Therapie mit Anti-IgE oder Anti-IL 5?: Schweres Asthma mit Phänotypisierung abklären!

Asthma ist ein heterogenes Krankheitsbild mit einem variablen Therapie-Ansprechen. Eine sorgfältige Asthma-Phänotypisierung ist für eine individualisierte Therapie und damit für den Therapie-Erfolg essenziell. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/943580/therapie-anti-ige-anti-il-5-schweres-asthma-phaenotypisierung-abklaeren.html

Guselkumab: Morphosys meldet weitere Studien

Die auf die Entwicklung therapeutischer Antikörper spezialisierte Morphosys AG meldet, dass Kooperationspartner Janssen zwei Phase-III-Studien mit Guselkumab (Tremfya™) gegen psoriatrische Arthritis begonnen hat. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/unternehmen/article/943721/guselkumab-morphosys-meldet-weitere-studien.html

„Skorbut“ der Haut: Mit Vitamin-C-Creme gegen die senile Purpura

Durch regelmäßiges Auftragen einer Vitamin-C-haltige Creme lassen sich offenbar bestimmte Alterserscheinungen der Haut an sonnenexponierten Stellen bessern. Französischen Forschern zufolge entspricht der Effekt dem einer lokalen Skorbut-Therapie. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/haut-krankheiten/article/943692/skorbut-haut-vitamin-c-creme-senile-purpura.html

GKV-Spitzenverband kündigt Vertrag – Kein Geld für Türschild-Zentren

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Vertrag zur Finanzierung von Zentren inklusive seiner Anlage gekündigt. Eine entsprechende Information zusammen mit der Aufforderung zur Neuverhandlung ging am Dienstag dieser Woche an den dritten Vertragspartner, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Dieser Schritt war aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen unvermeidbar. Denn der Vertrag zur Zentrenfinanzierung basiert auf Festlegungen der Bundesschiedsstelle, die aus Kassensicht dem eigentlichen Gesetzesauftrag aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gerecht werden. Ausreichend für eine Finanzierung laut Schiedsstelle ist, dass eine Klinik in der Krankenhausplanung der Länder als Zentrum ausgewiesen wird, ohne dass es weitere strukturierende Elemente gibt. Ein Flickenteppich in der Umsetzung und Streit über die Kriterien je Bundesland sind die Folge. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 200 Kliniken, die einen Zuschlag als Zentrum erhalten. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition, was als Zentrum gilt. „Die Krankenkassen stehen zu ihrem Wort und wollen die Konzentration von besonderen, versorgungsrelevanten Aufgaben an kompetenter Stelle fördern. Dafür braucht es aber klare Entscheidungskriterien und nicht nur ein Türschild, auf dem Zentrum steht“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das KHSG sieht neben dem Vertragsauftrag vor, dass die Übergangsfinanzierung für bestehende Zentren Ende 2017 ausläuft. Damit angesichts der aktuellen Entwicklung kein Versorgungsengpass für Patienten entsteht, fordert der GKV-Spitzenverband die DKG auf, sich gemeinsam gegenüber der Politik für eine Verlängerung der Übergangszeit bis 2018 stark zu machen. So hätte man genug Zeit, bundeseinheitliche Kriterien für besondere Aufgaben zu entwickeln. Zentrenbildung – Worum geht es eigentlich? Mit dem KHSG wollte der Gesetzgeber die heterogene Zentrumslandschaft in Deutschland vereinheitlichen und auf versorgungspolitisch relevante Krankheitsbilder konzentrieren. Versicherte sollten künftig davon profitieren, dass besondere Leistungen von Zentren wie Tumorkonferenzen auch für Patienten anderer Krankenhäuser in allen Bundesländern an kompetenter Stelle der Spitzenmedizin angeboten und finanziert werden. Es sollte zu erkennen sein, dass sich diese Zentren objektiv durch spezielle Aufgaben, eine entsprechende Ausstattung, medizinische Expertise und Fachpersonal von anderen Kliniken unterscheiden. Bis zum KHSG war der Zentrumsbegriff von Bundesländern wie Krankenhäusern recht inflationär und versorgungspolitisch beliebig benutzt worden. Bayern z. B. hielt die Schlaganfallversorgung für zentrumsrelevant. Baden-Württemberg setzte dagegen auf Geriatrie- und Nordrhein-Westfalen wiederum auf Brustkrebszentren. Der Eindruck drängte sich auf, jede medizinische Einrichtung, die etwas auf sich hielt, bezeichnete sich als Zentrum. Versorgungspolitische Begründungen bei den Entscheidungen der Länder zur Zentrenbildung fehlten oft. Als gelungenes Beispiel und künftige Blaupause für die Entscheidung, wann die Bezeichnung Zentrum gerechtfertigt ist, kann die Versorgung von seltenen Erkrankungen gelten. Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) hatte bundeseinheitliche Kriterien entwickelt, auf deren Basis die Finanzierung für entsprechende Zentren erfolgt. Hintergrund: Was künftig unter dem Begriff Zentrum zu finanzieren ist, sollten DKG, PKV und GKV-Spitzenverband per Verhandlungen klären, so das KHSG. Dies scheiterte, worauf die Kassenseite Ende 2016 die Bundesschiedsstelle eingeschaltet hatte. Gegen die Entscheidung der Bundesschiedsstelle im Dezember 2016 hatte der GKV-Spitzenverband Anfang 2017 Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Da die Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, ist der festgesetzte Vertrag zunächst gültig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Mehr als jeder vierte Bürger geht nicht zum Zahnarzt

