Defibrilator
Defibrillator in einer Klinik
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Pressemitteilung: (Berlin) – Erst seit dem 1. Januar 2007 sind mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) im zahnärztlichen Berufsstand die Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten zahlenmäßig deutlich erweitert worden. Ein noch nicht allzu langer Zeitraum, der die Entwicklung einer „Anstellungskultur“ noch nicht ermöglicht hat. … Weiterlesen →
Die Dieselmanipulationen der Autokonzerne könnten für vorzeitige Todesfälle verantwortlich sein, meldet die Deutsche Umwelthilfe. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/941004/tod-durch-dieselmanipulation-umwelthilfe-erhebt-schwere-vorwuerfe-autokonzerne.html
http://e13a8be4509b328186bd-60018d4ad8d701913e7677028f6c52b4.r88.cf5.rackcdn.com/miyb_ep_020_texworld_mckeon.mp3 Podcast: Play in new window | Download (Duration: 47:03 — 66.2MB) Allergen and Irritant Standards And Certifications for materials and textiles… Dr. John McKeon, Cofounder/CEO of Allergy Standards Ltd. (a physician-led global certification company that prepares independent standards for
Patient_innen sollten sich bei weißen statt gelben Tabletten an ihre Arztpraxis oder Apotheke wenden – Im Juni aufgetauchte Fälschungen des Hepatitis-C-Medikaments Harvoni waren für andere Märkte bestimmt
Karlsruhe (dpa) – An der Auswahl an Desinfektionsmitteln fehlt es in deutschen Drogeriefilialen nicht. Desinfektionssprays, Hygienetücher und antibakterielle Gels von mehreren Marken liegen zu Hauf in den Regalen. Viele von ihnen versprechen, „99,9 Prozent“ der Bakterien abzutöten. … lesen Sie
In den USA steht die erste Gentherapie zur Behandlung von Krebs vor der Zulassung. Auch in Deutschland dürfte es nicht mehr allzu lange dauern, bis es so weit ist. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/krebs/lymphome/article/940984/immunzellen-krebs-erste-gentherapie-leukaemie-zulassung.html
Am 4. Juni 2016, wurden durch das Antikorruptionsgesetz die Vorschriften der §§ 299a ff. in das Strafgesetzbuch eingefügt. Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten ist die Verunsicherung bei den Betroffenen in der gesamten Gesundheitswirtschaft vielfach hoch und die Linien … Weiterlesen →
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat für ihr „Informationssicherheitsmanagementsystem“, kurz ISMS, die Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 27001 erhalten. In der Norm sind Verfahren und Regeln eines Unternehmens zur Informationssicherheit definiert. Zertifiziert wird eine Organisation, wenn sie nachweisen kann, dass sie Risiken im Bereich der Informationssicherheit adäquat behandelt und sensible Informationen angemessen schützt. Nach der KV Rheinland-Pfalz ist die KV Nordrhein die zweite nach den Maßgaben der ISO 27001 zertifizierte Landes-KV. „Die erfolgreiche Zertifizierung verdeutlicht, wie hoch unsere Sicherheitsstandards im Bundesvergleich im Bereich der Abrechnung sind. Trotzdem können wir uns nicht zurücklehnen, wir werden unsere Informationssicherheit in Anbetracht der grassierenden Cyber-Kriminalität im Sinne unserer Mitglieder kontinuierlich weiterentwickeln“, sagt der für IT-Fragen zuständige KVNO-Geschäftsführer, Dr. Stefan Böcking. Um die Anforderungen der ISO-Norm zu erfüllen, hat die KV Nordrhein unter anderem den IT-Betrieb ihrer Abrechnung mit der Software „Gradient“ zertifizieren lassen. Zudem führten die Prüfer der Zertifizierungsstelle Mitarbeitergespräche und nahmen Gebäudebegehungen vor. Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, wird die Zertifizierungsstelle die Einhaltung der Normen regelmäßig kontrollieren. Die nächste Re-Zertifizierung steht für das Jahr 2020 an. Die Zertifizierung nach ISO 27001 erfolgte im Kontext eines größeren Modernisierungsprozesses innerhalb der KVNO-IT. Mit verschiedene Reorganisationsmaßnahmen, Mitarbeiterweiterbildungen und dem Einsatz neuer EDV-Systeme wurden in den letzten Jahren erfolgreich wichtige Grundlagen für die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung bei der KV Nordrhein gelegt. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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Mütter stellen den Geburtskliniken in Deutschland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Weiterempfehlungsrate liegt im Schnitt bei 83 Prozent. Aber: Es zeigt sich eine große Spannweite bei der Zufriedenheit. Werdende Eltern sollten bei der Klinikwahl gezielt vergleichen. Die Geburtskliniken in Deutschland leisten nach Wahrnehmung der Frauen, die dort entbunden haben, insgesamt gute Arbeit. