Roboter ohne Emotionen?

Roboter ohne Emotionen? 13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS startet am Mittwoch in Hamburg Am Mittwoch startet das zentrale Treffen der Manager und Unternehmer in der Gesundheitsbranche. Der 13. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS öffnet seine Pforten. Mehr als 800 Topverantwortliche aus Kliniken, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Vertreter … Read more →

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securPharm: Positive Bilanz zur Halbzeit

Die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen dreijährigen Umsetzungsfrist für den Aufbau des Schutzsystems gegen gefälschte Arzneimittel ist nun vorbei. Ab 9. Februar 2019 dürfen pharmazeutische Unternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit neuen Sicherheitsmerkmalen auf ihrer Verpackung für den Verkehr freigeben. Apotheken können diese an Patienten dann nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgeben. securPharm zieht zur Halbzeit eine positive Bilanz. „securPharm kommt mit dem Aufbau des neuen Fälschungsschutzes gut voran. Bis zum 9. Februar 2019 wird es uns gelingen, ein funktionierendes Sicherheitssystem in Deutschland aufzubauen“, so Martin Bergen, Geschäftsführer von securPharm e. V., der deutschen Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Je näher der Stichtag rückt, desto mehr geht es um Detailfragen, die sich aus dem Testbetrieb ergeben. Herausforderung für die zweite Halbzeit ist neben dem weiteren Systemausbau vor allem die Anbindung der Systemnutzer. Außer den Partnern der Arzneimittelversorgung zählen dazu auch die zuständigen nationalen Behörden. Bislang haben sich 148 von rund 400 betroffenen pharmazeutischen Unternehmen an securPharm angebunden (Stand: August 2017). „Über ein Drittel angebundener Unternehmen ist im europäischen Vergleich eine beachtliche Zahl. Da wir aus dem Testbetrieb allerdings um die komplexen Anforderungen gerade für Unternehmen wissen, wünschen wir uns, dass sich mehr Unternehmen bereits jetzt an securPharm anschließen, da sie ansonsten in ein erhebliches Risiko laufen könnten“, so Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von securPharm. Pharmazeutische Unternehmen, deren Produkte im deutschen Markt von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffen sind, schließen sich über ACS PharmaProtect GmbH an securPharm an. Die Organisation rechnet damit, dass sich zum Jahresende die Anzahl angebundener Unternehmen signifikant steigern wird. Der securPharm-Fahrplan sieht außerdem vor, dass sich ab 2018 alle Arzneimittel abgebenden Stellen anbinden, d.h. alle Apotheken, pharmazeutische Großhändler und Krankenhäuser. Der Zugangspunkt dazu wird von der neu gegründeten Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA), einer Tochter der Avoxa Mediengesellschaft deutscher Apotheker mbH, eingerichtet und betrieben. Sie kümmert sich auch um die eindeutige elektronische Identifizierung der Marktpartner über das N-Ident-Verfahren als Voraussetzung für die securPharm-Anbindung. Die eigentliche Anbindung wird durch die jeweiligen Softwarehäuser, IT-Dienstleister oder die Marktpartner selbst vorgenommen. Die NGDA stellt diesen Unternehmen die notwendige technische Unterstützung zur Verfügung. Der Ausblick auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stimmt optimistischer als noch zu Jahresanfang. Derzeit haben sich in 22 dieser Länder sowie in der Schweiz, die nationalen Organisationen gegründet, die die jeweiligen Systeme für die Echtheitsprüfung aufbauen (Stand: August 2017). Ziel ist der Aufbau eines Fälschungsschutznetzwerks, damit jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel in jeder Apotheke der EU und des EWR auf seine Echtheit überprüft wird, bevor es der Patient erhält. Über securPharm e.V.: securPharm e.V. ist die nicht gewinn-orientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den Vorgaben der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland. securPharm e. V. wird getragen von Pharma-, Großhandels- und Apothekerverbänden: BAH, BPI, vfa, PHAGRO, ABDA. Ziel von securPharm ist es, zum Stichtag am 9. Februar 2019 ein System bereit zu stellen, das von allen Marktbeteiligten genutzt werden kann. securPharm versteht sich als deutscher Baustein für ein EU-weites Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen. Pressemitteilung von securPharm e.V.

