Wahnsinnswoche 2017:31

In dieser Woche 104 Patientenkontakte und 15 Terminausfälle.


Im Rahmen der Änderungen im Betreuungsrecht ist nunmehr die notwendige ärztliche Zwangsmaßnahme nicht mehr zwingend von einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung abhängig. Um die gebotene medizinische Behandlung umfassend zu gewährleisten, ist die ärztliche Behandlung vielmehr künftig an einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus gekoppelt. Des Weiteren wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt: die ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur zulässig, soweit sie dem vom Patienten geäußerten Willen im Sinne des § 1901a BGB (Paragraph zur Patientenverfügung) entspricht. Maßgeblich ist somit der Patientenwille, welchen er in einwilligungsfähigem Zustand in einer Patientenverfügung geäußert hat bzw. der aufgrund anderer Äußerungen oder Umstände ermittelt werden kann. BMJV 24.7.2017


Die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kassiert als Verwaltungsrätin des Schweizer Pharmakonzerns Siegfried Holding AG pro Monat zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Inklusive eines stattlichen Zusatzhonorars für 2016 belaufen sich ihre Einkünfte von der Pharmalobby auf 127.500 bis 205.000 Euro.


30 Jahre Aufmerksamkeitsstörung ADHS