Jeden Tag ein medizinischer Cartoon: medi-learn.de/cartoons
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Seit Jahresbeginn 2017 durchlaufen die Antibiotikamedikamente aus der Gruppe der Fluorchinolone wegen schwerwiegender Nebenwirkungen eine neue Risikobewertung durch die Europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel (EMA). Bezogen auf alle Antibiotikaverordnungen wurden diese Wirkstoffe 2015 am vierthäufigsten verordnet. Die betroffenen Wirkstoffe sind antibakteriell wirksam und können schwerwiegende, lebensbedrohende Infektionen heilen. Leider werden sie in der Praxis häufig auch bei Bagatellerkrankungen wie unkomplizierten Harnwegsinfekten oder Bronchitis und Sinusitis ambulant verordnet. „Angesichts der möglichen schwerwiegenden und langandauernden Nebenwirkungen wie Sehnenrissen, psychischen Störungen wie Depressionen und Angstzuständen, sollten diese Reserveantibiotika nur nach gründlicher Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt eingesetzt werden“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Um Patienten vor dem Einsatz unsicherer Arzneimittel zu schützen, werden Meldungen von Nebenwirkungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst. Je nach Häufigkeit und Schwere dieser Meldungen kann bei der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) ein Risikobewertungsverfahren angestoßen werden. Solch ein Verfahren wurde im Februar 2017 für Fluorchinolone initiiert. Insgesamt befinden sich derzeit nur fünf weitere unterschiedliche Arzneimittel bzw. Arzneimittelgruppen in einem derartigen Überprüfungsverfahren durch die EMA – bei den rund 2.500 im Einsatz befindlichen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen eine vergleichsweise geringe Zahl. Die nunmehr unter Beobachtung stehende Wirkstoffgruppe der Fluorchinolone stellte 2015 mit knapp 5,9 Millionen verordneten Arzneimittelpackungen die viertgrößte Gruppe der Antibiotika dar, die von niedergelassenen Ärzten verordnet wurden. Damit entfielen 16,4 Prozent der insgesamt rund 38 Millionen Antibiotikaverordnungen auf die in Prüfung befindlichen Fluorchinolone. Nach einer Hochrechnung des WIdO auf der Grundlage der AOK-Versicherten haben 2015 mehr als vier Millionen GKV-Versicherte und damit sechs Prozent der mehr als 70 Millionen GKV-Versicherten diese Antibiotika erhalten. Führend bei diesen Wirkstoffen ist Ciprofloxacin mit fast 63 Prozent der Verordnungen. Mehr als zwei Drittel (70 Prozent) dieser Verordnungen werden von Hausärzten vorgenommen. Das sowie das Ausmaß der Verordnungen bei den niedergelassenen Ärzten insgesamt lässt darauf schließen, dass Fluorchinolone nicht ausschließlich bei schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen. Dabei wäre es vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Resistenzentwicklung sinnvoller, die Fluorchinolone als Reservesubstanzen zurückhaltend einzusetzen. Bei vielen Indikationen sollte den „älteren“ und langjährig erprobten, aber dennoch gut wirksamen Substanzen der Vorzug gegeben werden. Hier besteht Aufklärungsbedarf sowohl in Richtung Patienten als auch der Ärzteschaft. Patienten sollten über die Gefahren und Alternativen von Antibiotika, die auf „floxacin“ enden, vor deren Einnahme aufgeklärt werden. Grundsätzlich gilt die „goldene“ Regel bei der Verordnung von Antibiotika nach wie vor: So selten wie nötig und so gezielt wie möglich. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die zukünftigen Therapiechancen eines Antibiotikums nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt und gleichzeitig die Patienten nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden“, so Schröder. Die Verordnungsdaten über rund 657 Millionen Arzneimittelverordnungen des Jahres 2015, unter ihnen auch die Verordnungen der beschriebenen Antibiotika und der Gruppe der Fluorchinolone, stehen allen Interessierten zur kostenfreien Nutzung im PharMaAnalyst des WIdO (http://arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst) zur Verfügung. Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen – WIdO
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Der BDPK appelliert an die Verhandler des Koalitionsvertrages, den Bereich der medizinischen Rehabilitation stärker in den Fokus zu nehmen. Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen haben CDU, CSU und SPD die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und Seniorenpflegeheimen auf der Agenda. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten, Möglichkeiten zur Refinanzierung der stark steigenden Personalkosten in den Bereichen Pflege, Ärzte und Therapeuten zu schaffen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, sagt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Mit Sicherheit wird sich die geplante Anhebung der Gehälter auf das Gehaltsniveau im Bereich der medizinischen Rehabilitationskliniken auswirken. Geschieht das nicht, wechseln die qualifizierten Pflegekräfte aus den Reha-Kliniken in die besser bezahlten Beschäftigungsverhältnisse von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das darf nicht passieren, sonst ist die Versorgung der Patienten in den Reha-Kliniken ernsthaft gefährdet.