Healthcare Netzwerk 2018-03-21 13:09:07

Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost, zur Krankenhausplanung in Berlin und Brandenburg: „Der heute in einer Pressekonferenz vorgestellte Krankenhausreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) unterstreicht die Arbeit der AOK Nordost. Die im Krankenhausreport aufgeführten Themen wie Qualitätskriterien, Konzentration von Krankenhäusern und spezialisierte Klinikzentren sind wichtige Eckpunkte um eine am Bedarf ausgerichtete Krankenhauslandschaft unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Länder zu realisieren.

Die Gesundheitskasse setzt sich so auch bereits seit vielen Jahren für verbindliche Qualitätskriterien in den Krankenhausplänen der Länder ein. Ziel ist es dabei, dass die Menschen sicher sein können, die bestmögliche Versorgung zu erhalten –unabhängig davon, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden. Bisher ist die verbindliche Anwendung von Qualitätskriterien noch nicht vollständig erreicht.

Vor diesem Hintergrund ist die angestrebte gemeinsame Krankenhausplanung 2020 Berlin-Brandenburg von enormer Bedeutung. Diese schafft letztlich den Rahmen, um die bestehenden Qualitätskriterien zu erweitern sowie wesentliche Teile der länderübergreifenden Versorgung in einzelnen Fachgebieten und in der Notfallversorgung aufeinander abzustimmen. Hier arbeitet die AOK eng mit den Landeskrankenhausgesellschaften in Berlin und Brandenburg, dem Brandenburger Gesundheitsministerium und der Berliner Gesundheits-Senatsverwaltung zusammen.

Die wesentlichen Qualitätsinstrumente, die sich aus dem Krankenhausstrukturgesetz ableiten, sind dabei um zwei Aspekte ergänzt worden. Neben der Leistungsfähigkeit, der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit zählen hierzu nun auch die qualitativ hochwertige Behandlung und die Patientengerechtigkeit.

Diese verbindlichen Qualitätskriterien sind eine Chance für die Krankenhäuser, sie dienen nicht dazu die Kliniken zu gängeln. Sie sollen aber dazu beitragen, bestimmte Leistungen in bestimmten Krankenhäusern zu konzentrieren und Mindestmengen, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Operationen festgelegt hat, umzusetzen. Denn sowohl Mindestmengen als auch Qualitätskriterien tragen dazu bei, das Versorgungsniveau bestimmter Leistungen kontinuierlich zu verbessern und die Behandlungsqualität im Sinne der Patienten zu erhöhen.

Pressemitteilung der AOK NordOst

The post appeared first on Healthcare Netzwerk.