Multimedial beraten: Online-Modul informiert Ärzte und COPD-Patienten

„COPD. Na und?“ Das würden gerne die meisten Betroffenen sagen. Tatsächlich steht oft die Sorge vor akuten Verschlechterungen im Vordergrund. Ein neues Web-Modul liefert nun Ärzten wie Patienten hilfreiche Tipps. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/942467/multimedial-beraten-online-modul-informiert-aerzte-copd-patienten.html

Kliniken sind Garant der Notfallversorgung

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zu den heutigen Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Notfallversorgung: „Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die KBV ihre Unzulänglichkeiten bei der Notfallversorgung ideenreich abarbeiten möchte. Allerdings ist die Einschätzung der KBV falsch, dass die Patienten in das Krankenhaus gehen würden, obwohl ihnen ein Arzt im Bereitschaftsdienst effektiver helfen würde. Richtig ist vielmehr, dass die Patienten in die Kliniken kommen, weil ihnen hier effektiv geholfen werden kann. Die Kliniken haben tief gefächerte diagnostische Möglichkeiten und modernste medizintechnische Ausstattungen. Sie sind aufgrund der erforderlichen Erreichbarkeit auch in der Fläche jederzeit präsent. Ohne die jährlich rund 20 Millionen ambulanten Behandlungsfälle der Krankenhäuser wäre die Versorgung schon heute nicht mehr aufrecht zu erhalten. Auch der neueste Vorschlag der KBV, dass nicht-medizinische Kräfte – wie Pflegekräfte oder Arzthelfer – an der Krankenhauspforte entscheiden sollen, ob der Patient in die KV-Notfallstelle oder die Krankenhaus-Notfallambulanz gesteuert wird, muss a priori als nicht besonders weiterführend bezeichnet werden. Die Beurteilung medizinischer Notfälle sollte auch in Zukunft unter Arztvorbehalt stehen. Zudem muss gelten: Doppelvorhaltung am Ort des Krankenhauses kann nicht das Hauptziel sein.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung e.V.

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Solide Finanzentwicklung – BARMER-Verwaltungsrat ruft zur Sozialwahl auf

Angesichts der anhaltend guten Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht der Verwaltungsrat der BARMER von stabilen Beitragssätzen im kommenden Jahr aus. Das Präsidium der BARMER-Selbstverwaltung wies auf die positive Finanzentwicklung der eigenen Kasse hin, deren Gesamtrücklage mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro betrage. Ziel sei, dass die 9,4 Millionen Versicherten der BARMER auch im kommenden Jahr von einem stabilen Beitragssatz profitieren. Beschließen werde den konkreten Beitragssatz der neue Verwaltungsrat der Kasse, der derzeit im Rahmen der Sozialwahl gewählt wird. Mitglieder sollten von ihrem Recht Gebrauch machen, bis zum 4. Oktober ihre Stimme für das neue „Mitgliederparlament“ abzugeben. Wichtige Herausforderungen gemeistert „Wir sind sehr froh, dass wir dem neuen Verwaltungsrat ein gut geordnetes Haus hinterlassen werden“, erklärten die drei Mitglieder des BARMER-Verwaltungsratspräsidiums Bernd Heinemann, Ulrike Hauffe und Dirk Wiethölter. Dazu zählten neben der positiven Finanzentwicklung unter anderem ein tiefgreifend restrukturiertes Unternehmen und eine erfolgreich bewältigte Fusion. Zum 1. Januar 2017 hatten sich die BARMER GEK und Deutsche BKK zur BARMER zusammengeschlossen. „Die neue BARMER ist gut gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.“ Sozialwahl bei der BARMER läuft Die Selbstverwaltung der BARMER sei nicht nur für die Festlegung der Beitragssätze verantwortlich. Sie sei das Gremium, das alle wichtigen Entscheidungen der Kasse fälle. Unter anderem wähle sie den Vorstand, beschließe den Haushalt und entscheide die zahlreichen Satzungs- und Serviceleistungen der BARMER. Jedes der 7,5 Millionen wahlberechtigten Mitglieder sollte deshalb sein Recht auf Sozialwahl wahrnehmen, weil es damit die Ausrichtung seiner Kasse mitbestimme. Anfang September seien die entsprechenden Wahlunterlagen den Wahlberechtigten per Post zugesandt worden. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. BARMER-Sozialwahl: www.barmer.de/sozialwahl   www.sozialwahl.de Pressemitteilung der BARMER

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Führungswechsel beim Industrieverband SPECTARIS – Tobias Weiler übergibt Geschäftsführung an Jörg Mayer

