Omega 3 und Allergien

Was Sie über die guten Fette noch nicht wussten Pollen, Nüsse, Zitrusfrüchte, Tierhaare und Hausstaubmilben: In unserer Umgebung befinden sich viele Allergene, die zu unangenehmen Reaktionen führen können, obwohl sie eigentlich für unseren Körper unschädlich sind. Gerade in sogenannten Industrieländern

Sie sind doch ein Krankenhaus!

Herr Moomzl kam mit schwerer Lungenentzündung. Glücklich schrammten wir an einem Intensivstationsaufenthalt mit Beatmung vorbei, aber nur ganz knapp. Wir zogen unsere schönsten Antibiotika aus dem Schrank, ließen Herrn Moomzl inhalieren und viel im Bett rumliegen. Nach zwei Wochen ging es endlich bergauf und nach einer weiteren Woche sagte ich erfreut: „So Herrn Moomzl, die Lungenentzündung ist gut zurückgegangen, da können wir sie morgen entlassen.“

„Wie entlassen?“ rief Herr Moomzl, „was ist mit meinen Rückenschmerzen?“

Nun war es aber so, dass Herr Moomzl, vom vielen Liegen leichte Rückenschmerzen bekommen hatte. Wir hatten das auch extra untersucht und ich erklärte dem Patienten nochmals, dass die Rückenschmerzen am besten durch Bewegung wieder weggingen. Dafür müsse er nicht hierbleiben. Überhaupt in so einem Krankenhaus liegt man ja meistens dauernd im Bett. Das wäre nun kontraproduktiv.

„Aber“, sagte Herr Moomzl, „sie sind doch ein Krankenhaus und sie müssen mich behandeln, wenn es mir schlecht geht.“

„Ja durchaus und wir haben die Lungenentzündung behandelt. Da geht es ihnen doch auch schon viel besser. Sie haben kein Fieber, keinen Husten und keine Luftnot mehr!“
„Hm, das stimmt schon, aber jetzt habe ich Rückenschmerzen.“

„Sie haben da Muskelverspannungen vom vielen Liegen. Sie müssen sich jetzt viel bewegen. Und weil es ihnen insgesamt viel besser geht und sie sich auch zuhause bewegen können, möchten wir sie bald entlassen.“
„Jaja, mir geht es schon besser ABER ich habe trotzdem Rückenschmerzen und ich erwarte, dass ich vollkommen gesund und beschwerdefrei bin, wenn ich aus dem Krankenhaus entlassen werde!“

„Hm“, sagte ich, „das ist leider so nicht praktikabel.“ Herr Moomzl fand sich grumpelig mit seiner Entlassung ab und verließ uns am nächsten Tag.

Einheitliche Gebührenordnung: Keine Honorarangleichung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung

„Die unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin von gesetzlich- und privatversicherten Patienten zu beenden, wäre ein echter Fortschritt. Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab. Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Statement des GKV-Spitzenverbandes

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Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen (Zytostatika). Die Neuverhandlung der Hilfstaxe („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung“) war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte. Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken, und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen. „Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“ Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“ Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Qualitätskliniken.de: Relaunch Reha-Portal

Der Monat Januar eignet sich oftmals als guter Zeitpunkt für Neuerungen, Änderungen und Updates im eigenen Firmenbetrieb – so auch für Qualitätskliniken.de, das unabhängige Internetportal, das die Qualität medizinischer Einrichtungen für Patienten und Interessierte transparent macht und das Klinikmanagement auf diesem Weg unterstützt. Immer mehr Menschen, die sich in medizinische Behandlung begeben, suchen gezielt nach Informationen zur Qualität der gewählten medizinischen Einrichtung. Qualitaetskliniken.de reagiert auf die immer höhere Anfrage und verabschiedet sich von seiner früheren Optik. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verlag für Gesundheitsinformation, erfolgte nun der Relaunch von Qualitaetskliniken.de. Dabei überzeugt das Portal nicht nur mit dem neuen Design, sondern auch mit der inhaltlichen Anpassung, dem frischen Layout und der vereinfachten Struktur für eine noch bessere und persönliche Ansprache seiner Besucher und Partner. Insbesondere der Rehavergleich des Informationsportals wurde dabei einem Makeover unterzogen. Mit dem responsiven Webdesign können Nutzer die Inhalte auf jedem Endgerät (Smartphone, Tablet, PC) optimal empfangen und die passende Einrichtung ganz einfach finden. Qualitaetskliniken.de bietet dem Nutzer darüber hinaus weiterführende Fachartikel zu Krankheitsbildern und Behandlungsmethoden sowie Hintergrundinformationen zum Gesundheitswesen und praktische Hinweise wie z.B. zum Reha-Antragsverfahren. Pressemitteilung der 4QD – Qualitätskliniken.de GmbH

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