Erstmals soll die Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich mit maximal 1.000 Stellen ausgeweitet werden. Darüber informierte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dipl.-Med. Regina Feldmann, heute die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung in Frankfurt am Main. Das von der KBV vorgeschlagene Modell einer Stiftung zur Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten soll laut den Änderungsanträgen der Regierungskoalition perspektivisch in das Versorgungsstärkungsgesetz aufgenommen werden. Obwohl mittlerweile 10,4 Prozent aller Weiterbildungsabschlüsse auf die Allgemeinmedizin entfielen, sei das laut Feldmann immer noch viel zu wenig. „Dass die Abschlüsse nicht ausreichen, hat auch die Politik erkannt und entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes auf den Weg gebracht. Zahlreiche inhaltliche Aspekte des KBV-Stiftungskonzeptes wurden als Option in das Gesetz aufgenommen.“ „In den kommenden Jahren werden durchschnittlich allein im hausärztlichen Bereich über 2.500 Ärzte jährlich in den Ruhestand gehen. Dem stehen im langjährigen Durchschnitt aber weniger als 1.200 Weiterbildungsabschlüsse im Bereich der Allgemeinmedizin gegenüber“, erläuterte Feldmann. „Dass die Weiterbildung etwa in der Allgemeinmedizin statt der vorgesehenen fünf Jahre häufig doppelt so lange dauert, weil die verschiedenen Abschnitte nicht aufeinander abgestimmt sind, ist verheerend.“ Um die Weiterbildungsabschlüsse schneller und effizienter zu gestalten, forderte sie eine bessere Organisation der Weiterbildung. Als Vorbild dafür könnten die Kompetenzzentren in Hessen und Baden-Württemberg dienen. „Die Zahl der Weiterbildungsabschlüsse und die Zeit, in der diese absolviert werden, haben sich dort im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt deutlich verbessert“, führte Feldmann aus. Doch auch wenn die Zahl der Ärzte steigt, heißt das nicht, dass es keinen Ärztemangel mehr gibt. Die aktuellen Arztzahlen vom 31. Dezember 2014 zeigen, dass es einen Anstieg von 1,4 Prozent gab. Werden Teilzeitbeschäftigungen und Angestellte in Vollzeitäquivalente umgerechnet, so bleibe, Feldmann zufolge, nur noch ein leichtes Plus von 0,4 Prozent übrig. Den Trend hin zu mehr Angestelltenverhältnissen in der ambulanten Versorgung könne die KBV als Chance nutzen, mehr junge Mediziner für die Niederlassung zu begeistern, sagte Feldmann. Junge Ärzte würden sich häufig vor finanziellen und unternehmerischen Risiken fürchten. „Eine Hilfestellung aus KV-Sicht sind an dieser Stelle zum Beispiel Eigeneinrichtungen oder Filialpraxen. Mit ihnen ermöglichen wir jungen Ärzten eine Niederlassung auf Probe – ohne Risiken, aber mit der Chance irgendwann die Praxis zu übernehmen.“ Darüber hinaus ging Feldmann auf ein Positionspapier ein, in dem Politiker fordern, Heilmittelerbringern einen Direktzugang zur Behandlung zu ermöglichen. Feldmann sagte dazu: „Den Vorschlag eines Direktzugangs von Patienten ohne vorherige ärztliche Verordnung lehnen wir strikt ab. Diagnose und Indikationsstellung sind ärztliche Kernkompetenzen und müssen es bleiben.“ Eine mögliche Lösung wäre die Blankoverordnung. Damit trifft der Arzt die Entscheidung für eine Therapie. Über die Ausgestaltung kann der jeweilige Therapeut danach jedoch selbst entscheiden. „Bereits im vergangenen Jahr haben KBV und KVen hierzu Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband geführt. Im ersten Anlauf konnten wir uns mit diesen Vorschlägen noch nicht durchsetzen. Wir werden aber einen erneuten Versuch starten“, erläuterte Feldmann. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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