Im Sommer 2017 verkündete Bundesgesundheitsminister Gröhe, dass der Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte nun vollzogen worden sei. Nur stand zum Zeitpunkt des "Rollout" kein einziges Gerät für die zwangsweise Onlinanbindung aller Praxen und Kliniken zur Verfügung.
Für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) sind erforderlich: Ein Telematik-Konnektor, ein zugelassenes onlinefähiges Kartenlesegerät und eine SMC-B Institutskarte. Alle 3 Komponenten standen im Juli 2017 nicht zur Verfügung und sie stehen auch bis heute nicht zur Verfügung. Die Industrie war bislang nicht in der Lage, zu liefern. Und das nach 15- jähriger Planungszeit für das Pleitenprojekt, welches inzwischen auch vom Bund der Steuerzahler wegen Verschwendung scharf kritisiert worden ist. Heute ist nun eine Rechtsverordnung erlassen worden, vom Bundesrat am 3.11.2017 genehmigt, die besagt, dass der Zeitpunkt des verpflichtenden und sanktionsbewehrten Onlineanschlusses aller Praxen und Kliniken an die "Telematik – Infrastruktur" erneut auf den 31.12.2018 verschoben werden muss. Die unendliche, milliardenschwere Geschichte geht also weiter. Trotz aller Werbemaßnahmen des Monopolisten, der als Anbieter von Arztpraxissoftware wöchentliche Hochglanzbroschüren an Arztpraxen versendet und dazu aufruft,Verträge über den Onlineanschluss zu unterzeichnen, obwohl die Geräte noch nicht einmal auf dem Markt sind.In einem Beschluss hat die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung diese Woche gefordert, dass der Zeitpunkt des Onlineanschlusses bis Ende 2019 verlängert werden muss. Außerdem wurden Fristen und Sanktionen von Seiten der Politik als falsches Signal kritisiert.