Supermond.

Wäre ich esoterisch, würde ich sagen, der Supermond sei daran schuld. Bin ich aber nicht. Vielleicht liegt es nur an der besonderen Nachtstimmung, vielleicht aber auch nicht. Mir kommt es aufjedenfall vor, als wären Nachtdienste entweder easy und chillig, oder verrückt. Während manchen Nächten blicke ich mehrmals auf das Telefon, um den Akku zu checken, weil es nie klingelt. Verdächtige Ruhe. So war es auch letzte Woche. Der Spätdienst hatte absolut nichts zu übergeben. Die Station sei ruhig, keine Katastrophen. Auf der Notaufnahme läge auch kein chirurgischer Patient, der noch angeschaut werden muss. Nein, und angemeldet sei auch nichts. Hm, na gut. Ich schlürfe meinen Energydrink gemütlich im Büro, löffle ein Joghurt, drehe Paul Anka leise auf und widme mich den chirurgischen Zeitschriften, die andauernd in die Wohnung flattern. Mein Oberarzt meldet sich ab, er gehe nachhause, ich solle mich melden bei Problemen. Mhmmm. Ich geniesse die Stille. Fünf Minuten später läutet es. Das Telefon. Ich, noch die Ruhe in Person, nehme gelassen ab. Die Gelassenheit verflüchtigt sich in der Sekunde, in der mir der Oberarzt der Notaufnahme in mein Ohr brüllt. IN EIN PAAR MINUTEN LANDET DER HELIKOPTER, INTRAABDOMINELLE BLUTUNG, STURZ, UNTER OAK, INR MINDESTENS TAUSEND. Mein Puls liegt nun nicht mehr bei 60, sondern wahrscheinlich eher bei 90. Wobei, was stresse ich mich jetzt, der Heli lande in ein paar Minuten, so lange brauche ich nicht in den Schockraum. Den Oberarzt zurück in das Haus holend spaziere ich telefonierend Richtung Schockraum. Ein CT gäbe es schon vom zuweisenden Krankenhaus. Wird freigeschalten, dauere leider ein paar Minuten, heisst es von der Radiologin. Hmpf. Das CT ist dann schon zu sehen, noch bevor der Patient landet. Viel freie Flüssigkeit. Mesenteriale Blutung. Hmpf. Unter OAK bei St. n. Pulmonalembolie und DES. Mein Oberarzt hastet in den Schockraum, wenige Sekunden später trudeln die Männer in Rot mit dem bleich aussehenden Patienten ein. Der Druck sinkt, der Patient kotzt, der Bauch ist zum platzen gespannt. Praktischerweise hat sich jemand bei der Konstruktion des Hauses etwas gedacht und den Operationssaal in die Nähe des Schockraumes platziert. Anstatt den Patienten im Schockraum also umzukabeln, werden auf dem Weg direkt in den OP viele Infusionen in den Menschen reingedrückt. Ab in den Saal, intubiert, Messer, Bauch offen. Und das innerhalb wenigster Minuten. Es kann so schnell und einfach gehen!

AOK kritisiert EU-Pläne zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Auf heftige Kritik der AOK stößt der vorgelegte Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Gesundheitstechnologie-Bewertung (Health Technology Assessment, kurz HTA). „Die EU-Pläne würden unser bewährtes Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel und Medizinprodukte aushebeln und den Patientenschutz gefährden“, kritisiert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Mit der geplanten Neuregelung sollen alle EU-Mitgliedsländer ab 2024 dazu verpflichtet werden, die Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Zusatznutzen von neu auf den Markt kommenden Arzneimitteln und Medizinprodukten automatisch zu übernehmen. Bewertungen auf nationaler Ebene, die in Deutschland über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) erfolgen, soll es demnach nicht mehr geben, auch keine späteren Nutzenbewertungen. „Deutschland ist das Land in Europa, in dem Patienten unmittelbar Zugang zu allen neuen zugelassenen Arzneimitteln haben. Die Nutzenbewertung ist daher unsere einzige Möglichkeit, wirklich innovative und gute Arzneimittel von Nachahmerprodukten zu trennen und die Preise zu verhandeln“, so Litsch. „Wird uns hierzulande die eigene frühe Nutzenbewertung genommen, sind alle auf EU-Ebene zugelassenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur schnell, sondern langfristig auch ohne differenzierte Bewertung auf dem Markt, mit allen Nachteilen, die das für Patienten haben kann.“ Die EU-Kommission erhebt außerdem den Anspruch, HTA-Berichte fast zeitgleich zur Marktzulassung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber oft noch keine oder nur wenige nutzenrelevante Daten über ein Arzneimittel vor, Datennachforderungen der Zulassungsbehörden bleiben damit potenziell unberücksichtigt. Martin Litsch: „Es darf nicht sein, dass man diese Arbeit, die in Deutschland von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut ausgeübt wird, künftig der bekanntlich wirtschaftsnahen Europäischen Kommission überträgt.“ Mit dieser EU-Verordnung bestehe die Gefahr, dass Bewertungsberichte verwendet werden müssten, die für das deutsche System der Zusatznutzenbewertung ungeeignet und zudem nicht unabhängig erstellt worden seien. „Patienten und Ärzte könnten sich nicht mehr auf die Aussagekraft zum Zusatznutzen der Arzneimittel und Medizinprodukte verlassen.“ Der AOK-Bundesverband begrüßt eine Kooperation bei der Nutzenbewertung auf EU-Ebene grundsätzlich. Deutschland arbeitet bereits jetzt intensiv mit den HTA-Organisationen der anderen EU-Länder zusammen. Diese freiwilligen Kooperationen solle man konsequent fortsetzen. „HTA-Berichte sollten im nationalen Kontext natürlich Gehör finden. Allerdings reichen sie für den spezifischen Nutzungskontext in Deutschland nicht aus. Und eine zwangsweise Nutzung von unzureichenden Bewertungen der EU-Kommission kann keine Alternative zu unserem nationalen Bewertungsmaßstab darstellen.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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DKG: Länder müssen endlich der Investitionskostenverpflichtung gerecht werden

