RNA des Ebola-Virus‘ ist bis zu zwei Jahre nach der Infektion in der Samenflüssigkeit Überlebender nachweisbar. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/haemorrhagische-fieber/article/940801/ebola-virus-zwei-jahre-nach-infektion-noch-detektierbar.html
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Spezifischen Impfstoffe sollen zukünftig mit Hilfe von B-Zellen das Immunsystem gegen Mykoplasmen vorbereiten und so eine Lungenentzündung verhindern. Meistens entsteht eine bakteriellen Lungenentzündung, wenn das Immunsystem geschwächt und daher schlecht geschützt gegen diverse Krankheitserreger ist. Dabei sind für die Genesung spezifische Immunzellen entscheiden, wie unlängst Forschende zeigen konnten. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse sollen Spezialisten zukünftig neuen Impfstoffe entwickeln, die […]
Verletzung der Schweigepflicht wegen fehlender Identitätsprüfung bei eGK-Ausgabe
Expertise warnt Ärzte und Zahnärzte vor VSDM
In einer gutachterlichen Stellungnahme vom 11. September
2014 zum Thema „Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und
Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB” führen die Experten Dr. phil.nat. André Zilch
(Managing Partner LSc LifeScience Consult GmbH; Sachverständiger und
Fachexperte Identitätsmanagement im Gesundheitswesen CertEuropA) und
Rechtsanwältin Dr. iur. Franziska Meyer-Hesselbarth u.a. aus:
„Die Nicht-Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen durch Krankenkassen bei Beantragung und Ausgabe der eGKs
hat erhebliche Auswirkungen für die Durchführung von VSD in Arztpraxen.
Der fehlende Identitätsnachweis kompromittiert die gesamte
Telematikinfrastruktur, die somit als „datenschutzrechtlich unsicher zum
Zugriff auf Sozialdaten” einzustufen ist.”
Die eGK sei zwar gesetzeskonform gemäß §291 Abs. 2a Satz 4
technisch geeignet, eine Authentisierung zu ermöglichen, jedoch fehlten
die zwingend notwendigen organisatorischen datenschutzkonformen
Maßnahmen bei Beantragung und Ausgabe der eGK, so dass die eGK weder als
elektronischer noch als physischer Identitätsnachweis eingesetzt werden
könne.
Über den allgemeinen Kenntnisstand vieler Beteiligten
hinaus enthalte der Versichertenstammdatensatz im Übrigen weit mehr
Informationen als die auf der eGK aufgebrachten sichtbaren Informationen
wie Name, Vorname und Versichertennummer. So seien im VSD-Datensatz u.
a. auch die Teilnahme an Disease-Management-Programmen und der
Zuzahlungsstaus und damit dem Sozialdatenschutz unterliegende Daten
impliziert.
Letztendlich kommen die beiden Experten zu folgendem Ergebnis:
Um als Arzt nicht Gefahr zu laufen, selbst gegen die
Regelungen des §203 StGB zu verstoßen, kann der Arzt nur durch die
Nichtbeteiligung am VSD wegen der immanenten rechtlichen Mängel seine
eigene Strafbarkeit – sei es als Täter oder Teilnehmer – sicher
vermeiden.”
Das ganze Gutachten hier zum Download
Klinisch geprüft: Hautschutzschaum für Nickelallergiker
nickelfrei.de: Kontaktsensibilisierungen sind auf dem Vormarsch – allein in Europa leiden etwa 65 Millionen Menschen an einer Nickelallergie, in Deutschland sind bis zu 20 Prozent der Frauen betroffen. Welche Rolle spielen Allergiepotenzial und Verträglichkeit in Ihrem Hause? Palfi: Wenn mit