Suche nach dem Medikament und einem weiteren neuen Verordnungsschritt. Ein weiterer umgesetzter Anwenderwunsch betrifft die Ansicht des Wartezimmers. Ab sofort wird der im Termin hinterlegte Bemerkungstext automatisch auch im Wartezimmer angezeigt. So lassen sich die anwesenden Patienten noch besser in der Praxis organisieren. Nochmals erweitert wurden die Perzentilen. Hier können nun die Werte zur Wachstumsgeschwindigkeit erfasst und grafisch dargestellt werden. Die Praxissoftware medatixx zeichnet sich durch eine zweigeteilte Datenspeicherung aus: Medizinische und persönliche Daten werden auf dem Rechner in der Praxis abgelegt. Öffentliche Listen und Kataloge wie EBM-Stammdaten, Blankoformularvorlagen oder Medikamentendatenbank liegen in der Cloud. So verschlankt man das Datenvolumen auf dem Praxisserver und beschleunigt die Prozesse. Ein automatisches Selbst-Update sorgt für die Aktualität der Kataloge, Listen und Software. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG

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Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen – vdek ruft zum Ideenwettbewerb „Heimvorteil für mehr Gesundheit“ auf

Bewegung – Ernährung – Geistige Fitness – Beschützt fühlen – Schönes erleben in der Gemeinschaft. Wie kann die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, gefördert werden? Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen (BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) möchten dies von den Menschen erfahren, die es am besten wissen müssen: von Pflegebedürftigen, Pflegekräften, Pflegeeinrichtungen, Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen Menschen selbst. Diese Menschen sind aufgerufen, vom 30.6.2017 bis zum 30.9.2017 an dem bundesweiten Ideenwettbewerb „Heimvorteil für mehr Gesundheit“ des vdek teilzunehmen. Gesucht werden die besten Ideen zur Stärkung der Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen. „Pflegebedürftige Menschen verfügen über Gesundheitspotenziale, die wir aktivieren müssen. Gemeinsam etwas aktiv erleben, sich bewegen, es gibt viele Möglichkeiten, positiv auf die Gesundheit Einfluss zu nehmen. Das stärkt die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Deshalb ist Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen so wichtig“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Prämiert werden innovative Ideen, die speziell auf die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zugeschnitten sind. Maßgebliche Kriterien der Bewertung sind Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Niedrigschwelligkeit. Die drei besten Ideen werden bei der Verwirklichung finanziell sowie mit professionellem Know-how unterstützt. Mit diesen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen setzen die Ersatzkassen auch ein Ziel des Präventionsgesetzes von 2015 um. Darin hat der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen geschaffen, um die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu fördern. Die Pflegekassen sollen den Einrichtungen Beratungsangebote zur Gesundheitsförderung anbieten und sie bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen. Welche Maßnahmen die Pflegekassen unterstützen dürfen, legt der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes fest. Weitere Informationen zum Ideenwettbewerb finden Sie unter www.ideenwettbewerb-heimvorteil.de oder auf der vdek-Webseite. Pressemitteilung des vdek

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Reha-Behandlungskonzept erstmals wissenschaftlich evaluiert

Allein 25.000 Versicherte der AOK Baden-Württemberg waren im Jahr 2016 in orthopädischer Reha. Erforderlich wird eine solche Maßnahme oft genug durch schwerwiegende Ereignisse, wie etwa einen Oberschenkelhalsbruch, von dem gerade ältere Menschen nach Stürzen häufig betroffen sind. Zum Fachtag Reha stellte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg am Freitag (30.06.2017) in Stuttgart bezüglich der geriatrischen Rehabilitation klar: „Die AOK Baden-Württemberg setzt auch hier auf Qualität in der Versorgung und lässt die Behandlungskonzeption für die Rehabilitation wissenschaftlich entwickeln. Durch diesen Ansatz machen wir auch in der Rehabilitation Schluss mit Beliebigkeit und Gießkanne in der Versorgung.“ Für Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen sieht Manne Lucha, Minister für Soziales und Integration in Baden-Württemberg, ein großes Aufgabenfeld: „Angesichts des demografischen Wandels, der Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie der Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen wird die Bedeutung der Rehabilitation künftig weiter zunehmen. Deshalb gilt es, den Grundsatz ‚Rehabilitation vor Pflege‘ konsequent umzusetzen. Dabei spielt die Sicherstellung eines breiten Angebots an passgenauer qualifizierter geriatrischer Rehabilitation in stationärer und ambulanter Form eine wichtige Rolle. Damit dies gelingt, ist eine enge Vernetzung der Angebote und der verschiedenen Akteure erforderlich.“ Gerade auf eine Steigerung der Qualität geriatrischer Rehabilitation zielt das Projekt AOK-proReha Geriatrie ab. Schon jetzt wird deutlich, dass das neue Behandlungskonzept Wirkung zeigt. Die AOK kann sich dabei auf Evaluationsergebnisse des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung (IFR) der Universität Ulm stützen. Dr. Rainer Kaluscha vom IFR hat Daten einer Kontrollgruppe von 2.500 Personen einer mehr als 600 Probanden zählenden Interventionsgruppe gegenübergestellt. Kaluscha: „Veränderungen waren insbesondere im Bereich des Entlassmanagements zu beobachten. So sank der Anteil der Rehabilitanden, bei denen die Klinik nach der Entlassung Probleme sieht, von 3,8 auf 1,8 Prozent. Tendenziell wurden auch mehr Rehabilitanden in das gewohnte Wohnumfeld statt ins Pflegeheim entlassen.“ AOK-Chef Hermann sieht den Weg der AOK Baden-Württemberg durch die Evaluationsergebnisse bestätigt: „Wir sind bereit, für erstklassige Rehabilitation auch das notwendige Geld in die Hand zu nehmen und zu investieren. Es geht um faire und leistungsangemessene Vergütungsgestaltung mit den Reha-Einrichtungen.“ Das Behandlungskonzept der AOK Baden-Württemberg geht von einer festen Grundvergütung aus, die individuell um einen variablen Anteil aufgestockt wird. „Dieses Vorgehen“, so Hermann weiter, „ist ebenso zukunfts- wie bedarfsorientiert. Es orientiert sich an den Versorgungsnotwendigkeiten für unsere Versicherten und schafft Transparenz in der Frage, wohin die Gelder unserer Versicherten fließen. Für uns ist Rehabilitation ein wesentlicher Schlüssel jeder guten Versorgung.“ Pressemitteilung der AOK NordOst

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