Der Praxissoftwarehersteller INDAMED verzeichnet bei den Anfragen der MEDICAL OFFICE-Anwender ein „zunehmend wachsendes Interesse an der rechtssicheren Dokumentation in der Software“. INDAMED führt dies darauf zurück, dass nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ein erhöhter Bedarf an Sicherheit bei den Ärzten besteht. Ein möglicher Rechtsstreit mit Patienten kann für Ärzte unangenehm, langwierig und auch teuer werden. Oftmals steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Das Patientenrechtegesetz hat die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen weiter gestärkt. Die Wahl der richtigen Arztpraxissoftware stellt laut INDAMED dabei eine Schlüsselposition dar, damit Ärzte eine lückenlose und protokolierte Änderungshistorie vorhalten können.
Erkennbar ist in der Datensatzprotokollierung auch die Person, welche den Eintrag oder die Eintragsänderung durchgeführt hat. Damit dies eindeutig nachvollziehbar ist, erhält jeder Anwender innerhalb der Praxis ein geheimes Anmeldepasswort mit einem Identifikationskürzel. Die Anmeldung kann manuell oder per RIFD-Reader (z. B. Armband oder Chip) erfolgen. Eine Kontrollabfrage durch den Praxisinhaber über vorgenommene Datenänderungen ist hierbei in MEDICAL OFFICE direkt möglich. Die durch das System erstellte Archivdatenbank ist nicht veränderbar und erfüllt somit die hohen Anforderungen des Patientenrechtegesetzes. Das spart Zeit, Ärger und Kosten.
Seit dem 26. Februar 2013 haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten suchen sie in vielen Fällen nicht das klärende Gespräch mit dem Arzt, sondern informieren direkt die Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen oder Selbsthilfeorganisationen, die im Zweifelsfall Dokumente einfordern können. Dann ist es wichtig, eine lückenlose und protokollierte Änderungshistorie vorlegen zu können.
Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH
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