BGH: Jameda muss Arztprofil löschen
Mit seinem Urteil vom 20.02.2018 hat der BGH (VI ZR 30/17) neue Kriterien für die Frage aufgestellt, wann Ärzte von Jameda die Löschung ihres Profiles verlangen können. Dies ergibt sich aus der aktuellen Pressemitteilung des BGH. Die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe steht noch aus. Der Fall Bei der Klägerin handelte es sich um eine niedergelassene Dermatologin. Sie verlangte von dem Arztbewertungsportal
The post BGH: Jameda muss Arztprofil löschen appeared first on LEX MEDICORUM.