Zur Finanzlage der Bundesländer erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die gute finanzielle Ausstattung der Länder macht es zunehmend unerträglich, dass die Bereitstellung von Investitionsmitteln für Krankenhäuser, zu der die Länder per Gesetz verpflichtet sind, absolut unzureichend ist. Viele Krankenhäuser brauchen investive Mittel um bauliche Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch die Reduzierung von Mehrbettzimmern. Dies wäre zugleich eine Maßnahme, vermeintlicher oder gefühlter Zweiklassenmedizin entgegen zu wirken.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Mehr Pflege am Krankenbett notwendig

„Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig.“ so Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes im Gespräch mit der dpa. Deswegen müsse eine künftige Regierung verbindliche Vorgaben dafür schaffen, dass mehr Pflege am Krankenbett ankommt. Es ist momentan nicht ersichtlich, wie viel Personal zweifelsfrei einem der pflegerisch wichtigen Bereiche in den Krankenhäusern zuzuordnen ist. Zudem mangelt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind. Denn Krankenhäuser verknüpfen Belegungsstatistiken und Dienstpläne nicht systematisch miteinander. „Es weiß also kaum jemand, wie viele Pflegekräfte sich tatsächlich um wie viele Patienten mit welchem Pflegebedarf kümmern“. Um diese Daten zu erheben, spricht sich Johann-Magnus von Stackelberg im Gespräch mit der dpa dafür aus, die digitalen Möglichkeiten für die Planung zu nutzen. „Pflegequalität zu sichern ist auch eine digitale Herausforderung, eine am Patienten orientierte Pflegeplanung muss Pflegedaten zeitgemäß zusammenführen“. Außerdem betonte er, dass eine faire Bezahlung der Pflegekräfte ein zentraler Baustein für eine bessere Pflege am Krankenbett sei: „Die Entscheidung darüber treffen die Kliniken selbst – das Geld dafür ist vorhanden.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Mindestens 30 Stunden Sprechstunde pro Woche für GKV-Patienten gefordert

Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen zum Thema Gesundheit fordert Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte. „Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Rückgrat der flächendeckenden medizinischen Versorgung in Deutschland. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, dass die 90 Prozent der Bevölkerung, die dieses System tragen, bei der Terminvergabe in Arztpraxen nicht benachteiligt werden. Für uns steht im Vordergrund, dass das Sprechstundenangebot verbessert wird. Wir wollen, dass die Mindestanzahl an Sprechstunden auf 30 Stunden pro Woche festgelegt wird. Dies sollte eine verbindliche Vorgabe werden. Und so, wie es Sanktionen gibt, wenn jemand sich nicht an eine neue Verkehrsregel hält, so müsste auch ein Verstoß gegen neue Vorgaben für das Mindestangebot an Sprechstunden sanktioniert werden. Dies wäre die Aufgabe der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, denn sie haben die Aufsicht über die niedergelassenen Ärzte.“ „Erst durch die Honorare der 72 Millionen gesetzlich Versicherten ist auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung in Deutschland überhaupt nur möglich. Das System der privaten Krankenversicherung ist auf die Finanzierung der medizinischen Infrastruktur in Deutschland durch die GKV angewiesen“, sagte Herr v. Stackelberg gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Aus den Portemonnaies der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung wurden 2016 im Durchschnitt an jede Arztpraxis 380.000 Euro überwiesen. Dafür kann man doch wohl erwarten, sich bei der Terminvergabe nicht hintenanstellen zu müssen, wie es offensichtlich bei zahlreichen Arztpraxen der Fall ist!“ Statement des GKV-Spitzenverbandes

