Zur Kündigung der Vereinbarung über die besonderen Aufgaben von spezialisierten Zentren an Krankenhäusern durch den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die Kündigung dieses mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages steht im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen. Wieder zeigt sich, dass die Kassen von der eigenen Philosophie abspringen, wenn sie für ihre Konzepte finanzielle Mittel bereitstellen sollen. Wer Spezialisierung will, muss dafür auch Geld in die Hand nehmen.
Die Schiedsstellenvereinbarung ist das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung. Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren sind in der Vereinbarung konkretisiert worden. In keinster Weise gerechtfertigt ist die Behauptung der Kassen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentren mit der Vereinbarung abgesenkt worden seien. Der überwiegende Teil dieser Konkretisierungen kommt aus dem Forderungskatalog des GKV-Spitzenverbandes. Ohne die Überführung in das neue Konzept werden bestehende Zentren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab 2018 keine Zuschläge mehr erhalten. Hier droht ein Kahlschlag z. B. auch bei so schwerwiegenden Indikationen wie Brust- oder Darmkrebs.
Die Länder fordern wir auf, die Benennung der Krankenhäuser als Zentren unabhängig von der Haltung des GKV-Spitzenverbandes jetzt zügig durchzuführen. An die Krankenkassen vor Ort appellieren wir, die Vereinbarungen mit den Krankenhäusern zu schließen. Den GKV-Spitzenverband fordern wir auf, die Kündigung der Vereinbarung zurückzuziehen.“
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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