Hey ho die Post ist da!


Ausnahmsweise war es mitten am Tag und high life auf der Intensivstation. Gegen 13 Uhr oder so ähnlich häufte sich der Piepsalarm an Frau Bliebs Beatmungsgerät und die Pflegekräfte dachten sich etwas in der Art: „Öh da stimmt was nicht. Der Arzt muss her.“
„Hmhm“, sagte ich und starrte misstrauisch auf das Beatmungsgerät, welches außer eine Vielzahl an Knöpfen auch einen Touchscreen besaß, welcher lichtempfindlich war und die Helligkeit an seine Umgebung anpasste.
Die Intensivschwester hielt nun einen Monolog an Dingen, die sie selbst versucht hatte, aber von denen nichts funktioniere. Da die Intensivschwester schon ungefähr 30 Jahre auf dieser Station arbeitete und sämtlich Winkelzüge eines solchen Beatmungsgerät mit geschlossenen Augen und ohne Hände beherrschte, fiel mir jetzt auch nichts besseres ein
Ich zückte nun denn mein Super-Arzt-Stethoskop um die Patientin abzuhören und da sich das Atemgeräusch rechts deutlich leiser anhört, machte ich um hier noch etwas mehr Aktionismus zu versprühen einen Ultraschall und verordnete ein sofortiges Röntgen.
Im Anschluss rief ich meinen Oberarzt an (ein beliebter Internisten-Winkelzug), welcher sich nun auch zum piepsenden Gerät und der Patientin begab.
„Hmhm“, sagte der Oberarzt und die Schwester wiederholte o.g. Monolog.
„Ja“, sagte schließlich der Oberarzt, „sie habe ja dieses Röntgen gemacht und in Zusammenbetracht mit ihrem tollen, stethoskopisch erhobenen Befund, liegt vermutlich eine Schleimverlegung der rechten Lunge vor. Lasst uns eine Notfall-Bronchoskopie machen.“
Kurz darauf standen wir nun also im abgedunkelten Zimmer, es ertönten wilder Alarme vom Monitor und Beatmungsgerät und Frau Bliebs Herzkreislauf, der auch nicht der Beste der Welt war, begann nun deutlich zu schwächeln. Die Schwester rannte ein Katecholamin holen, der Oberarzt saugte schimpfend Schleim aus der Lunge ab und ich hing irgendwie halb über dem Patientenbett und assistierte dem Oberarzt in seinem Unterfangen.
Gerade schloss nun unserer Schwester das Kreislauf unterstützende Medikament an, der Oberarzt rief: „Urgh, ein mikrobiologisches Röhrchen für eine Schleimprobe bitte!“ und ich versuchte mit einer Hand den Alarm des Monitors zu bestätigen, da öffnete sich die Zimmertür und der Postbote betrat den Raum.
„Ist das Frau Blieb?“ fragte der Postbote und holte einen Brief aus der gelben Posttasche.
„Öh“, sagten der Oberarzt, die Intensivschwester und ich.
„Ich muss diesen Brief von Gericht persönlich zustellen!“ sagte der Postbote nun ungeduldig.
„Moment“, rief die Intensivschwester, „das ist eine Intensivstation! Wie sind sie hier überhaupt reingekommen!?“
Der Postbote wedelte ungeduldig mit dem Brief.
„Ding-Ding-Ding Superbeatmungs-Alarm!!!“ schrie das Beatmungsgerät.
„Also, jetzt ist gerade schlecht“, sagte ich zum Postboten und half dem Oberarzt einen großen Schleimklotz vom Bronchoskop zu entfernen.
„Aber ich muss diesen Brief persönlich übergeben“, rief der Postbote, entschied dann, dass die Frau im Koma vor ihm wohl die gewünschte Frau Blieb sein musste und er diese ja nun persönlich getroffen hätte. Daraufhin und vermutlich auch, weil die Intensivschwester sich gerade anschickte ihn persönlich zu erwürgen, überreichte er der Intensivschwester besagten Brief und verschwand wieder.
Nach dem Absaugen des Eiterschleims ging es Frau Blieb dann auch beatmungstechnisch wesentlich besser und wir drapierten ihr den Brief freundlich im Nachtkästchen.

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Wir verbringen 80-90% unserer Zeit in Innenräumen. Dabei ist laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Luft drinnen 10-30x mehr belastet als draußen. Insbesondere für Allergiker kann dies eine Einschränkung des Wohlbefindens und der Gesundheit bedeuten. Eine saubere und reine Umgebung ist Grundvoraussetzung für ein Leben ohne Beschwerden und einen erholsamen Schlaf. Philips Luftreiniger filtern die Raumluft […]

…/Auszug

Kein Unterlassungsanspruch gegen Betriebsarzt

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Dresden (Beschl. v. 03.07.2017 – 4 U 806/17) besteht gegen den Betriebsarzt im Rahmen arbeitsmedizinischer Begutachtungen kein Unterlassungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass der Betriebsarzt den Gesundheitszustand unzutreffend beurteilt hat. Der Fall Der Betriebsarzt bescheinigte einem Arbeitnehmer, dass dieser nicht mehr als Postzusteller tätig sein könne. In der Folge wurde er im

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Stackelberg: Apothekenhonorar neu verteilen

Die kolportierten Zahlen weisen darauf hin, dass mindestens eine Umstrukturierung der Apothekenvergütung notwendig ist, es jedoch keinesfalls einer insgesamt höheren Honorarsumme bedarf“, sagte Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Interview mit apotheke adhoc anlässlich der Diskussion über Höhe und Verteilung der Apothekenhonorare. Ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt offenbar, dass die Apotheker jährlich rund 1,1 Milliarden Euro mehr verdienen als eigentlich angemessen wäre und es eine Ungleichverteilung zwischen Stadt und Land gibt. „Die Veröffentlichung des Gutachtens erwarten wir daher mit Spannung“, so v. Stackelberg. Auch das traditionelle Apothekensystem gehöre auf den Prüfstand. „Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist aus unserer Sicht schon lange überholt. Es kommt auf die Qualität der Arzneimittelversorgung und der Beratung an, nicht darauf, dass niemand mehr als vier Apotheken besitzen darf. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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