Die heute präsentierten Vorschläge des Sachverständigenrats (SVR) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland stoßen beim Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, auf Zustimmung. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Notfallversorgung neu aufgestellt werden muss“, sagt Litsch. Zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung gebe es zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit, oft herrsche Ineffizienz. Vielen Patienten fehle die Orientierung zwischen den verschiedenen Anlaufstellen. „Jetzt liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, mit denen wir zu klaren Strukturen, einfachen Prozessen und klar definierten Zuständigkeiten kommen können.“
Den Verbandschef überzeugt vor allem der konsequente sektorübergreifende Ansatz. Es sei wichtig, dass die Ersteinschätzung der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in einer integrierten Anlaufstelle erfolge. „Künftig müssen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen“, erklärt Litsch. „Solche zentralen Anlaufstellen könnten die heutige Trennung in ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen überwinden.“
Litsch begrüßt, dass diese integrierten Anlaufstellen nicht an allen Krankhäusern angesiedelt werden sollen, sondern nur an ausgewählten und qualifizierten Standorten. Die Präsentation des SVR lasse aber die wichtige Frage nach der Steuerung auf Landesebene bisher noch unbeantwortet. Derzeit sehe das Konzept vor, dass allein die Länder einen Bedarfsplan für die Notfallversorgung erstellen. Wichtige Fragen zur Sicherstellung und Steuerung blieben damit allerdings offen. Vor diesem Hintergrund könne es keine ungedeckelten Budgets geben. Litsch: „Ich warne davor, die Geburtsfehler der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hier zu wiederholen.“
In diesem Zusammenhang befürwortet Litsch einen gemeinsamen Ausschuss aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften auf Landesebene: „Nimmt man das Konzept der sektorübergreifenden Notfallversorgung ernst, so kann es auch nicht bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung bleiben.“
Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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