Dr. Tobias Weiler (54) wird seinen laufenden Geschäftsführervertrag beim Industrieverband SPECTARIS nicht erneut verlängern. Nach zehn intensiven und erfolgreichen Jahren verlässt der SPECTARIS-Geschäftsführer den Branchenverband, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Weiler war zunächst von 2007 bis 2010 Leiter der Fachverbandes Medizintechnik, bevor er 2011 die Geschäftsführung des Industrieverbands für optische, medizinische und mechatronische Technologien übernahm. SPECTARIS-Vorstandsvorsitzender Josef May kommentiert das Ausscheiden von Dr. Weiler: „Wir haben die Entscheidung von Herrn Dr. Weiler mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und danken ihm für die erfolgreiche Arbeit der vergangenen zehn Jahre. Tobias Weiler hat den Industrieverband SPECTARIS strukturell neu aufgestellt und bei den für unsere Branchen relevanten Zielgruppen nachhaltig positioniert. Vor allem in den für uns wichtigen Feldern Gesundheitspolitik und Außenwirtschaft hat er entscheidende Impulse für unsere mittelständische Industrie in Berlin und Brüssel gesetzt.“ Als Nachfolger hat der SPECTARIS-Vorstand Herrn Jörg Mayer (45) berufen, der zum Jahreswechsel den Bundesverband Solarwirtschaft verlässt. Dort war er sieben Jahre lang Geschäftsführer und trug wesentlich zur Internationalisierung der jungen Branche und zu ihrer Vernetzung in die Politik bei. Viele Herausforderungen der Solarfirmen gelten auch in zunehmendem Maße für die Unternehmen der optischen, medizinischen und mechatronischen Technologien. Digitalisierung, Freihandel und Standortbedingungen sind nur drei der Felder, die für neue Absatzchancen des SPECTARIS-Mittelstands erfolgskritisch sind. „Wir erwarten von unserem neuen Geschäftsführer, dass er den Dialog mit der Politik vertieft, neue Allianzen schmiedet und den Verband für dynamische Mittelständler noch attraktiver macht. Mit seinen Erfahrungen aus dem Kampf um die Energiewende wollen wir in der nächsten Legislaturperiode Weichenstellungen erreichen, die unser Mittelstand dringend braucht“, so May zur Staffelübergabe zwischen Weiler und Mayer. SPECTARIS vertritt heute wie vor 136 Jahren Innovatoren, die ihre Produkte am gesellschaftlichen und technologischen Wandel ausrichten. Die überwiegend mittelständischen Firmen sind ein Aushängeschild deutscher und europäischer Technologieführerschaft. „SPECTARIS wird noch deutlicher die berechtigten Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik artikulieren und ein moderner Wegweiser für die künftigen Geschäftsmodelle der Branche sein“, erläutert Mayer seine Pläne für die kommende Aufgabe. Mit dem Führungswechsel unterstreicht SPECTARIS seinen Anspruch, ein verlässlicher und gleichzeitig dynamischer Partner der Industrie zu sein. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Bessere Betreuung für werdende Mütter und über 17 Prozent mehr Honorar für freiberufliche Hebammen

