SBK: Beitragsrückstände von Selbstständigen explodieren

Immer mehr Selbstständige ächzen unter der Last ihrer Krankenkassenbeiträge. Darauf machte gestern das ARD-Magazin plusminus aufmerksam. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für Selbstständige häufig eine große finanzielle Belastung. Denn gerade für Selbstständige, die allein arbeiten und niedrige Einkommen erzielen, erreichen die Krankenkassenbeiträge schnell bis zu 40 Prozent vom Gesamtverdienst. Kein Wunder also, dass es zu Beitragsrückständen kommt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK bietet Selbstständigen eine persönliche Beratung, um die Kassenbeiträge individuell und angemessen festzusetzen. Die Höhe der Beiträge, die angestellte Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen müssen, ist festgelegt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte 14,5 Prozent vom Bruttoeinkommen, die Arbeitnehmer müssen zusätzlich den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entrichten. Die Rechnung ist also recht einfach. Bei Selbstständigen ist die Berechnung der Beiträge komplizierter. „Die Grundregel lautet: Selbstständige bezahlen einen Mindestbeitrag von rund 410 Euro monatlich“, erklärt Julia Burghardt, Fachexpertin bei der SBK. „Früher ging man davon aus, dass Selbstständige gut verdienen, eigene Firmen führen. Rechnerisch wird daher heute noch angenommen, dass Selbstständige mindestens 2.231 Euro im Monat verdienen. So errechnet sich der Mindestbeitrag. Selbstständige müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen, so dass sie die volle Summe selbst stemmen müssen.“ Die Realität sieht oft anders aus Die Zeiten haben sich jedoch geändert, wie Burghardt erläutert: „Aus der Praxis wissen wir: Heute arbeiten viele Selbstständige alleine, oft auch in Teilzeit. Ihre Einkommen sind oft niedrig, der Mindestbeitrag macht nicht selten fast die Hälfte aller ihrer Einkünfte aus – eine enorme finanzielle Belastung“, berichtet die SBK-Expertin. Häufig wird die Selbstständigkeit auch nebenberuflich ausgeführt, überschreitet also 20 Wochenstunden nicht. Der Gründer, der an seinem Start-up arbeitet, die junge Mutter, die sich parallel zur Kindererziehung eine Existenz aufbaut, oder der selbstständige Grafiker, dem seit Monaten die Aufträge fehlen – SBK-Expertin Burghardt kennt aus der Praxis viele Betroffene, für die der festgelegte Mindestbeitragssatz mit der Einkommensrealität nichts zu tun hat. „Wir empfehlen allen Selbstständigen, in einem Beratungsgespräch mit unseren Experten ihre individuelle Beitragshöhe genau errechnen zu lassen“, rät Burghardt. Unverhältnismäßige Belastung, Teilzeit, niedriges Einkommen Denn natürlich müssen auch Selbstständige ihren adäquaten Beitrag zur GKV leisten. „Jedoch kann die Krankenkasse den Beitrag mit Rücksicht auf alle Einkünfte und die individuellen Rahmenbedingungen genauer berechnen, als einfach den pauschalen Mindestbeitrag anzusetzen“, erklärt SBK-Expertin Burghardt. Wenn die Einkünfte beispielsweise dauerhaft unter dem angenommenen Wert von 2.231 Euro im Monat liegen, gilt eine andere Einkommensmindestgrenze von 1.488 Euro. Somit ergibt sich ein deutlich niedrigerer Krankenkassenbeitrag von rund 270 Euro. „Bei dieser Beurteilung spielen das Familieneinkommen und die Vermögensverhältnisse zusätzlich zum Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle“, so Burghardt. Die Beitragshöhe errechnet sich auf der Grundlage des letzten gültigen Steuerbescheids – bei Selbstständigen ist der häufig zwei Jahre alt. Wenn in der Zwischenzeit das Einkommen deutlich gesunken ist, kann eine unverhältnismäßige Belastung durch den Kassenbeitrag vorliegen. Aufgrund der tatsächlichen Einkünfte können die SBK-Berater eine andere Einstufung vornehmen. Und auch bei nebenberuflich Selbstständigen kann die Krankenkassen die Beitragshöhe überprüfen.  Empfehlung: Jährlicher Tarifcheck „Wir empfehlen allen Selbstständigen, die Höhe ihres Krankenkassenbeitrags jährlich überprüfen zu lassen“, sagt SBK-Expertin Julia Burghardt. „Bei der SBK haben wir ein Team von eigens ausgebildeten Fachberatern, die gemeinsam mit den Versicherten einen Tarifcheck durchführen können.“ Bei der SBK sind derzeit 13.000 Selbstständige versichert. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse