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eHealth für Nordrhein: KV Nordrhein und CGM starten gemeinsames Projekt

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet in großen Schritten voran. Vielen hilfreichen Anwendungen ist bisher jedoch noch nicht der Weg in den Praxisalltag gelungen. Dies soll nun mit dem Projekt „eHealth für Nordrhein“ anders werden. Die Praxen profitieren dabei von der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) schaffen einen neuen, sofortigen Nutzen der Telematikinfrastruktur (TI), die derzeit in den Praxen Einzug hält. Eine gemeinsame Aktion soll die flächendeckende Nutzung des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) und weiterer medizinischer Anwendungen für die ärztliche Praxis vorantreiben. „Mit der Anbindung an die TI und der finanziellen Förderung der dafür notwendigen Komponenten ermöglicht der Konnektor den kostenfreien Zugang zum KV-SafeNet. Damit sind die Voraussetzungen für den sicheren Empfang und Versand von eArztbriefen und der 1-Click Abrechnung geschaffen. Ärztinnen und Ärzte profitieren so direkt von der TI“, benennt Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland AG, einen klaren Vorteil für die Praxen in Nordrhein. „Das gemischte Echo auf die Einführung der Telematikinfrastruktur bei unseren Mitgliedern hat neben organisatorischen und finanziellen Aspekten vor allem damit zu tun, dass die Praxen selber damit zunächst noch gar keine Vorteile verbinden. Der vorgeschriebene Versichertenstammdatenabgleich als erste Anwendung erhöht auch nicht gerade die Akzeptanz. Deshalb liegt uns sehr daran, einen zusätzlichen Nutzen für die Praxen zu schaffen. Das gemeinsame Projekt mit CGM schafft die Voraussetzungen dafür“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Während des Projektzeitraums, also bis 31. Dezember diesen Jahres, stellt die CGM im Gebiet der KV Nordrhein allen Anwendern der CGM-Arztinformationssysteme CGM MEDISTAR, CGM TURBOMED, CGM ALBIS und CGM M1 PRO das Modul CGM eARZTBRIEF Basis zum Empfang von digitalen Arztbriefen und zusätzlich die KV-Connect-Nutzung zur Übertragung der KV-Abrechnung 1-Click kostenfrei zur Verfügung. Der KV-SafeNet Anschluss ist nun im TI-Konnektor integriert, damit entfallen bei CGM die zusätzlichen Kosten in Höhe von 19,80 EUR pro Monat mit Anschluss an die TI. Mit dem Modul CGM eARZTBRIEF Premium bietet die CGM darüber hinaus auch Versendern ein attraktives Preismodell. Eine Einzelpraxis zahlt für das Modul einmalig 29,90 Euro und 4,90 Euro pro Monat – das bedeutet eine zusätzliche Ersparnis von einmalig 20 Euro und monatlich 10 Euro, sodass Praxen je nach Tarif monatlich insgesamt 30 bis 35 Euro einsparen können. Für Berufsausübungsgemeinschaften sowie für die KV-Connect-Anwendungen eDMP und eHKS gelten zudem weitere Vergünstigungen. „Mit diesen Angeboten wollen wir die Attraktivität der digitalen Kommunikation weiter steigern“, erläutert Eibich die Zielrichtung. Der Förderzeitraum des Projekts „eHealth für Nordrhein“ beginnt ab sofort und endet am 31. Dezember 2018. „Wir versprechen uns von der Aktion, die wir in vergleichbarer Form auch mit anderen Anbietern von Praxissoftware starten wollen, einen Schub für die Nutzung des eArztbriefes und die Vernetzung der Arztpraxen und anderer Einrichtungen, die überdurchschnittlich viele Arztbriefe versenden“, sagt Bergmann. Nach Ablauf des Förderzeitraums kann jede Praxis selbst entscheiden, ob sie den eArztbrief Basis oder den eArztbrief Premium zu günstigen Konditionen weiter nutzen möchte. Auch die weitere Nutzung anderer KV-Connect Anwendungen ist jederzeit möglich. Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Compu Group Medical Deutschland AG

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