Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. „Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit – das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen“, betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Die medizinische Versorgung in Deutschland verharre in starren Sektoren und produziere zu viele Qualitäts- und Effizienzverluste. Deshalb sei die geplante Initiative zur stärkeren Vernetzung und Zusammenarbeit überfällig. „Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der Koalitionsvertrag mehr Wettbewerbsinstrumente vorsieht und die Krankenkassen nicht nur als Zahler aufruft.“ Die AOK werde auf jeden Fall ihre Gestaltungsspielräume nutzen und mit weiteren Initiativen die Qualitätsorientierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben.
Vollkommen plausibel sei es, die nachhaltige Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflege-heimen zum Schlüsselthema zu machen. „Wir müssen dabei sichergehen, dass zusätzlich aufgebrachte Mittel allein dem Pflegepersonal zugutekommen und nicht etwa auf dem Konto von Pflegeheimbetreibern oder in der medizinischen Ausstattung landen.“ Dass der Koalitionsvertrag das Bekenntnis zur Qualitätsorientierung im Krankenhaus noch einmal bekräftige, sei aus AOK-Sicht ebenfalls zu begrüßen. Zugleich mahnt Litsch: „Das Thema Qualität darf aber nicht als Vorwand dazu dienen, bei der Neuordnung der Krankenhauslandschaft nachzulassen oder gar das Selbstkostendeckungsprinzip über die Hintertür einzuführen. Qualität muss der Motor für echte Strukturveränderungen sein.“
Auch im Bereich der Finanzierung erkennt Litsch eine ordnungspolitisch vernünftige Handschrift. „Bei der Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs stützen sich die Koalitionäre konsequent auf das Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes.“
Sinnvoll sei auch die geplante schrittweise Anhebung der Beiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln sowie die Absenkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige. „Alle diese Maß-nahmen stärken die Finanzarchitektur und sorgen im Endeffekt für mehr Beitragssatzgerechtigkeit.“
Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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