Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist oft entscheidend, ob ein „unlautere Bevorzugung“ im Sinne des Antikorruptionsgesetzes besteht. Dazu tritt der eigene Sanktionskatalog sowie die Möglichkeit für Wettbewerber, bei HWG-Verstößen abzunahmen. Das OLG Stuttgart hat die Möglichkeiten für Produktwerbung an Fachkreisangehörige – Ärzte, … Weiterlesen →
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