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Litsch: Sachverständigenrat setzt wichtige Signale in der Notfallversorgung

Die heute präsentierten Vorschläge des Sachverständigenrats (SVR) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland stoßen beim Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, auf Zustimmung. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Notfallversorgung neu aufgestellt werden muss“, sagt Litsch. Zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung gebe es zu wenig Transparenz und Zusammenarbeit, oft herrsche Ineffizienz. Vielen Patienten fehle die Orientierung zwischen den verschiedenen Anlaufstellen. „Jetzt liegen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, mit denen wir zu klaren Strukturen, einfachen Prozessen und klar definierten Zuständigkeiten kommen können.“ Den Verbandschef überzeugt vor allem der konsequente sektorübergreifende Ansatz. Es sei wichtig, dass die Ersteinschätzung der Krankheitsschwere und anschließende Wegweisung der Patienten in einer integrierten Anlaufstelle erfolge. „Künftig müssen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser diese Aufgabe gemeinsam wahrnehmen“, erklärt Litsch. „Solche zentralen Anlaufstellen könnten die heutige Trennung in ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notfallambulanzen überwinden.“ Litsch begrüßt, dass diese integrierten Anlaufstellen nicht an allen Krankhäusern angesiedelt werden sollen, sondern nur an ausgewählten und qualifizierten Standorten. Die Präsentation des SVR lasse aber die wichtige Frage nach der Steuerung auf Landesebene bisher noch unbeantwortet. Derzeit sehe das Konzept vor, dass allein die Länder einen Bedarfsplan für die Notfallversorgung erstellen. Wichtige Fragen zur Sicherstellung und Steuerung blieben damit allerdings offen. Vor diesem Hintergrund könne es keine ungedeckelten Budgets geben. Litsch: „Ich warne davor, die Geburtsfehler der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung hier zu wiederholen.“ In diesem Zusammenhang befürwortet Litsch einen gemeinsamen Ausschuss aus Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhausgesellschaften auf Landesebene: „Nimmt man das Konzept der sektorübergreifenden Notfallversorgung  ernst, so kann es auch nicht bei der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung bleiben.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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„echt unersetzlich…!?“ – Onlineberatung für Jugendliche mit Pflegeverantwortung geht an den Start

