Die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern von Patientinnen zu einer ästhetisch-plastischen Operation verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz und ist unzulässig. Die Wettbewerbszentrale klagte erfolgreich gegen den Eigentümer einer Klinik für plastisch-chirurgische Operationen auf Unterlassung. Der Beklagte ist Eigentümer einer Klinik, in der Schönheitsoperationen … Weiterlesen
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