Nachdem die Verbände der Hebammen und der GKV-Spitzenverband sich über die Honorarentwicklung und strukturelle Fragen zur Verbesserung der Versorgungsqualität nicht verständigen konnten, hatte der GKV-Spitzenverband die zuständige Schiedsstelle bereits im Februar 2017 angerufen. Diese hat gestern unter Vorsitz von Herrn Professor Papier einem im Juli 2017 erarbeiteten gemeinsamen Schiedsantrag des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e.V. und des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist dies ein gutes Ergebnis. Die Honorare werden deutlich angehoben, zudem werden Schwangere in den Kliniken durch freiberuflich tätige Hebammen künftig individueller betreut. Damit ist zum Schutz von Mutter und Kind eine qualitativ hochwertige Versorgung langfristig gewährleistet. Die zentralen Punkte der Einigung sind: Die Honorare für alle Leistungen werden um mehr als 17 Prozent angehoben und gelten rückwirkend ab 15. Juli 2017. Hintergrund: Freiberufliche Hebammen bekommen keinen einheitlichen Lohn, sondern ein Honorar je abgerechneter Leistung. Diese Honorare sind erstmalig ab 1. Juli 2020 wieder neu verhandelbar. Eine Neustrukturierung der klinischen Geburtenbetreuung durch freiberufliche Beleghebammen ermöglicht eine persönlichere Betreuung. Um die Maßnahmen in den Kliniken umsetzen zu können, tritt diese Regelung erst am 1. Januar 2018 in Kraft. Der GKV-Spitzenverband ist zudem gerne bereit, das Angebot der Hebammenverbände anzunehmen, gemeinsam entsprechende Konzepte zur Weiterentwicklung der klinischen Geburtsbetreuung durch Beleghebammen zu erarbeiten. Es sind neue Leistungen wie z. B. ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft und die Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung (bisher nur Finanzierung von Gruppenkursen) hinzugekommen. Die neuen Leistungen führen zusammen mit den Neustrukturierungsmaßnahmen für die persönlichere Betreuung in der klinischen Geburtshilfe zu weiteren Mehreinahmen der Hebammen über die 17-prozentige Honorarerhöhung hinaus. Für diesen zusätzlichen Bereich kalkulieren die Kassen mit Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Prozent. Besserer Betreuungsschlüssel kommt Im Zentrum der Geburtshilfe muss selbstverständlich die individuelle Betreuung der werdenden Mütter stehen. Deshalb war es ein großes Anliegen des GKV-Spitzenverbandes, durch strukturelle Vorgaben und finanzielle Verbesserungen sicherzustellen, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig in der Regel nicht mehr als zwei Schwangere zur selben Zeit betreut. Berufshaftpflichtversicherung Zusätzlich zu den Honorarerhöhungen erhalten freiberufliche Hebammen auch weiterhin einen Ausgleich für die steigenden Kosten ihrer Berufs-Haftpflicht¬versicherung. Hierfür zahlt der GKV-Spitzenverband der einzelnen Hebamme auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Wenn sich die Versicherungsprämie für die Berufs-Haftpflicht¬versicherung erhöht – wie erneut zum 1. Juli 2017 geschehen- steigt automatisch die Zahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung an. Bisherige Honoraranpassungen Zuletzt waren die Honorare für freiberufliche Hebammen im September 2015 um fünf Prozent gestiegen. Davor gab es im Januar 2013 eine 13-prozentige Honorarerhöhung. Erläuterung zum besseren Betreuungsschlüssel In der Praxis bedeutet der bessere Betreuungsschlüssel, dass eine freiberufliche Hebamme in der Klinik künftig innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten bei zwei Frauen gleichzeitig beispielsweise „Hilfe bei Wehen“ abrechnen kann. Im nächsten Berechnungszeitraum, also der nächsten angefangenen halben Stunde, kann sie dann erneut z. B. „Hilfe bei Wehen“, eine CTG-Messung oder auch das Abhören der Herztöne des Babys abrechnen. Damit kann sie innerhalb einer Stunde vier Frauen helfen. Benötigen diese vier Frauen dann vorerst keine weitere Hilfe, aber weitere Schwangere brauchen Unterstützung, kann dieselbe Hebamme auch bei Bedarf einer fünften oder sechsten Schwangeren helfen. Zeichnet sich allerdings ab, dass diese Frauen nicht nacheinander zu betreuen sind, weil sich beispielsweise bei der „Hilfe bei Wehen“ zeigt, dass die Geburten kurz bevorstehen, dann ist das Hinzuziehen einer oder sogar zweier Bereitschaftshebammen notwendig. So soll künftig sichergestellt werden, dass schwangere Frauen persönlicher betreut werden und damit die Qualität in der Geburtshilfe steigt. Um den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand für die betreuenden Hebammen zu berücksichtigen, wurden die Honorare deutlich angehoben. Beispiel für die Verbesserungen der Vergütung von klinischen Geburten durch Beleghebammen: Das Kind wird nach zehn Stunden in einer Klinik geboren. Bisherige Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann 342,70 € für diese Klinikgeburt abrechnen. Die Pauschale in Höhe von 271,94 € sieht eine Betreuung von bis zu acht Stunden vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt vor. Die beiden weiteren Stunden vor der Geburt können über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 70,76 € (2 Std. = 4 halbe Stunden x 17,69 €). Neue Regelung: Die freiberuflich tätige Beleghebamme im Schichtdienst kann für diese Klinikgeburt 538,20 € abrechnen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Die Geburtspauschale in Höhe von 165,60 € bezieht sich auf bis zu einer Stunde vor und bis zu drei Stunden nach der Geburt. Daneben können die weiteren neun Stunden vor der Geburt über „Hilfe bei Beschwerden und Wehen“ je angefangene halbe Stunde abgerechnet werden in Höhe von 372,60 € (9 Std. = 18 halbe Stunden x 20,70 €). Die Erhöhung beträgt in diesem Beispiel 195,50 €. Dies entspricht einer Erhöhung von über 57 Prozent. Wenn die Hebamme in den Stunden vor der Geburt parallel eine weitere Frau betreut, erhält sie beispielsweise für die Hilfe bei Beschwerden und Wehen je angefangener halben Stunde zusätzlich 20,70 €. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Schön, mal so konkret zu werden

Vitos Werte und Leitbild

Workshop zur Operationalisierung der Vitos Werte Kompetent, zugewandt, transparent und vertrauenswürdig – Die Vitos Werte klingen gut. In den meisten Einrichtungen hängt die Werteblume bereits an der Wand. Doch für viele Mitarbeiter sind die Werte weiterhin etwas sehr Abstraktes. In unserem Operationalisierungsworkshop in Gießen haben wir die Metaebene verlassen und ganz konkret über die Vitos […]

„Der Italiener aus Hamburg“

Francesco Bornholt zu Gast bei „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1: Der Gastronomie- und Marketingexperte Francesco Bornholt ist aktueller Gast im TV-Talk „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1. Der Sohn eines Italieners und einer Deutschen ist in Barmbek-Süd aufgewachsen und betreibt heute das Restaurant … Read more →

Der Beitrag „Der Italiener aus Hamburg“ erschien zuerst auf lohmannblog.