“ Eine Refinanzierung deutlich steigender Gehaltskosten in der Rehabilitation ist derzeit nur zu geringem Teil im Rahmen der sogenannten Grundlohnrate möglich. Die Mitgliedsunternehmen des BDPK und seine Landesverbände begrüßen zudem den im Sondierungspapier von Union und SPD vorgelegten Beschluss, die Situation der pflegenden Angehörigen zu verbessern und ihnen den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zu erleichtern. Zusätzlich dazu besteht jedoch nach wie vor ein dringender gesundheitspolitischer Handlungsbedarf, um den von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen einen bedarfsgerechten Zugang zur Rehabilitation zu ermöglichen. „Dieses Thema war bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages 2013. An dem dort aufgeführten Schnittstellenproblem wurde trotz der Pflegereform-Gesetze I-III nicht wirklich etwas verändert. Geregelt wurde lediglich, dass nun im Rahmen der Pflegebegutachtung eine regelhafte Bewertung möglicher Rehabilitationspotentiale erfolgen soll,“ so Thomas Bublitz. Trotz aller erreichten Verbesserungen werden rehabilitative Potentiale zur Vermeidung bzw. Verschiebung von Pflegebedürftigkeit noch immer nicht frühzeitig durch die Einleitung notwendiger Rehabilitationsleistungen genutzt. Um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, müssen Antworten auf Fragen zum bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu Reha-Leistungen in der kommenden Legislaturperiode gefunden werden. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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Seit Oktober 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Parallel sollte herausgefunden werden, wie Medikationspläne erstellt und eingesetzt werden sollten, um von Patienten, aber auch von Ärzten und Apothekern, akzeptiert zu werden und breite Anwendung zu finden. Dazu wurde jetzt das Modellprojekt PRIMA abgeschlossen, das vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wurde. Die Abkürzung PRIMA steht für ‚Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung‘. „Wir haben zweierlei untersucht: Zunächst wollten wir wissen, wie gut Patienten diesen Medikationsplan verstehen“, sagte Studienleiter Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Anschließend haben wir untersucht, wie ein elektronischer Medikationsplan von Ärzten und Apothekern gemeinsam nach definierten Qualitätsstandards erstellt und fortgeschrieben werden kann.“ Im Rahmen von PRIMA wurden zunächst 40 Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Wirkstoffe einnahmen, anhand eines strukturierten Interviews befragt. Schulz: „Die Ergebnisse waren eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Patienten will einen Medikationsplan und würde davon profitieren.“ In PRIMA wurde erstmals die Verknüpfung zwischen Arztpraxis- und Apothekenverwaltungssystemen umgesetzt. Elf Paare aus je einem Arzt und einem Apotheker testeten den elektronischen Austausch von Medikationsplänen mit rund 200 Patienten. „Wir haben schnell gemerkt: Bei vielen Arzneimitteln unterscheiden sich die Angaben in der Arztpraxis-Software im Detail von denen der Apotheken. Da sind Missverständnisse unvermeidlich“, sagte Schulz. „Arztpraxen- und Apothekencomputer können nur dann miteinander richtig kommunizieren, wenn sie eine gemeinsame Sprache sprechen. Dafür haben wir in PRIMA eine neues Daten-Austauschformat genutzt und verschiedene Standards festgelegt.“ Eine zentrale Erkenntnis aus PRIMA: Der Medikationsplan ist nur dann in die ambulante Routineversorgung integrierbar, wenn es eine technische Infrastruktur zum datenschutzkonformen Austausch zwischen Arztpraxen- und Apothekenverwaltungssystem gibt. Schulz: „Ein Medikationsplan, der die Patientensicherheit verbessern soll, muss fünf Qualitätskriterien erfüllen: Er muss aktuell und vollständig sein sowie kontinuierlich fortgeschrieben werden. Viertens ist die Bewertung der gesamten Medikation durch Arzt und Apotheker wichtig. Fünftens verstehen Patienten ihren Medikationsplan nur, wenn er ihnen erläutert wird und alle Angaben patientenfreundlich formuliert sind.“ Projektpartner in PRIMA waren die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Landesapothekerverbände (LAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Sachsen und Thüringen, die Freie Universität Berlin sowie die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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