Viele Erwachsene in Deutschland scheuen offensichtlich eine zahnärztliche Behandlung. So haben mehr als 28 Prozent der gesetzlich Versicherten im Jahr 2015 keinen Dentisten aufgesucht. Das geht aus Analysen der BARMER mit Blick auf den Tag der Zahngesundheit am 25. September hervor. „Stetige Vorsorge legt den Grundstein für eine langanhaltende Zahngesundheit. Jeder Versicherte sollte daher mindestens zweimal im Jahr zum Zahnarzt gehen. Andernfalls riskiert man irreversible Erkrankungen wie zum Beispiel Parodontose, die zum Zahnverlust führen kann“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Ostdeutsche gehen eher zum Zahnarzt Im regionalen Vergleich gehen vor allem die Saarländer nicht zum Dentisten. Hier nahmen im Jahr 2015 nur 65,1 Prozent einen Zahnarzttermin wahr. Ähnlich sah es in Bremen (67,5 Prozent), Hamburg (68,3 Prozent) und Rheinland-Pfalz (68,6 Prozent) aus. Die Thüringer nehmen hingegen die Spitzenposition ein. Hier waren es 77,9 Prozent, die zum Zahnarzt gegangen sind, gefolgt von den Bürgern aus Sachsen (77,7 Prozent), Sachsen-Anhalt (76,4 Prozent), Brandenburg (76,1 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (75,4 Prozent). Keine Zahnbeläge, keine Parodontitis „Wir appellieren ausdrücklich an alle Bürger, die Zahngesundheit nicht zu vernachlässigen. Schon bei ersten Warnsignalen wie Zahnfleischbluten sowie geschwollenem und gerötetem Zahnfleisch sollte man zum Zahnarzt gehen“, sagt Straub. Denn aus einer Zahnfleischentzündung könne ohne Behandlung rasch eine Parodontitis werden. „Es gibt kaum eine Krankheit, die sich so leicht vermeiden lässt wie eine Parodontitis. Vereinfacht gesagt lautet die Formel, keine Zahnbeläge, keine Parodontitis“, sagt Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Kaugummi & Co schädlich für den Darm

Können Titandioxid-Nanopartikel Darmentzündungen verstärken? In einer aktuellen Studie des Forscherteams der Uni Zürich konnte bestätigt werden, dass Titandioxid bei Mäusen mit einer Darmerkrankung zu mehr Entzündungen und Schädigungen der Darmschleimhaut führt. Die forschenden Wissenschaftler empfehlen Patienten mit Darmentzündungen, auf Nahrungsmittel