TK vernetzt elektronische Gesundheitsakte bundesweit mit Krankenhäusern

Weniger als ein halbes Jahr nach Beginn der Entwicklungspartnerschaft für eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und IBM Deutschland sind nun auch Krankenhausträger mit an Bord. Die Helios Kliniken, Agaplesion, Vivantes und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf haben ihre Kooperation zugesichert. Zudem arbeitet die TK mit dem Universitätsklinikum Heidelberg daran, deren bereits seit 2014 bestehende Patientenakte PEPA mit der eGA zu vernetzen. Ziel der eGA ist, dass Versicherte jederzeit über ihre Gesundheitsdaten verfügen können und die bestmögliche Transparenz zu ihrer medizinischen Versorgung erhalten. Jeder kann frei entscheiden, ob er das Angebot nutzt und wer auf seine Daten zugreifen kann. „Unsere eGA soll eine Versichertenakte werden und davon leben, dass die Daten des Versicherten mit denen anderer Akteure im Gesundheitswesen verbunden werden. Nur so lässt sich das Krankheits-, Diagnose- und Behandlungsgeschehen umfassend abbilden. Mit der bundesweiten Vernetzung der eGA mit großen Krankenhausträgern machen wir nun den ersten wichtigen Schritt in diese Richtung“, erklärt Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements. Die Partner streben zudem an, allgemeingültige Standards für die Einbindung von Diagnose- und Behandlungsdaten in die eGA zu erarbeiten. Die Datensicherheit hat bei dem gesamten Vorhaben eine hohe Priorität: Der Prozess wird entsprechend dem deutschen Datenschutzrecht organisiert und macht den Versicherten zum alleinigen Herrn der gebündelten Daten. In der Konsequenz sollten alle Krankenkassen ihren Versicherten eine geschützte elektronische Akte anbieten müssen, die beim Wechsel der Krankenkasse auch übertragbar ist, damit die Daten nicht verloren gehen und die Vorteile für die Versicherten erhalten bleiben. Dies fordert die TK auch in ihrem gesundheitspolitischen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017. Geplant ist, im Laufe des kommenden Jahres mit einer ersten Ausbaustufe der eGA zu starten. Laut einer aktuellen Umfrage der TK findet die Idee der eGA großen Anklang: 40 Prozent der bevölkerungsrepräsentativ Befragten finden sie sehr gut, weitere 48 Prozent gut. Damit bewerten insgesamt neun von zehn Menschen in Deutschland eine elektronische Gesundheitsakte positiv. Diese Einschätzung zieht sich durch alle Bevölkerungsgruppen. Selbst von denen, die der Digitalisierung des Gesundheitswesens eher kritisch gegenüberstehen, befürworten 69 Prozent die Einführung einer eGA. Fast alle Befragten verbinden vor allem eines mit der elektronischen Gesundheitsakte: die Hoffnung, dass Ärzte und Therapeuten künftig besser zusammenarbeiten können. 93 Prozent sehen genau darin die Chancen einer solchen Akte. Mit 88 Prozent sind es beinahe ebenso viele, die darauf hoffen, dass all ihre Gesundheitsdaten in der eGA beisammen und besser nutzbar sein werden. Ein Arzt oder Therapeut könnte sich mit einem Blick in die eGA ein umfassendes Bild seines Patienten verschaffen und auf Anamnesen und Werte früherer behandelnder Ärzte zurückgreifen. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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Gröhe: „Gute Arbeitsbedingungen für die Pflege“ – BMG geförderte Arbeitshilfe für die Praxis veröffentlicht

Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit hat das Freiburger Institut „AGP Sozialforschung“ eine Arbeitshilfe für Arbeitgeber in der Pflegewirtschaft erstellt, die Schlüsselfaktoren für gute Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege aufzeigt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegekräfte leisten eine unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Dafür haben Sie Dank und Anerkennung, vor allem aber gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir die Bezahlung nach Tarif gestärkt, unterstützen Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau, sorgen für zusätzliche Betreuungskräfte und dafür, dass die Pflegeeinrichtungen vor Ort ihre Personalausstattung verbessern können. Die nun entwickelte Arbeitshilfe soll für Arbeitgeber in der Pflege Ansporn und Hilfe zugleich sein, ihren Mitarbeitern ein gutes Arbeitsumfeld zu bieten.“  Durch den demografischen Wandel wird die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigen. Dadurch steigt auch der Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften. Die umfangreichen Verbesserungen durch die Pflegereform in dieser Wahlperiode kommen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, genauso wie den Pflegekräften zugute. Die Bezahlung nach Tarif in der Pflege wurde gestärkt und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte um 21.000 auf 49.000 erhöht. Mit einer vereinfachten Pflegedokumentation unterstützt die Bundesregierung Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie. Zudem war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Anlass für die Verantwortlichen auf Landesebene und in den Pflegeeinrichtungen, die Personalausstattung vor Ort zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. In allen Bundesländern sind dazu bereits von den Vereinbarungspartnern wichtige Schritte unternommen worden: Die Vorgaben zur Personalausstattung wurden in vielen Bundesländern bereits in den entsprechenden Rahmenverträgen verbessert und sind damit verbindliche Grundlage für zukünftige Vergütungsverhandlungen. Dort, wo die Anpassung der Rahmenverträge noch aussteht, konnte die Personalausstattung aber bereits im Wege von Einzelverhandlungen verbessert werden. Dadurch konnten im Schnitt bundesweit zwei Vollzeitstellen pro Pflegeeinrichtung geschaffen werden. Darüber hinaus wurde die Pflegeselbstverwaltung verpflichtet, bis 2020 ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zu entwickeln und zu erproben, mit dem besser ermittelt werden kann, wie viel und welches Personal es in einem Pflegeheim geben muss. Mit der umfassenden Modernisierung der Pflegeausbildung werden bessere Berufs- und Aufstiegschancen ermöglicht und das Schulgeld abgeschafft.  Um gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Langzeitpflege weiter zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt „Herausforderung Pflege II“ gefördert. Unter der Federführung von AGP-Leiter Prof. Dr. Thomas Klie hat ein elfköpfiges Redaktionsteam zentrale Faktoren unter die Lupe genommen, die für die anspruchsvollen Bedingungen rund um den Erhalt und die Gewinnung des Personals in der Langzeitpflege mitverantwortlich sind. Ergebnis ist eine Arbeitshilfe für Arbeitgeber, in der mehr als ein Dutzend Schlüsselfaktoren zur Personalarbeit in der Langzeitpflege herausgearbeitet wurden. Dazu zählen planbare Arbeitszeiten und verlässliche Pausen, angemessene Gehälter, interessante Weiterbildungen, ein verträgliches Maß an Bürokratie und Kontrolle, gut ausgebildete Führungskräfte und eine bessere Gesundheitsförderung im Sinne des Präventionsgesetzes. Sie zu erkennen, zu benennen und sie aufeinander zu beziehen – darin liegt der Wert der 14 Schlüsselfaktoren für die Personalarbeit in der Langzeitpflege, die mit Good-Practice-Beispielen dokumentiert wurden. Die ausführliche Arbeitshilfe „Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Personalarbeit in der Langzeitpflege“ ergänzt die gleichnamige Kurzfassung. Beide Broschüren stehen als kostenlose Downloads unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Arbeitshilfe-Langzeitpflege zur Verfügung.

