US-Wissenschaftler haben mit Hilfe der 3D-Drucktechnologie ein „lebendes Tattoo“ entwickelt. Darin enthaltene Bakterien reagieren optisch auf Umweltsubstanzen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/haut-krankheiten/article/948955/3-d-technologie-lebende-zellen-intelligente-tattoos.html
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e-GK Zwang ab 1.1.2015? Was tun für kritische Bürger?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ziehen die Daumenschrauben an, um das e-Card-Pleitenprojekt endlich voran zu bringen. Der neue Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, hatte ja schon vorher angekündigt, dass mit einem neuen ” e-HEALTH Gesetz” ab Oktober 2014 der “Selbstverwaltung” im Gesundheitswesen nun mal endlich Beine gemacht werden sollte.
Schließlich sind 9 Jahre seit dem eigentlichen Einführungstermin 2006 schon vergangen, Milliarden insgesamt an vielen Stellen ausgegeben, aber positive Aspekte für das Gesundheitswesen in unserem Land nicht erkennbar, im Gegenteil. Geldverschwendung auf allerhöchstem Niveau, politisch verschuldet. Das eGK Projekt kann sich nahtlos einreihen in die Reihe Stuttgarter Bahnhof oder Berliner Flughafen.
War früher immer von der großen “Freiwilligkeit” und dem großen medizinischen Nutzen für die Bürger die Rede, sehen wir nun die hässliche Wirklichkeit: Bürger und Ärzte werden unter Druck gesetzt. Versicherte sollen endliche Zwangsfotos einreichen, oder doppelt zahlen ab Januar, Ärzte mit einem bürokratischen Supergau belastet werden und sich in Hilfspolizisten und Kontrolleure der Kassen verwandeln. Nie war das ihre Aufgabe.
Was tun, fragen sich viele kritische Bürger, kritische Ärzte, Datenschützer, Klägerinnen und Kläger gegen das Projekt, von denen es bundesweit viele gibt?
Müssen wir jetzt einknicken? Wie soll es weiter gehen?
Zunächst sollten jedem klar sein: Der Versicherungsschutz hängt nicht von der e-GK ab, sondern davon, ob man die Beiträge gezahlt hat und alle notwendigen Angaben nach § 15 SGBV erteilt hat, zu diesen gehört das Einreichen eines Fotos übrigens nicht.
Des Weiteren gibt es Ausnahmen vom “Zwang” ein Foto abzugeben. Kinder unter 15 Jahren, Personen bei denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist und, last but noch least, Personen, die sich aus religiösen Gründen nicht fotografieren lassen wollen. Das ist natürlich ein weites Feld, diese Entscheidung kann ja jeder treffen, der sich betroffen fühlt. Bisher sind religiöse Einstellungen in unserem Land ja noch nicht vorgeschrieben.
Ersatzverfahren gibt es auch nach dem 1.1.2015
Das Ersatzverfahren, immer schon praktiziert, bedeutet: Man lässt sich (oder die Arztpraxis lässt sich nach einem kurzen Anruf bei der Kasse per Fax) einen schriftlichen Versicherungsnachweis geben, mit dem man dann behandelt werden kann. Einige Kassen bieten ja das Ausstellen eines Versicherungsnachweises direkt an, bitte erkundigen.
Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Kassen (die Privatversicherten sind von dem ganzen Szenario bisher völlig ausgenommen) und die KBV haben die Möglichkeiten für das Ersatzverfahren, mit dessen Hilfe man auch ohne e-GK behandelt werden kann, eingeschränkt. Jetzt soll die Praxis dieses nur noch in folgenden Fällen praktizieren dürfen: Wenn die Karte defekt ist, man noch keine aktuelle bekommen hat nach Kassenwechsel, beim Hausbesuch kein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung steht, oder, weiterhin, im Notfall.
Was also ist ein Notfall? Da der Notfall nicht weiter definiert ist, ist „Notfall“ ein weites Feld, jede akute Gesundheitsstörung kann ein Notfall sein. Hier wird es von der jeweiligen Arzt (Zahnarzt)- Praxis abhängen, wie großzügig dieser “Notfall” gehandhabt wird. Abrechnen kann die Praxis dann in jedem Fall, die Daten der bisherigen KVK (noch gültig) werden per Hand eingegeben.
Einige Kläger gegen die e-GK haben jetzt schon eine Bestätigung von ihrer Kasse bekommen, dass sie für die Dauer des gesamten Verfahrens ohne e-GK behandelt werden können. Natürlich sind wir der Ansicht, dass jeder gesetzlich Versicherte ein selbstverständliches Anrecht darauf hat, einen Versicherungsnachweis von seiner Kasse zu bekommen. Wir wissen aber, dass die Kassen das jetzt augenblicklich teilweise sehr restriktiv handhaben, unserer Meinung nach ein nicht legitimes Vorgehen. Hier gibt es aber auch große Unterschiede im Vorgehen bei einzelnen Kassen, und als gesetzlich Versicherter sollte man sich hier auch direkt mal informieren! Man kann ja auch notfalls mal wechseln.
Per Einstweiliger Verfügung kann sicher jeder/jede vor Gericht durchsetzen, das man Versicherungsbescheinigungen zum Zwecke seiner Behandlung bekommen muss. Aber diesen Weg kann und will sicher nicht jeder gehen. Es gibt bundesweit aber eine große Anzahl von Bürgern, die den Weg vor Gericht beschreiten. Dieser ist ja auch durchaus weiterhin möglich vor allem mit Unterstützung eines engagierten Anwaltes.
Zum Schluss:
Wir erinnern uns, dass dieser e-GK-Tag X nicht der erste Tag X ist. Am 1.1.2014 sollte ebenfalls schon mal die alte KVK keine Gültigkeit mehr besitzen.
In einigen Apotheken weigerte man sich damals auf Druck einer großen Kasse damals schon, Rezepte einzulösen, aber, das Ganze dauert nicht mal eine ganze Woche, und schon befanden sich die Krankenkassen wieder auf dem Rückzug, um ein ganzes Jahr wurde der damalige Tag X wieder und wieder verschoben, schaun wir mal.
Noch wichtiger-keine zentrale Speicherung einer elektronischen Patientenakte!
Die weitergehenden Anwendungen, von denen immer gesprochen wurde, sind im Moment in weite Ferne gerückt. Die groß angekündigten Tests für das “Versichertenstammdatenmanagemnt”(VSDM) in den Arztpraxen sind schon wieder verschoben worden um ein ganzes Jahr, beginnen frühestens 10-2015. Schon wieder sind neue technische und datenschutzrechtliche Probleme aufgetaucht, die man wohl noch nicht lösen kann. Immer noch haben sich bundesweit nicht genug Arztpraxen zur Verfügung gestellt, die Ablehnung des Gesamtprojektes bei der Basisärzteschaft ist ungebrochen.
Diejenigen, die damit arbeiten sollen, lehnen die Sache ab. Diejenigen, die als Patienten ihre Daten zur Verfügung stellen sollen, müssen mit Zwangsmaßnahmen unter Druck gesetzt werden.
Solch ein Mammut-Projekt ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt, wir werden sehen, wie es weiter geht. Auf jeden Fall kann man auch in Zukunft als Patient der zentralen Speicherung seiner Krankheitsdaten außerhalb von Praxis und Klinik widersprechen. Hier die Datenschutzverfügung für Patienten, an den Arzt des Vertrauens aushändigen:
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity[subpage]=downloadmanager&thiscat=2&file=41
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Gabi Thiess, Hamburg, Patientenbeauftragte der Aktion “Stoppt die e-Card”
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