Wenn der Schulbesuch zum Albtraum wird

Schulabsentismus

Schulphobie und Schulangst – gleiche Symptome, verschiedene Ursachen Null-Bock-Phasen, in denen der Nachwuchs keine Lust auf Schule hat und die täglichen Hausaufgaben zum Kampf werden, kennen wohl alle Eltern schulpflichtiger Kinder. Doch was, wenn sich das Kind dem Schulbesuch komplett verweigert? Wenn es Angst hat und immer neue Gründe findet, nicht am Unterricht teilnehmen zu […]

Assoziation mit weiteren Autoimmunerkrankungen: Eine Alopecia areata bei Kindern kommt selten allein

Der teils komplette Haarverlust belastet Kinder mit Alopecia areata sehr. Er ist aber bei Weitem nicht das einzige Problem, das die Autoimmunerkrankung mit sich bringt, wie eine Erhebung aus den USA ergeben hat. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/haut-krankheiten/article/956532/assoziation-weiteren-autoimmunerkrankungen-alopecia-areata-kindern-kommt-selten-allein.html

10 Jahre Infektionsschutz: Konsequente Behandlung schützt vor HIV-Übertragung

HIV-Infizierte unter antiretroviraler Therapie sind sexuell nicht infektiös – was vor zehn Jahren noch heftige Diskussionen auslöste ist inzwischen in Studien bestätigt. Aber das Wissen ist nicht überall angekommen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/aids/article/956558/10-jahre-infektionsschutz-konsequente-behandlung-schuetzt-hiv-uebertragung.html

Acht Maßnahmen für ein Gesundheitssystem, das die Menschen wirklich in den Mittelpunkt stellt