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Hermann Gröhe: „Jeder kann zum Lebensretter werden“

Vom 18. bis 24. September 2017 findet unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Woche der Wiederbelebung statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „10.000 Menschen könnten in Deutschland jedes Jahr gerettet werden, wenn Angehörige oder Passanten bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden. Aber viele trauen sich nicht, aus Angst etwas falsch zu machen. Wir brauchen deshalb ein gemeinsames entschlossenes Handeln aller Verantwortlichen in Schulen, Vereinen, Betrieben, Behörden, in der Medizin und den Hilfsorganisationen, um klarzumachen: Wiederbelebung ist kinderleicht – wichtig ist, überhaupt zu handeln! Dann kann jeder zum Lebensretter werden. Damit alle Schulen in Deutschland Wiederbelebung in den Unterricht aufnehmen, wollen wir die Schulen mit einem Ausbildungskonzept für Lehrer unterstützen, das im Rahmen unseres ‘Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung‘ ausgearbeitet werden soll.“ Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Jährlich erleiden mindestens 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, dann zählt jede Minute. Denn das Gehirn beginnt nach nur drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff, Schaden zu erleiden. Daher ist ein sofortiges Eingreifen (überlebens-)wichtig. Eine Herzdruckmassage ist einfach durchzuführen. Im Ernstfall handeln nach dem Motto ‚Prüfen. Rufen. Drücken‘: Bewusstsein und Atmung kontrollieren, Notruf 112 wählen und mit dem Drücken auf den Brustkorb umgehend beginnen. Bei der Laienreanimation kann man nichts falsch machen – außer nicht zu helfen.“ In bis zu 45 Prozent der Fälle sind bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand Familienangehörige oder Passanten zugegen. Wenn mehr Menschen im Notfall unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen – dadurch könnten rund 10.000 Menschenleben zusätzlich gerettet werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben daher 2016 das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen über die Laienreanimation zu informieren und die Laienreanimationsquote in Deutschland dadurch von derzeit 37 Prozent bis 2020 auf mindestens 50 Prozent zu steigern. Wichtig ist es dabei, an vielen Stellen anzusetzen, dazu zählen auch die Schulen. Deshalb wird das NAWIB die Schulen dabei unterstützen, Wiederbelebung fest im Unterricht zu verankern. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hatte den Bundesländern bereits in seiner 395. Sitzung im Jahr 2014 empfohlen, ab der Jahrgangsstufe 7 zwei Unterrichtsstunden pro Jahr dem Thema Wiederbelebung zu widmen und die Lehrkräfte entsprechend schulen zu lassen. Mehrere Bundesländer haben diese Empfehlung bereits umgesetzt, andere müssen noch nachziehen. Oftmals fehlt es aber an einem Ausbildungskonzept für Lehrer. Daher ist geplant, im Rahmen des „Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung“ ein solches Ausbildungskonzept zu entwickeln. Das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) ist ein Zusammenschluss von bislang 13 Fachgesellschaften, Verbänden und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC), das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Zu den laufenden und geplanten Aktivitäten des NAWIB zählt eine bundesweite Informationskampagne mit zahlreichen öffentliche Veranstaltungen in Schulen, Behörden, Betrieben und Vereinen, um über Wiederbelebung aufzuklären. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

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Woche der Demenz – Hermann Gröhe und Dr. Katarina Barley: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen gesellschaftliche Unterstützung

Unter dem Motto „Demenz. Die Vielfalt im Blick“ findet vom 18. bis 24. September deutschlandweit zum dritten Mal die Woche der Demenz unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley statt. Mit der Woche der Demenz will die Allianz für Menschen mit Demenz Verständnis und Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige fördern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit der Pflegereform haben wir dafür gesorgt, dass Demenzkranke und ihre Familien spürbar mehr Hilfe erhalten. Wir brauchen darüber hinaus eine gemeinsame Kraftanstrengung in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Dazu gehört eine gute pflegerische und medizinische Versorgung genauso wie ein verständnisvoller Umgang mit Demenzkranken, sei es in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Bürgerämtern oder im Supermarkt. Die Woche der Demenz richtet sich an jeden und jede von uns – denn Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, brauchen die Unterstützung und das Verständnis der ganzen Gesellschaft.“ Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Demenz ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Deshalb ist es besonders wichtig, aufzuklären, Vorurteile oder Ängste abzubauen und Begegnungen mit Betroffenen möglich zu machen. Genau dieses Ziel verfolgen die von uns geförderten 500 Standorte im Modellprogramm der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz: Schülerinnen und Schüler übernehmen Patenschaften für demenziell erkrankte Heimbewohnerinnen und -bewohner, Sportvereine integrieren Menschen mit Demenz durch besondere Angebote, Demenzlotsen sensibilisieren das Personal in Krankenhäusern und Kommunen schulen Demenzbegleiterinnen und -begleiter insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Vielfalt des Engagements zeigt: Jeder kann helfen, die Situation von an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern.“ Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Um das Bewusstsein der Mitmenschen vor Ort für die Bedürfnisse von Demenzkranken zu stärken, mehr Verständnis für Menschen mit Demenz zu erreichen sowie betroffene Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2012 die „Allianz für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen. Die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen sich die Allianz in der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ 2014 verpflichtet hat, endet planmäßig im September 2018. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie in Deutschland. Die Bundesregierung hat Verbesserungen für Menschen mit Demenz in dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt gemacht: Durch die Pflegereform wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um insgesamt 5 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr ausgeweitet. Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bei der Pflege Hilfe durch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zudem erhalten Pflegebedürftige, etwa für Hilfen im Haushalt, zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung einen Betrag von 125 Euro im Monat. Auch pflegende Angehörige werden durch die Pflegereform entlastet und haben nun erstmals einen eigenen Beratungsanspruch. Wenn pflegende Angehörige krank sind, selbst einmal eine Pause brauchen oder in den Urlaub fahren wollen, kann über die sogenannte Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Vertretung für die Pflege in Anspruch genommen werden. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen, zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, gewährt die Pflegeversicherung für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Darüber hinaus wurde die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verbessert. Dadurch wurden für pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de www.wegweiser-demenz.de www.allianz-fuer-demenz.de www.lokale-allianzen.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kinder haben ein Recht auf gut betreuten Start ins Leben: Politik muss Hebammenmangel schnellstens bekämpfen!

