In dieser Woche 110 Patientenkontakte und 12 Terminausfälle.
Diese Woche war deutlich entspannter als die davor. Langweilig war’s trotzdem nicht.
Termin beim Amtsgericht. Ich sollte mein Gutachten erläutern. Die Grundsatzfrage, ob überhaupt eine psychische Erkrankung vorliegt, hatte ich offenbar zweifelsfrei beantwortet, denn danach wurde gar nicht mehr gefragt.
Wir haben dann eine Stunde über das Leistungsvermögen diskutiert, und ich musste die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bzw. -minderung nochmal erläutern. Naturgemäß wichen die Einschätzungen der Parteien diametral voneinander ab, und letztlich habe ich mich auf ein – für eine chronische Double-Depression immer noch erstaunliches – Restleistungsvermögen von 38 Wochenstunden festgelegt. Bis dahin lief die Diskussion relativ spannungsfrei, aber als es um die Frage ging, ob man – hypothetisch – durch frühzeitige Behandlung (etwa ab 2000) das heutige Leistungsvermögen hätte günstig beeinflussen können, wurde es etwas hitziger, weil ich nur ebenfalls hypothetisch antworten konnte.
Im Zuge der Diskussion musste ich aber deutlich darauf hinweisen, dass es für ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den unterstellten Anspruch auf eine “optimale” Behandlung leider nicht gibt, sondern dass sich die Behandlung im GKV-Bereich nach §12 SGB 5 auf eine wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Behandlung beschränkt. Und dass seit Jahren unverändert bzw. tendenziell zunehmend erhebliche Wartezeiten bei der Suche nach fachärztlicher (3 Monate) und psychotherapeutischer (6-9 Monate) Behandlung einzukalkulieren sind. Und dass die hausärztliche Behandlung nicht automatisch eine schlechtere Behandlung sein muss.
Antidepressiva (SSRI) wirken tatsächlich! Nicht bei allen Patienten, aber bei vielen.
Hieronymus F et al: Efficacy of selective serotonin reuptake inhibitors in the absence of side effects: a mega-analysis of citalopram and paroxetine in adult depression. Molecular Psychiatry advance online publication 25 July 2017
Die FDA hat Deutetrabenazin zur Behandlung der Spätdyskinesie zugelassen. In Deutschland werden wir darauf noch etwas warten müssen.