Unser Krankenversicherungs- und Pflegesystem ist gut. Patienten und Pflegebedürftige in Deutschland erhalten eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung und haben weitreichende Wahlmöglichkeiten. Aus ihrer Arbeit weiß die Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Frau Ingrid Fischbach, aber auch, dass es in diesem System oft um viel Geld und Einfluss geht – Patienten und Pflegebedürftige geraten dabei allzu leicht aus dem Blickfeld. Deshalb fordert sie alle Beteiligten, vor allem aber die zukünftigen Koalitionäre auf, die Menschen wieder in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems zu stellen. Dabei müssen besonders folgende Probleme angegangen werden: 1.         Schneller Zugang zu Ärzten und Psychotherapeuten Patientinnen und Patienten erwarten zu Recht, dass unser Gesundheitssystem ihnen einen zeitnahen Zugang auch zu Fachärzten und Psychotherapeuten bietet. Hierzu wurden die Terminservicestellen eingerichtet – einige davon waren aber in Stichproben kaum erreichbar. Das muss sich ändern! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet mit 190.000 vermittelten Terminen im Jahr 2017. Das sind 190.000 Menschen, die einen dringenden Termin brauchten und ihn anders nicht bekommen haben. Diese Menschen im Regen stehen zu lassen, kann nicht ärztlicher Anspruch sein. Die KBV räumt selbst ein, dass darüber hinaus noch viele Patienten angerufen haben, ohne dass es zu einem Kontakt mit einem Ansprechpartner kam. Die Patientenbeauftragte fordert deshalb die betreffenden Kassenärztlichen Vereinigungen nachdrücklich auf, hier tätig zu werden, sonst muss gesetzlich nachgesteuert werden! Prüfenswert ist auch der Einsatz von Patientenlotsen. Sinnvoll in bestehende Strukturen eingebunden, können sie eine zielgenaue, den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht werdende Beratung und Unterstützung kosteneffizient leisten. 2.         Gerechtigkeit bei Behandlungsfehlern Nach einem Behandlungsfehler Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, ist auch fünf Jahre nach dem Patientenrechtegesetz schwierig. Insbesondere der Nachweis, dass der Fehler in der Behandlung den Gesundheitsschaden verursacht hat, ist häufig eine (zu) große Hürde. Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern zu sorgen, ist das Beweismaß für diesen Ursachenzusammenhang auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abzusenken. So lassen sich die bestehenden Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen. 3.         Transparenz über Kassenentscheidungen Für Patienten sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen oft nicht transparent, sie werden häufig sogar als willkürlich wahrgenommen. So gilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vielen Patienten als der verlängerte Arm der Krankenkassen – nicht zuletzt, weil in seinen Verwaltungsräten Kassenmitarbeiter vertreten sind. Der MDK muss deshalb mit dem Ziel größerer Unabhängigkeit weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssen die Widerspruchsausschüsse der Kranken- und Pflegekassen transparenter werden sowie zeitnah und unabhängig entscheiden. Die Einbindung von Patientenvertretern ist hierzu ebenfalls ein wesentliches Kriterium. Und nicht zuletzt müssen die Krankenkassen verpflichtet werden, Transparenz darüber zu schaffen, wie oft Anträge abgelehnt und erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden. Denn vom Wettbewerb zwischen den Krankenkassen können Patienten nur dann profitieren, wenn die Unterschiede zwischen den Krankenkassen auch in diesen Punkten sichtbar sind. 4.         Gesundheitsfachberufe aufwerten Pflegefachkräfte und andere Gesundheitsfachberufe sind zusammen mit Abstand die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und von erheblicher Bedeutung für die Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen. Die Attraktivität dieser Berufe muss durch kostenlose und moderne Ausbildungen und durch eine angemessene Vergütung in und nach der Ausbildung gekennzeichnet sein. Stolpersteine für eine tatsächliche Zahlung von Tariflöhnen für alle Beschäftigten müssen vom Gesetzgeber aus dem Weg geräumt werden, u.a. für Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste. Weiterhin muss die Handlungs- und Entscheidungskompetenz erweitert sowie die Anbindung an die elektronische Gesundheitskarte endlich realisiert werden. Nur so kann auf Dauer sichergestellt werden, dass junge Menschen motiviert diese Berufe ergreifen und Fachkräfte langfristig im Beruf verbleiben. Das ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. 5.         Qualität sichtbarer machen Im Gesundheitssystem fehlt es für Patienten nach wie vor an ausreichender Transparenz darüber, wo ihnen gute Versorgungsqualität geboten wird. Deshalb muss die in der letzten Legislaturperiode im Krankenhausbereich begonnene Entwicklung zu mehr Transparenz über die Versorgungsqualität mutig fortgeführt und auf den ambulanten Bereich ausgedehnt werden. Es sind Methoden und Indikatoren zu entwickeln, mit denen Qualität und Patientensicherheit im ambulanten wie im stationären Bereich gemessen und verständlich abgebildet werden können. Die Qualität von Gesundheitseinrichtungen sollte auch daran gemessen werden, wie diese auf Patienten mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz eingehen, denn immerhin ist das ein Problem für mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Ergänzend müssen große Anstrengungen unternommen werden, die Gesundheitskompetenz der Bürger zu fördern. Nur wenn Patienten in der Lage sind, die Qualität der Versorgungsangebote zu beurteilen, können sie das für sie passende Angebot wählen. 6.         Vollstationäre Reha-Angebote für pflegende Angehörige verbessern Für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gilt grundsätzlich „ambulant vor stationär“. Durch ambulante Maßnahmen am Wohnort werden pflegende Angehörige jedoch oftmals nicht ausreichend entlastet. Denn sie kehren täglich in das Pflegesetting zurück. Ihnen muss deshalb der Zugang zu vollstationären Reha-Angeboten erleichtert werden. Gleichzeitig müssen Angebote für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege ausgebaut werden, damit die pflegebedürftigen Personen während der „Auszeit“ ihrer Angehörigen alternativ versorgt werden können. 7.         Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ausbauen Kurzzeitpflege ist eine wichtige Hilfe, wenn aufgrund einer Krisensituation bspw. Angehörige die Pflege eine Zeit lang nicht leisten können oder Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend hilfebedürftig sind. Betroffene finden jedoch häufig keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Umgebung. Der Grund liegt oft darin, dass Anbieter Kurzzeitpflegeplätze nicht ausreichend refinanzieren können. Das Angebot an festen Kurzzeitpflegeplätzen muss daher weiter ausgebaut und Anbietern die Verhandlung mit den Kassen erleichtert werden. Darüber hinaus sollten Pflegebedürftige für Kurzzeitpflege auch die Mittel der Pflegeversicherung für Tages- und Nachtpflege flexibel einsetzen können. 8.         Personaluntergrenzen und bedarfsgerechte Personalbemessung im Krankenhaus Nach wie vor gibt es in Krankenhäusern oftmals nicht genug Pflegepersonal. Di
e Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sind oft belastend und gefährden die Patientensicherheit. Deshalb müssen in einem ersten Schritt verpflichtende Personaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden. In einem zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob – wie in der Altenpflege – ein wissenschaftliches Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus entwickelt werden kann. Dies sollte dann unter Beteiligung von Pflegekammer(n) und Berufsverbänden erfolgen. So könnte zukünftig der tatsächliche, individuelle Pflegepersonalbedarf zielgerichtet erfasst und ausreichend Personal eingesetzt werden. Pressemitteilung der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung,

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BARMER schreibt neue Generika-Rabattverträge aus

Die BARMER hat die elfte Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge ausgeschrieben. Diese löst ab 1. Oktober 2018 die bisherige neunte Tranche ab, die Ende September ausläuft. Die neue Ausschreibung umfasst insgesamt 151 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 160 Fachlosen. Davon werden 109 Lose im sogenannten Mehrpartnermodell ausgeschrieben, bei dem bis zu drei Bieter den Zuschlag bekommen. 51 Lose werden exklusiv vergeben. Damit setzt die BARMER ihre erfolgreiche Strategie fort, bei der die zuverlässige Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln im Vordergrund steht. Breites Therapiespektrum Die ausgeschriebenen Wirkstoffe umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter die Behandlung von Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fettstoffwechselstörungen. Der Umsatz dieser Wirkstoffe beträgt rund 470 Millionen Euro jährlich. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften können ihre Gebote bis zum 15. März dieses Jahres abgeben. Die Laufzeit der neuen Verträge beträgt zwei Jahre. Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro Die BARMER hat derzeit rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro durch Generika-Ausschreibungen unter Vertrag. Pressemitteilung der BARMER

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