2003 wurde die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI)
beschlossen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) unterscheidet sich
von der früheren Krankenversichtertenkarte bisher nur durch das
Passbild. Der Gesetzgeber hat nun für 2018 Termine zur verpflichtenden
Einführung der TI gesetzt und Sanktionen beschlossen. Die Folgen des
TI-Projekts für Patienten und Ärzte stellt Dr. Klaus Günterberg in der
aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Frauenarzt“ dar.