Weshalb nicht!

Auf dem Rezept vom Arzt: 1 OP Condrosulf 800 Tbl 1 OP Glucosulf 75 Btl letzteres ist schon mal nicht ganz korrekt: 750 müsste es heissen, für 750mg. Der Patient, ein Mann ca. 55 Jahre alt und nicht…

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EierCHECK

EierCHECK ist ein Schnelltest für die Eigenanwendung zuhause. Der Test dient der eigenständigen Vorabdiagnose bei Verdacht auf eine Ei-Allergie.EierCHECK bietet eine einfache, sichere und genaue Möglichkeit, einen erhöhten Allergie-Antikörper-Spiegel vom Typ Immunoglobulin E (IgE) gegen Ei im Blut zu messen.

DKG zu den GKV-Finanzergebnissen: Leistungserbringer gehören in den Schätzerkreis

Zu den Finanzergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. Halbjahr 2017 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung machen deutlich, dass die von den Kassen immer wieder prognostizierten Ausgabenexplosionen so nicht eintreten. Vielmehr haben wir mittlerweile eine Finanzreserve von 17,5 Milliarden Euro und GKV und der Gesundheitsfonds werden zur Sparkasse der Nation. Mit 2,5 Prozent ist der Ausgabenanstieg im stationären Bereich deutlich unter dem Durchschnitt der Leistungsausgaben im GKV-System. Dieser lag bei 3,7 Prozent und damit niedriger als der Einnahmeanstieg von 4,3 Prozent. Die Zahlen im stationären Bereich zeigen auch, dass noch immer nicht alle Verbesserungen die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehen waren, bei den Krankenhäusern wirklich ankommen. Der hohe Einnahmeanstieg macht deutlich, dass eine Reform der Personalfinanzierungsregelungen für die Krankenhäuser dringend notwendig ist. Auffällig ist, wie bei jeder Bekanntgabe der Finanzergebnisse, dass die Realität und die Prognosen des Schätzerkreises nichts miteinander zu tun haben. Die Diskrepanz von Schätzung und Realität macht deutlich, dass die Krankenkassen das Instrument des Schätzerkreises mittlerweile missbrauchen. Um hier wieder Verlässlichkeit zu erzeugen, müssen die Leistungserbringer in den Schätzerkreis aufgenommen werden.“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige

In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf 17,5 Mrd. Euro – Finanzergebnisse der GKV im 1. Halbjahr 2017

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Überschuss von rund 1,41 Milliarden Euro erzielt. Der Überschuss des 1. Quartals in Höhe von 612 Millionen Euro hat sich somit mehr als verdoppelt. Damit steigen die Finanzreserven der Krankenkassen bis Mitte 2017 – bei einem stabilen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent – auf rund 17,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:„Die Kassenzahlen zeigen, dass die Verbesserungen, die wir etwa im Bereich der Gesundheitsförderung und der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen. Gleichzeitig haben dieKrankenkassen mit 17,5 Milliarden Euro Finanzreserven weiterhin gute Spielräume, ihre Versicherten mit hochwertigen Leistungen bei attraktiven Beiträgen zu unterstützen. Das ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.“ Einnahmen in Höhe von rund 116,4 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 115 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,7 Prozent gestiegen. 2016 hatten die Krankenkassen im 1. Halbjahr einen Überschuss von 598 Millionen und im Gesamtjahr von 1,62 Milliarden Euro ausgewiesen.  Auf Basis der Finanzdaten des 1. Halbjahrs spricht alles dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch in der zweiten Jahreshälfte ein deutliches Plus erzielen und sich die positive Finanzentwicklung der GKV bei weiterhin günstiger Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in diesem und auch im kommenden Jahr fortsetzt. Mitte Oktober wird sich der gemeinsame Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt mit der Aktualisierung der Finanzprognose für 2017 beschäftigen und erstmalig eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2018 erstellen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2018 festlegen.  Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten  Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis im 1. Halbjahr nochmals deutlich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 650 Millionen Euro (1. Quartal: 361 Mio. Euro), die Ersatzkassen von 456 Millionen Euro (1. Quartal: 155 Mio. Euro), die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 111 Millionen Euro (1. Quartal: 27 Mio. Euro), die Innungskrankenkassen (IKKen) von 93 Millionen Euro (1. Quartal 27 Mio. Euro) und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro (1. Quartal: 58 Mio. Euro). Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung verbuchte einen Ausgabenüberhang von 1 Million Euro (1. Quartal: -6 Mio. Euro).  Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen zum 1. Juli 2017. Mit einer äußerst günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Halbjahr von 4,7 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über der Ausgabenentwicklung der Krankenkassen. Deutliche Abflachung der Ausgabenentwicklung  Trotz Umsetzung wichtiger Verbesserungen, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, sank der absolute Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen im 1. Halbjahr 2017 auf 3,6 Prozent. In den Monaten Januar bis März lag der Ausgabenzuwachs noch bei 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2016 lag er noch bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,3 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Die Ausgabenentwicklung bleibt dabei sogar deutlich unter den Prognosen des Schätzerkreises, der im Oktober vergangenen Jahres mit einem absoluten Ausgabenzuwachs in einer Größenordnung von 4,9 Prozent gerechnet hatte. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. Halbjahr lediglich bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,7 Prozent (je Versicherten um 2,5 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 0,9 Prozent (je Versicherten um -0,3 Prozent). Zur Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten hat nach neueren Erkenntnissen auch der Umstand beigetragen, dass die Neuzugänge an Versicherten, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger sind, sondern auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen als gleichaltrige Bestandsversicherte. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung moderat verlaufen.  Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind im 1. Halbjahr 2017 absolut um 3,2 Prozent und um 2,0 Prozent je Versicherten gestiegen. Durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern wurden die Krankenkassen erneut deutlich entlastet. Die Rabatterlöse sind um rund 7,6 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 auf rund 1,95 Milliarden Euro gestiegen. Zu der moderaten Entwicklung hat auch ein erheblicher Rückgang der Ausgaben für innovative Arzneimittel bei Hepatitis C gegenüber dem 1. Halbjahr 2016 beigetragen. Im Bereich der ärztlichen Behandlung stiegen die absoluten Ausgaben im 1. Halbjahr 2017 um rund 5,1 Prozent (je Versicherten um rund 3,9 Prozent) an. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab diesem Jahr bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen kommen wird, wobei wesentliche Verhandlungen bislang noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Krankenkassen sind jedoch gehalten, auch bei ihren Ausgabenschätzungen in den Quartalsstatistiken hierfür bereits anteilige Verpflichtungsbuchungen einzustellen. Ein erheblicher Teil des Zuwachses ist auch auf Mehrausgaben im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung zurückzuführen, die absolut um knapp 18 Prozent gestiegen sind. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der absolute Anstieg 3,9 Prozent (je Versicherten 2,7 Prozent), beim Zahnersatz 1,0 Prozent (je Versicherten minus 0,2 Prozent). Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr bei Ärzten und Zahnärzten noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten im wesentlichen Schätzcharakter. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2017 absolut um 2,5 Prozent (je Versicherten um 1,3 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni rund 0,94 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen be
reits vereinbarte Preissteigerungen (Landesbasisfallwerte), die in diese Daten teils noch nicht bzw. nicht für alle Monate […]

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