Die Geburtenraten in Deutschland steigen, aber Schwangere finden immer seltener eine Hebamme, denn viele Geburtshelferinnen möchten wegen strapaziöser Schichtdienste mit immer mehr Arbeitsverdichtung und unattraktiver Bezahlung sowie gestiegener Haftpflichtprämien keine Geburten mehr betreuen, sondern bieten nur noch Vorsorge und seltener Wochenbettbetreuung an. Besonders prekär ist die Lage in Großstädten wie Düsseldorf, Hamburg oder Berlin. Darauf wiesen heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hin, und appellierten an die Politik, schnellstens den Hebammenmangel zu bekämpfen. BVF-Präsident Dr. Christian Albring: „Geburtskliniken, die Schwangere abweisen, Frauen, die sich unter der Geburt zu mehreren eine einzige Hebamme teilen müssen: das geht gar nicht. Mutter und Kind haben das Recht auf eine umfassend und kompetent betreute Geburt. Die Politik muss hier schnellstens Abhilfe schaffen.“ Der 2014 eingeführte „Sicherstellungszuschlag“ ermöglicht Hebammen, bis zu Dreiviertel der Versicherungsprämie erstattet zu bekommen. Er hat sich in der Praxis jedoch wegen des hohen bürokratischen Aufwands als nicht hilfreich erwiesen, um mehr Hebammen in der Geburtshilfe zu halten. Viele Hebammen scheuen diesen Aufwand und machen nur noch Geburtsvorbereitung und seltener -nachbetreuung. Aber selbst hier herrscht Mangel. Viele Frauen haben Schwierigkeiten, eine solche Betreuung zu finden. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Vor allem Erstgebärende haben viele Fragen rund um die Pflege und Ernährung ihres Neugeborenen. Krankenhäuser leisten diese Beratung nicht mehr, seitdem sie für Geburten nur noch Fallpauschalen bekommen und die Mütter immer früher nach Hause schicken. Wir brauchen also die Betreuung in Klinik und Wochenbett durch die Hebamme, sie vermitteln den jungen Müttern Sicherheit im Umgang mit ihren Kindern. Dies wiederum erleichtert Ärzten die Arbeit und erspart dem Gesundheitssystem hohe Folgekosten, denn gut informierte Mütter umsorgen ihre Kinder kompetent und helfen damit, dass sie gesund aufwachsen. Im April 2014 versprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, sich um das Problem der Hebammen zu kümmern. Tatsächlich ist seitdem Einiges passiert. Es gibt den Sicherstellungszuschlag, Verbesserungen bei der Vergütung und bei der Haftpflichtabsicherung der Hebammen. Diese Verbesserungen haben das Problem der in Klinik und Wochenbettbetreuung fehlenden Hebammen aber nicht nachhaltig gelöst. Parallel dazu wurde bis heute auch keine Lösung für das Haftpflichtversicherungsproblem der geburtshilflich, belegärztlich tätigen Frauenärzte gefunden. Als Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte und Frauenärzte fordern wir zum Wohl der uns anvertrauten Kinder: – eine bessere Vergütung für die Arbeit die Hebammen – einen staatlichen Fonds, wie in Skandinavien, der anstelle der Hebammen und Frauenärzte geschädigte Kinder und Mütter absichert. – 1:1-Betreuung unter der Geburt, statt Parallelbetreuungen von bis zu drei Frauen unter der Geburt. Gut betreute Gebärende brauchen weniger Schmerzmittel, es treten weniger Komplikationen auf Seiten des Kindes auf und damit auch seltener operative Entbindungen.“ Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte (BVKJ)

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