IT-Ingenieur Rainer K. hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Kennzeichnung von Behandlungsprogrammen auf der
Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) eingereicht. “Diese
Speicherung ist mangels Rechtsgrundlage illegal” erklärt sein Anwalt Jan
Kuhlmann, zugleich Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und
Datenschutz e.V.. “Alle Daten, die auf der EGK gespeichert werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch V aufgelistet.
Eine Kennzeichnung der Teilnehmer an Behandlungsprogrammen der
Krankenkassen für chronische Krankheiten findet sich dort nicht.”