Allergienotfälle an Bord

Experten schätzen, dass zwischen 2 und 4 Prozent aller medizinischen Notfälle an Bord eines Passagierflugzeugs auf Allergien zurückzuführen sind. Meist lösen spezielle Lebensmittel Anaphylaxien aus, aber auch Asthma und Hautreaktionen sind möglich. Eine Reihe an Fluggesellschaften hat das Problem erkannt

Jetzt anmelden! Letzte freie Plätze bei Kompaktausbildung „Ernährungsfachkraft Allergologie DAAB“ 2018

Lebensmittelallergien nehmen in der Ernährungsberatung einen immer größeren Stellenwert ein. Für Ernährungsfachkräfte, die sich innerhalb eines Jahres ein fundiertes, kompaktes Grundlagenwissen im Bereich Allergologie aneignen möchten ist die Kompaktausbildung „Ernährungsfachkraft Allergologie DAAB“ gedacht. In drei Blöcken, zwei Hausarbeiten und der

Gesamtkonzept für Krankenhauspflege statt Gießkannenprinzip

Der GKV-Spitzenverband mahnt anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD ein Gesamtkonzept für eine bessere Pflege in Krankenhäusern an. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, warnt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur davor, immer mehr Geld ungesteuert an alle Krankenhäuser zu verteilen. „Wer meint, mit zusätzlichem Geld für eine angeblich nicht finanzierte Tarifsteigerung, Personalprobleme bei der Pflege im Krankenhaus zu lösen, der irrt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Krankenhäusern für ihre laufenden Kosten schon heute mehr, als für den kompletten Ausgleich der Tarifsteigerungen notwendig wäre. Eine bessere Pflege am Krankenbett wollen auch die Krankenkassen, denn davon profitieren unsere Versicherten ganz direkt. Doch die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Ziel nicht einfach erreicht wird, indem immer mehr Geld mit der Gießkanne an alle Krankenhäuser ausgeschüttet wird. Wer tatsächlich etwas für Pflegekräfte im Krankenhaus tun will, muss innerhalb eines Gesamtkonzepts zusätzliches Geld an zielgerichtete Maßnahmen binden, wie beispielsweise konkrete Personaluntergrenzen. So ließe sich verhindern, dass nachts eine Krankenschwester alleine auf einer Station Dienst tun muss. Weitere Gelder für einen angeblich notwendigen Ausgleich der Kosten von Tarifsteigerungen sind eine schöne Illusion der Krankenhausseite, die die realen Probleme von Pflegekräften im Krankenhaus aber nicht löst.“Hintergrund: Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart. Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten. Der Orientierungswert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet. Er ist ein reiner Preisindex, eine Art Warenkorb, der auf vorhandenen Daten basiert. Alle Kostensteigerungen des Krankenhauses auch sämtliche Personalkosten und damit Tarifsteigerungen sind darin abgebildet. Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel). Krankenhäuser zusätzlich erhalten durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig. Dies liegt an folgendem Mechanismus: Ist die Grundlohnrate, also die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen höher als der Orientierungswert, erhalten Krankenhäuser die höhere Kostensteigerung über die Grundlohnrate. Es kommt zu massiven Überzahlungen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Hilfsmittelversorgung: Mehr als zwei Drittel aller Apotheken nutzen Online-Vertragsportal

Mehr als zwei Drittel aller knapp 20.000 Apotheken in Deutschland nutzen das Online-Vertragsportal (OVP), um ihre Patienten noch besser mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Mit 13.700 aktiven Apotheken unterstützt das OVP den ganz überwiegenden Teil der 18.000 Apotheken, die zumindest eine produktgruppenspezifische Präqualifizierung und somit die notwendige Voraussetzung für die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln besitzen. Im OVP sind mehr als 200 Verträge und eine Million Beitrittsdatensätze hinterlegt, während die Apotheken pro Woche bis zu 500.000 Vertrags- und Präqualifizierungsprüfungen vornehmen. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anhand einer aktuellen Auswertung mit. „Die Hilfsmittelversorgung wird immer bürokratischer und undurchschaubarer – nicht nur für die Apotheker, sondern leider auch für die Patienten“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Vertragsausschusses des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Das Online-Vertragsportal stellt mehr Transparenz in der Apotheke her und nützt somit auch den Patienten. Mithilfe des Portals kann ein Apotheker sofort erkennen, ob und wie er einen Patienten versorgen kann – oder welche Schritte er dazu noch tun muss, indem er beispielsweise einem Vertrag mit einer Krankenkasse beitritt.“ Die vom DAV, den Landesapothekerverbänden und der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entwickelte Datenbank erlaubt es jeder teilnehmenden Apotheke, direkt abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse des Versicherten für die Versorgung zulässt. Zugleich kann die Apotheke prüfen, ob sie selbst die formalen Voraussetzungen für die Abgabe eines bestimmten Hilfsmittels an den jeweiligen Patienten erfüllt. Das OVP kann auch mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, so dass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist. Im Jahr 2016 erzielten Hilfsmittel in öffentlichen Apotheken einen Umsatz in Höhe von 637 Mio. Euro (inkl. MwSt.). Spitzenreiter waren Applikationshilfen (z.B. Insulin-Pens) mit 253 Mio. Euro, dahinter kamen Inkontinenzhilfen (z.B. Bettbeutel) mit 128 Mio. Euro und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (z.B. Kompressionsstümpfe) mit 91 Mio. Euro. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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