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede zwi-schen einzelnen Kliniken. Deshalb sollten werdende Eltern bei ihrer Klinikwahl gezielt vergleichen. Das geht aus einer Analyse der Krankenkassen AOK und BARMER sowie der „Weissen Liste“, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung, hervor. Grundlage ist die größte Patientenbefragung in Europa: Bislang wurden über 300.000 Mütter angeschrieben, rund 87.500 haben geantwortet. Die Ergebnisse der fortlaufenden Befragung fließen in den Online-Krankenhausvergleich der „Weissen Liste“ sowie in die darauf basierenden Vergleichsportale von AOK und BARMER ein. Höchste Zufriedenheit mit Betreuung durch Hebammen Im Bundesschnitt erreichen die Geburtskliniken eine Weiterempfehlungsrate von 83 Prozent. Mit 89 Prozent wurde der Umgang mit den Neugeborenen am besten bewer-tet. Die zweithöchste Zustimmung (86 Prozent) erfährt die Betreuung durch die Heb-ammen. Mit der ärztlichen Versorgung waren 85 Prozent zufrieden und mit der pflegerischen Betreuung 82 Prozent. Etwas geringer ist die Zufriedenheit mit Organisation und Service (79 Prozent). Der genaue Blick auf einzelne Kliniken zeigt klare Unterschiede: Während zwei von drei Kliniken Zufriedenheitswerte von über 80 Prozent erreichen, fällt rund jede zehnte Klinik unter 75 Prozent. Einzelne Kliniken schneiden besonders schlecht ab und erreichen nur eine Weiterempfehlungsrate von etwa 60 Prozent. Vergleichen und die wirklich passende Geburtsklinik finden „Werdende Mütter haben im Normalfall genug Zeit, verschiedene Geburtskliniken mit-einander zu vergleichen. Neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit sollte auch die Zahl der Geburten in einer Klinik ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung sein“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Kliniken, die viele Geburten durchführen, haben in der Regel mehr Erfahrung im Umgang mit komplizierten Situationen.“ In den Vergleichsportalen der beteiligten Partner seien neben den Ergebnissen zur Zufriedenheit auch Fallzahlen und weitere nützliche Informationen zur Ausstattung der Geburtskliniken abrufbar. „Für werdende Mütter ist es immens wichtig, dass sie sich in einer Geburtsklinik gut aufgehoben fühlen und durch Hebammen, Ärzte und Pflegepersonal bestmöglich be-treut werden. Allerdings ist die Suche nach einer geeigneten Klinik oftmals nicht ein-fach“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der BARMER. „Unsere Umfrageergeb-nisse helfen Eltern dabei, sich schnell zu orientieren, da die Kliniken, die besonders gut abschneiden, besser auf die Bedürfnisse der werdenden Mütter eingegangen sind“, so Rafii weiter. Auch Roland Rischer, Geschäftsführer der „Weissen Liste“, schätzt die von Patientinnen wahrgenommene Versorgungsqualität als sehr wichtigen Entscheidungsfaktor ein: „Die Erfahrungen, die Mütter mit Kliniken gemacht haben, in denen sie entbunden haben, sind keinesfalls weiche Entscheidungskriterien. Patientinnen und Patienten haben ein gutes Gespür für das Geschehen in einer Klinik“, sagt Rischer. „Die Befragung von Weisse Liste, AOK und BARMER gibt Müttern, die kurz zuvor Erfahrungen mit Geburtskliniken sammeln konnten, eine Stimme. Auf diese Weise können Schwangere auf der Suche nach der richtigen Klinik von unmittelbarem Erfahrungswissen profitieren“, so Rischer weiter. Portale bieten hilfreichen Überblick Für die Analyse wurden Versicherte von AOK und BARMER wenige Wochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt befragt. Bislang liefert die 2014 begonnene Befragung auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Fragebogens Ergebnisse zu 508 der derzeit bundesweit rund 700 vorhandenen Geburtskliniken. Voraussetzung für eine Ergebnisveröffentlichung sind mindestens 50 ausgefüllte Fragebögen pro Geburtsklinik. In den Regionen Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt wurden bisher nur wenige Versicherte befragt, so dass hier zurzeit nur Ergebnisse einzelner Kliniken freigeschaltet sind. Mütter mit Frühgeborenen wurden nicht befragt und sind nicht Teil der Auswertung. Seit 2011 befragen die Projektpartner Versicherte zu ihren Erfahrungen in Krankenhäusern. Diese Ergebnisse sowie Daten aus den sogenannten Qualitätsberichten der Krankenhäuser fließen in die Portale ein, mit denen Patienten im Internet die Qualität von Kliniken vergleichen können. Die Portale sind unter folgenden Adressen online zugänglich: AOK-Krankenhausnavigator:www.aok.de/krankenhausnavigator BARMER Krankenhausnavi:www.krankenhausnavi.barmer.de Weisse Liste der Bertelsmann Stiftung:www.weisse-liste.de Gemeinsame Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes, der BARMER und der Weißen Liste
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