Alleine in Berlin pflegen, unterstützen oder begleiten schätzungsweise 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre chronisch kranken oder behinderten Eltern, Großeltern oder Geschwister. Die Rolle dieser Minderjährigen in der familialen Pflege wird in Deutschland allerdings kaum beachtet. Sie helfen bei der Mobilisation, der Nahrungsaufnahme, der Körper- und Intimpflege und leisten emotionale Unterstützung. Sie erledigen Haushaltstätigkeiten, Einkäufe und Besorgungen und kümmern sich um jüngere Geschwister. Für die meisten ist diese Rolle selbstverständlich. Es gehört für sie zum Familienalltag dazu. Wissenschaftliche Studien belegen allerdings auch, dass mit dieser Pflegeverantwortung auch negative Auswirkungen auf die Teilhabe an Bildungsmöglichkeiten und persönliche Entwicklung mit einhergehen kann. Bundesweit einmalig bietet seit heute die neue Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ von „Pflege in Not“ Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegeverantwortung an. Zusätzlich zur Onlineinformation und zur persönlichen und telefonischen Beratung bietet die Onlineberatung krankheitsübergreifend und anonym Hilfestellungen für Betroffene an. Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kolat: „Kinder und Jugendliche, die ihre Angehörigen pflegen, übernehmen schon sehr früh in ihrem Leben große Verantwortung und stehen unter großem Druck – auch und gerade emotional. Diese Gruppe von pflegenden Angehörigen stand bisher nicht im Focus. Das wollen wir in Berlin ändern. Sie benötigen dringend Hilfe und Unterstützung, damit nicht aufgrund ihres Engagements für andere, nachteilige Folgen für ihren eigenen Lebensweg entstehen. Dabei hilft ab jetzt die Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ und ich freue mich sehr, dass wir in Berlin damit bundesweit die ersten sind und hoffe, dass andere Bundesländer diesem guten Beispiel folgen!“ Gabriele Tammen-Parr (Pflege in Not): „Von der Öffentlichkeit bisher völlig unbeachtet, pflegen und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre kranken und behinderten Angehörigen zu Hause. Manche von Ihnen übernehmen regelmäßig Aufgaben bei der Pflege, einige davon sogar als allein verantwortliche Pflegeperson. Sie sind teilweise mit hohen psychischen und körperlichen Anforderungen konfrontiert. Wir wollen mit unserer Onlineberatung „echt unersetzlich…!?“ pflegende Kinder und Jugendliche unterstützen, die täglich in den Familien Enormes leisten.“ Dr. Katharina Graffmann-Weschke (AOK Pflege Akademie): „Vor rund zwei Jahren haben wir gemeinsam in Berlin begonnen, beteiligte Akteure aus dem Gesundheitsbereich, Schule, Senatsverwaltungen, Universitäten, Pflegestützpunkte und andere durch Dialogforen auf das Thema aufmerksam zu machen. Ziel war und ist es, Unterstützungsmöglichkeiten zu sammeln und neue zu entwickeln. Aufbauend auf unserer langjährigen Zusammenarbeit freuen wir uns sehr, ein Angebot für diese online affine Zielgruppe zur Verfügung stellen zu können.“ Benjamin Salzmann (echt unersetzlich…!?): „Das Internet ist für Jugendliche bei solch schambesetzen Themen ein sehr guter Zugangsweg. Durch die Anonymität der Onlineberatung fühlen sich betroffene Jugendliche wohler, schwierige Themen wie Überlastung, Scham und Ängste anzusprechen. Auch bieten wir die Möglichkeit, trotzdem jederzeit auch eine intensive, persönliche Beratung zu nutzen und wir geben ihnen die Möglichkeit, in Kontakt zu anderen betroffene Jugendlichen zu kommen.“ Die Onlineberatung und Informationsseite „echt unersetzlich…!?“ ist erreichbar unter: www.echt-unersetzlich.de – Informationen gibt es auch unter www.facebook.com/echtunersetzlich Pressemitteilung der AOK Nordost

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Was ist „richtig guter Sex“?

Was ist eigentlich „richtig guter Sex“?Was heißt eigentlich, gut im Bett zu sein? Hier der Radiomitschnitt. (wird nachgetragen) Interview mit Dr. Michael Petery in der Sendung Let´s talk about Sex bei Radio 89.0 RTL Richtig guter Sex: Worauf kommt es im Bett an, damit es gut klappt? Die Hauptregel gleich zuerst: Dafür, dass es in … Was ist „richtig guter Sex“? weiterlesen

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Nagelmodellage … schon gewusst?

Fingernägel – mitunter Aushängeschilder der Hände – werden zunehmend zu kleinen Kunstwerken – Nagelmodellage macht es möglich. Heute haben sich verschiedene Modellage-Systeme etabliert, mit denen sich Naturnägel verstärken und verlängern lassen. Es gibt nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, den Nagel zu dekorieren