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Immer mehr Inhaber schließen zu: Nur noch 19.880 Apotheken in Deutschland

Zur Jahreshälfte 2017 erreicht die Apothekenzahl in Deutschland den niedrigsten Stand seit 1988. Mit 19.880 Apotheken gibt es derzeit im Bundesgebiet so wenige Apotheken wie zuletzt ein Jahr vor dem Mauerfall. Damals waren es in den beiden deutschen Staaten zusammen 19.781 Apotheken. Seit Jahresende 2016 hat sich die Apothekenzahl von 20.023 um 143 reduziert. Das ergeben Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Auffällig ist der Verlust an selbständigen Apothekeninhabern, deren Zahl in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 209 sank. Dass es weniger Haupt- bzw. Einzelapotheken gibt, wird nur zum Teil dadurch aufgefangen, dass die Zahl der Filialen wächst: 66 Filialbetriebe sind im ersten Halbjahr dazu gekommen. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle fachliche und wirtschaftliche Verantwortung tragen. „Immer mehr Apothekeninhaber geben auf. Es tut weh, wenn selbständige Apotheker entweder wirtschaftlich dazu gezwungen sind oder einfach keine pharmazeutische Perspektive mehr sehen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Dieser Verlust an selbständigen Apothekern schmerzt deshalb besonders, weil Freiberuflichkeit und Gemeinwohlpflicht untrennbar miteinander verbunden sind. Jeder Inhaber trägt die volle Verantwortung und gibt der Apotheke ein Gesicht.“ Wo früher noch mehr als 20.000 Inhaber gewirkt hätten, seien heute weniger als 15.400 Selbständige übrig. Schmidt weiter: „Zum Glück haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Ein Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird allerdings den Abwärtstrend beschleunigen. Versandhändler müssen sich ja seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Deshalb brauchen wir direkt nach der Bundestagswahl ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das nur über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Ärzte wollen rechtssicher dokumentieren

Der Praxissoftwarehersteller INDAMED verzeichnet bei den Anfragen der MEDICAL OFFICE-Anwender ein „zunehmend wachsendes Interesse an der rechtssicheren Dokumentation in der Software“. INDAMED führt dies darauf zurück, dass nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ein erhöhter Bedarf an Sicherheit bei den Ärzten besteht. Ein möglicher Rechtsstreit mit Patienten kann für Ärzte unangenehm, langwierig und auch teuer werden. Oftmals steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Das Patientenrechtegesetz hat die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen weiter gestärkt. Die Wahl der richtigen Arztpraxissoftware stellt laut INDAMED dabei eine Schlüsselposition dar, damit Ärzte eine lückenlose und protokolierte Änderungshistorie vorhalten können. Erkennbar ist in der Datensatzprotokollierung auch die Person, welche den Eintrag oder die Eintragsänderung durchgeführt hat. Damit dies eindeutig nachvollziehbar ist, erhält jeder Anwender innerhalb der Praxis ein geheimes Anmeldepasswort mit einem Identifikationskürzel. Die Anmeldung kann manuell oder per RIFD-Reader (z. B. Armband oder Chip) erfolgen. Eine Kontrollabfrage durch den Praxisinhaber über vorgenommene Datenänderungen ist hierbei in MEDICAL OFFICE direkt möglich. Die durch das System erstellte Archivdatenbank ist nicht veränderbar und erfüllt somit die hohen Anforderungen des Patientenrechtegesetzes. Das spart Zeit, Ärger und Kosten. Seit dem 26. Februar 2013 haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten suchen sie in vielen Fällen nicht das klärende Gespräch mit dem Arzt, sondern informieren direkt die Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen oder Selbsthilfeorganisationen, die im Zweifelsfall Dokumente einfordern können. Dann ist es wichtig, eine lückenlose und protokollierte Änderungshistorie vorlegen zu können. Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH

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Sexuelle Zwangsgedanken- wie wird man sie los?

Sexuelle Zwangsgedanken Sexuelle Zwangsgedanken- wenn Fantasien zur Qual werden Menschen denken häufig an Sex: nach einer Studie der Ohio State University aus dem Jahr 2011 denken Männer tagsüber durchschnittlich etwa alle 30 min einmal an Sex, Frauen ungefähr alle 60 min (was übrigens ungefähr der Häufigkeit entspricht, mit der wir an Essen und Trinken denken). … Sexuelle Zwangsgedanken-
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